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Invitatio ad offerendum

Einleitung

Der Begriff “Invitation ad offerendum” stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt “Einladung zur Angebotserstellung”. In der Rechtswissenschaft bezeichnet dieser Begriff eine Aufforderung an eine andere Partei, ein Angebot abzugeben. Im Kontext des Onlinehandels ist dies ein besonders relevantes Konzept. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Konzept der Invitation ad offerendum beschäftigen, insbesondere im Hinblick auf den Onlinehandel.

Was ist Invitatio ad offerendum?

Invitatio ad offerendum bezieht sich auf eine Situation, in der eine Partei eine Aufforderung ausspricht, die dazu dient, von einer anderen Partei ein Angebot zu erhalten. Es handelt sich hierbei nicht um ein verbindliches Angebot, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Invitatio ad offerendum im Onlinehandel

Im Onlinehandel ist die Invitation ad offerendum ein weit verbreitetes Phänomen. Wenn ein Händler Produkte oder Dienstleistungen auf seiner Website auflistet, handelt es sich in der Regel um eine Invitation ad offerendum. Der Händler fordert damit potenzielle Käufer auf, ein Angebot zum Kauf abzugeben.

Beispiele

  • Produktlisten: Wenn ein Online-Shop Produkte mit Preisen auflistet, handelt es sich dabei um eine Aufforderung an den Kunden, ein Kaufangebot abzugeben.
  • Warenkorb: Das Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb ist ebenfalls eine Invitation ad offerendum. Erst wenn der Kunde den Kaufprozess abschließt, gibt er ein verbindliches Angebot ab.

Rechtliche Bedeutung

Die Unterscheidung zwischen einem verbindlichen Angebot und einer Invitation ad offerendum ist rechtlich bedeutsam. Im Falle einer Invitation ad offerendum ist der Händler nicht verpflichtet, das Produkt zu dem angegebenen Preis zu verkaufen. Erst wenn der Händler das vom Kunden abgegebene Angebot annimmt, kommt ein Vertrag zustande.

Besondere Herausforderungen im Onlinehandel

Im Onlinehandel gibt es einige Herausforderungen in Bezug auf die Invitation ad offerendum:

  1. Preisfehler: Manchmal können aufgrund von technischen Fehlern falsche Preise angezeigt werden. In solchen Fällen kann der Händler entscheiden, das Angebot des Kunden nicht anzunehmen.
  2. Lagerbestände: Ein Händler kann mehr Anfragen erhalten, als er Lagerbestände hat. Auch in diesem Fall ist er nicht verpflichtet, alle Angebote anzunehmen.
  3. Internationale Käufer: Im Onlinehandel können Kunden aus verschiedenen Ländern einkaufen. Dies kann zu rechtlichen Unklarheiten führen, da die Gesetze in Bezug auf Verträge und Angebote variieren können.

Fazit

Die Invitatioad offerendum ist ein zentrales Konzept im Onlinehandel. Es ist wichtig für Händler, sich der rechtlichen Bedeutung bewusst zu sein und zu verstehen, dass die Auflistung von Produkten auf einer Website nicht automatisch ein verbindliches Angebot darstellt. Ebenso sollten Kundenverstehen, dass das Hinzufügen eines Artikels zum Warenkorb oder das Ausfüllen von Zahlungsinformationen nicht unbedingt bedeutet, dass sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Händler das Angebot des Kunden annimmt, was in der Regel durch eine Auftragsbestätigung geschieht.

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