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Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (GmbH & Co. KGaA)

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (GmbH & Co. KGaA)

Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Die GmbH & Co. KGaA kombiniert GmbH, KG und AG Elemente und ist durch AktG und GmbHG geregelt.
  • Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt, während Kommanditaktionäre nur mit ihrer Einlage haften.
  • Vorteile sind die Börsennotierung und Haftungsbeschränkung, jedoch mit erhöhtem Verwaltungsaufwand und Komplexität.

Definition und rechtliche Grundlagen:

Die GmbH & Co. KGaA ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), bei der eine GmbH als einzige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) fungiert. Diese Rechtsform kombiniert Elemente der GmbH, der KG und der AG und wird hauptsächlich durch das Aktiengesetz (AktG) und das GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.

Die GmbH & Co. KGaA vereint die Vorteile der Kapitalaufnahme über den Aktienmarkt mit der flexiblen Führungsstruktur einer GmbH. Sie ist eine juristische Person und Handelsgesellschaft, bei der die Haftung des Komplementärs (GmbH) auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt ist, während die Kommanditaktionäre nur mit ihrer Einlage haften.

Struktur und Organe:

Die GmbH & Co. KGaA weist folgende charakteristische Strukturelemente auf:

1. Komplementär-GmbH: Eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, die die Geschäftsführung und Vertretung der KGaA übernimmt.

2. Kommanditaktionäre: Aktionäre, die Aktien der KGaA halten und deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist.

3. Hauptversammlung: Versammlung der Kommanditaktionäre, die über grundlegende Angelegenheiten der Gesellschaft entscheidet.

4. Aufsichtsrat: Überwachungsorgan, das die Geschäftsführung kontrolliert, aber nicht den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt.

5. Geschäftsführung der Komplementär-GmbH: Führt die Geschäfte der KGaA und vertritt diese nach außen.

Gründung und Kapitalaufbringung:

Die Gründung einer GmbH & Co. KGaA erfordert zwei separate Gründungsvorgänge:

1. Gründung der Komplementär-GmbH nach den Vorschriften des GmbHG
2. Gründung der KGaA nach den Vorschriften des AktG

Das Grundkapital der KGaA muss mindestens 50.000 Euro betragen und ist in Aktien zerlegt. Die Komplementär-GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufweisen.

Geschäftsführung und Vertretung:

Die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH & Co. KGaA obliegt der Komplementär-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer. Diese haben eine sehr starke Position, da sie:

– Nicht von der Hauptversammlung der KGaA abberufen werden können
– Weitgehende Entscheidungsfreiheit in der Geschäftsführung haben
– Ein Vetorecht gegen Hauptversammlungsbeschlüsse besitzen können (wenn in der Satzung vorgesehen)

Der Aufsichtsrat der KGaA überwacht die Geschäftsführung, hat aber im Vergleich zur AG eingeschränkte Befugnisse, da er die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht bestellen oder abberufen kann.

Haftung und Gewinnverteilung:

Die Haftungsstruktur der GmbH & Co. KGaA ist dreigeteilt:

– Komplementär-GmbH: Haftet unbeschränkt, aber nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen
– Gesellschafter der Komplementär-GmbH: Keine persönliche Haftung
– Kommanditaktionäre: Beschränkte Haftung auf ihre Einlage (Aktienwert)

Die Gewinnverteilung erfolgt in der Regel so, dass zunächst die Kommanditaktionäre eine Dividende erhalten. Der verbleibende Gewinn wird zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditaktionären aufgeteilt, wobei die genaue Verteilung in der Satzung geregelt wird.

Steuerliche Behandlung:

Die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KGaA ist komplex:

– Auf Ebene der KGaA: Körperschaftsteuerpflichtig
– Auf Ebene der Komplementär-GmbH: Körperschaftsteuerpflichtig für ihren Gewinnanteil
– Auf Ebene der Kommanditaktionäre: Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren

Die GmbH & Co. KGaA ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, wobei die Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft anfällt.

Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KGaA:

Vorteile:
– Kombination von GmbH-Führungsstruktur und Kapitalmarktfinanzierung
– Beschränkung der persönlichen Haftung
– Möglichkeit der Börsennotierung bei Beibehaltung der Kontrolle
– Flexibilität in der Gestaltung der Kapitalstruktur

Nachteile:
– Hohe Komplexität der Rechtsform
– Erhöhter Verwaltungs- und Kostenaufwand
– Potenzielle Interessenkonflikte zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditaktionären
– Geringere Attraktivität für Anleger aufgrund der komplexen Struktur

Praktische Bedeutung und Anwendungsbereiche:

Die GmbH & Co. KGaA ist in der Praxis relativ selten anzutreffen, kann aber in bestimmten Situationen vorteilhaft sein:

– Familienunternehmen, die Kapitalmarktfinanzierung nutzen, aber die Kontrolle behalten wollen
– Unternehmen, die die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Kapitalmarktorientierung der AG verbinden möchten
– Spezielle Konstruktionen im Bereich Private Equity oder bei Unternehmensübernahmen

Bekannte Beispiele für GmbH & Co. KGaAs in Deutschland sind relativ selten, aber einige Fußballvereine wie Borussia Dortmund haben diese Rechtsform gewählt.

Zusammenfassung:

Die GmbH & Co. KGaA ist eine hochspezialisierte Rechtsform, die eine einzigartige Kombination aus GmbH-Struktur und Aktiengesellschaft ermöglicht. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, Kapital über den Aktienmarkt aufzunehmen, während die Kontrolle über die Geschäftsführung in den Händen einer GmbH bleibt. Trotz ihrer Komplexität kann die GmbH & Co. KGaA in bestimmten Situationen eine attraktive Option für Unternehmen sein, die eine flexible Führungsstruktur mit den Vorteilen einer Börsennotierung verbinden möchten. Die Entscheidung für diese Rechtsform sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmensziele, der Governance-Struktur, der steuerlichen Implikationen und des erhöhten Verwaltungsaufwands.

 

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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