Force Majeure

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Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Force Majeure-Klauseln befreien Parteien von Leistungspflichten bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen.
  • Wichtige rechtliche Grundlagen: § 275 BGB und UN-Kaufrecht (CISG) regeln ähnliche Folgen.
  • In der IT- und Medienbranche sind klare Klauseln entscheidend für das Risikomanagement.

Force Majeure (französisch für “höhere Gewalt”) ist ein Rechtsbegriff, der in Verträgen verwendet wird, um die Parteien von ihren Leistungspflichten zu befreien, wenn unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse die Vertragserfüllung unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Force Majeure-Klauseln sind in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts üblich, auch in der IT- und Medienbranche.

Rechtliche Grundlagen:

1. Vertragsfreiheit: Force Majeure-Klauseln unterliegen der Vertragsfreiheit. Die Parteien können den Umfang und die Rechtsfolgen von Force Majeure frei vereinbaren.

2. § 275 BGB: Das deutsche Recht kennt den Begriff der Force Majeure nicht direkt. Ähnliche Rechtsfolgen ergeben sich jedoch aus § 275 BGB (Unmöglichkeit der Leistung).

3. UN-Kaufrecht (CISG): Im internationalen Warenkaufrecht ist Force Majeure in Art. 79 CISG geregelt.

4. Höchstrichterliche Rechtsprechung: Die Gerichte haben in verschiedenen Entscheidungen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Force Majeure-Ereignissen konkretisiert.

Typische Force Majeure-Ereignisse:

1. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme etc.
2. Kriege, Bürgerkriege, Terroranschläge
3. Streiks und Aussperrungen
4. Embargos und Handelsbeschränkungen
5. Pandemien und Epidemien
6. Behördliche Anordnungen und Verbote

Rechtsfolgen:

1. Suspendierung: Die betroffene Partei ist für die Dauer des Force Majeure-Ereignisses von ihren Leistungspflichten befreit.

2. Kündigungsrecht: Oft wird vereinbart, dass die Parteien den Vertrag kündigen können, wenn das Force Majeure-Ereignis länger als einen bestimmten Zeitraum andauert.

3. Informationspflicht: Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich über das Force Majeure-Ereignis und seine Auswirkungen informieren.

4. Schadensersatz: In der Regel ist die Haftung für Schäden, die durch Force Majeure verursacht werden, ausgeschlossen.

Gestaltungsaspekte:

1. Definition: Der Begriff der Force Majeure sollte klar definiert werden, entweder durch eine allgemeine Umschreibung oder durch eine Auflistung spezifischer Ereignisse.

2. Abgrenzung: Es sollte klargestellt werden, dass nur externe, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse Force Majeure darstellen.

3. Rechtsfolgen: Die Rechtsfolgen (Suspendierung, Kündigungsrecht, Informationspflicht etc.) sollten präzise geregelt werden.

4. Mitigationspflicht: Es kann vereinbart werden, dass die betroffene Partei alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen muss, um die Auswirkungen des Force Majeure-Ereignisses zu minimieren.

5. Beweislast: Es sollte geregelt werden, dass die Partei, die sich auf Force Majeure beruft, die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen trägt.

Besonderheiten in der IT- und Medienbranche:

1. Datenverlust und Cyberkriminalität: Es ist umstritten, ob Datenverluste durch Hacker-Angriffe oder Schadsoftware Force Majeure darstellen können.

2. Cloud-Dienste: Bei Cloud-Diensten stellt sich die Frage, ob Ausfälle aufgrund von Problemen in der Infrastruktur des Anbieters Force Majeure sein können.

3. Pandemien: Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Force Majeure-Klauseln in der Branche sein können, z.B. bei der Absage von Veranstaltungen oder Produktionsverzögerungen.

4. Kreative Leistungen: Bei kreativen Leistungen (z.B. Softwareentwicklung, Medienproduktion) kann die Abgrenzung von Force Majeure schwierig sein, da viele Risiken im Einflussbereich der Parteien liegen.

Strategische Überlegungen:

1. Risikomanagement: Force Majeure-Klauseln sollten Teil eines umfassenden Risikomanagements sein. Unternehmen sollten die spezifischen Risiken ihrer Branche und Geschäftstätigkeit analysieren und entsprechend adressieren.

2. Versicherungen: Unternehmen sollten prüfen, ob und inwieweit Force Majeure-Risiken versicherbar sind (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung).

3. Business Continuity Management: Unternehmen sollten Pläne entwickeln, wie sie im Falle von Force Majeure-Ereignissen die Geschäftstätigkeit aufrechterhalten oder schnell wiederaufnehmen können.

4. Lieferketten: Bei der Gestaltung von Lieferverträgen sollten Unternehmen darauf achten, dass Force Majeure-Klauseln konsistent sind und Risiken angemessen verteilt werden.

5. Verhandlungsmacht: Die Möglichkeit, vorteilhafte Force Majeure-Klauseln durchzusetzen, hängt oft von der relativen Verhandlungsmacht der Parteien ab.

Fazit:

Force Majeure-Klauseln sind ein wichtiges Instrument des Risikomanagements in der IT- und Medienbranche. Sie erlauben es den Parteien, sich gegen unvorhersehbare, externe Ereignisse abzusichern, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Allerdings bergen sie auch Risiken, insbesondere wenn sie unklar formuliert oder einseitig belastend sind.

Bei der Gestaltung von Force Majeure-Klauseln ist eine sorgfältige Abwägung der beiderseitigen Interessen und eine präzise Vertragsformulierung erforderlich. Unternehmen sollten zudem proaktiv Risiken managen und Pläne für den Umgang mit Force Majeure-Ereignissen entwickeln.

Insgesamt bleiben Force Majeure-Klauseln ein unverzichtbares Element der Vertragsgestaltung in der IT- und Medienbranche. Ihre effektive Nutzung erfordert jedoch ein tiefes Verständnis der spezifischen Risiken und eine vorausschauende, strategische Herangehensweise.

 

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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