- Greenwashing beschreibt Unternehmen, die sich nachhaltiger darstellen, als sie sind, oft durch irreführende Werbung.
- Rechtlich ist Greenwashing gemäß UWG eine irreführende Handlung durch falsche Angaben zu Produkteigenschaften.
- In Deutschland agiert die Deutsche Wettbewerbszentrale, um gegen Greenwashing vorzugehen und Unternehmen abzumahnen.
- EU plant eine „Green Claims Directive“, um Standards für umweltbezogene Werbung zu schaffen und Verbraucherschutz zu stärken.
- Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, um Haftungsrisiken durch falsche Angaben im Aktien- und Kapitalmarktrecht zu vermeiden.
- Robuste Compliance-Programme helfen Unternehmen, falsche Nachhaltigkeitsaussagen zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.
- Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation fördert Vertrauen und vermindert rechtliche Konsequenzen für Unternehmen.
Definition und Erscheinungsformen von Greenwashing Greenwashing beschreibt die Praxis von Unternehmen, sich gegenüber der Öffentlichkeit nachhaltiger, umweltfreundlicher oder ökologisch verantwortlicher darzustellen, als es tatsächlich zutrifft. Diese Strategie umfasst meist irreführende Werbemaßnahmen, PR-Aktionen oder vage Aussagen über ökologische Maßnahmen, die bei genauer Betrachtung entweder übertrieben oder sogar unwahr sind. Typische Beispiele sind Werbeaussagen wie „klimaneutral produziert“, „ökologisch abbaubar“ oder „umweltfreundlich“, ohne dass diese Behauptungen nachvollziehbar belegt werden können.
Rechtliche Einordnung und Grundlagen Greenwashing kann rechtlich als irreführende geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verfolgt werden. Gemäß § 5 UWG ist Werbung dann irreführend und somit unzulässig, wenn sie unwahre oder täuschende Angaben zu wesentlichen Produkteigenschaften enthält, wozu auch Umweltangaben zählen. Unternehmen, die beispielsweise eine Klimaneutralität behaupten, ohne die CO₂-Emissionen tatsächlich wirksam kompensiert zu haben, begehen eine relevante Irreführung und verstoßen somit gegen das UWG.
Aktuelle rechtliche Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene In Deutschland sind insbesondere die Deutsche Wettbewerbszentrale sowie Verbraucherorganisationen zunehmend aktiv, um gegen Fälle von Greenwashing vorzugehen und betroffene Unternehmen abzumahnen. Parallel dazu gibt es auf europäischer Ebene Bestrebungen, verbindliche rechtliche Vorgaben zur Bekämpfung von Greenwashing einzuführen. Ein zentraler Ansatz ist die geplante „Green Claims Directive“ der EU, die einheitliche Standards für umweltbezogene Werbeaussagen und deren Nachweisbarkeit festlegen soll, um Verbraucher besser zu schützen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Verbraucherrechtliche Aspekte und Informationspflichten Neben dem Wettbewerbsrecht sind auch verbraucherrechtliche Regelungen relevant, insbesondere Informationspflichten aus der Verbraucherrechte-Richtlinie. Produkte, die mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitslabeln beworben werden, müssen transparent und nachvollziehbar darstellen, worauf sich solche Label beziehen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, können Verbraucherrechte verletzt werden, was zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Relevanz des Aktien- und Kapitalmarktrechts Für börsennotierte Unternehmen ergeben sich zudem aus dem Aktien- und Kapitalmarktrecht besondere Pflichten hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch die Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) und deren geplante Weiterentwicklung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, korrekte und überprüfbare Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Falsche oder irreführende Angaben zu ökologischen und sozialen Kriterien können zu erheblichen Haftungsrisiken für Unternehmen führen.
Praktische Implikationen für Unternehmen Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen mit belegbaren Fakten zu untermauern und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, klare interne Prozesse zur Prüfung und Freigabe solcher Aussagen einzurichten und regelmäßig auf deren Einhaltung zu kontrollieren. Andernfalls drohen neben Vertrauensverlusten auch konkrete rechtliche Konsequenzen, wie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Bußgelder.
Prävention und interne Compliance-Maßnahmen Eine wirksame Strategie zur Vermeidung von Greenwashing ist die Einführung und Umsetzung robuster Compliance-Programme, die Nachhaltigkeitsaussagen kritisch prüfen und dokumentieren. Interne Schulungen, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Audits helfen dabei, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Fazit zur rechtlichen Bewertung von Greenwashing Greenwashing birgt erhebliche rechtliche Risiken und stellt zunehmend ein relevantes Compliance-Thema für Unternehmen dar. Die rechtlichen Anforderungen an die Wahrhaftigkeit und Transparenz ökologischer Aussagen wachsen stetig, sodass Unternehmen konsequent daran arbeiten müssen, ihre Werbe- und Kommunikationsstrategien entsprechend anzupassen. Letztlich zahlt sich glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation nicht nur rechtlich, sondern auch in Form eines langfristigen Vertrauensgewinns aus.