Limited (Ltd.)

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Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Die Limited (Ltd.) ist eine britische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, ähnlich der GmbH in Deutschland.
  • Die Gründung ist einfach und kostengünstig, erfordert keine Mindestkapitalanforderungen und ist innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
  • Die Steuerpflicht unterliegt deutschen Vorschriften, wobei doppelte Buchführung zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führt.

Definition und rechtliche Grundlagen:

Die Limited (Ltd.) ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht, die dem deutschen Pendant der GmbH ähnelt. Sie wird durch den Companies Act 2006 geregelt und ist eine der beliebtesten Unternehmensformen im Vereinigten Königreich. Die Ltd. ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die von ihren Gesellschaftern (shareholders) getrennt ist. Der Zusatz “Limited” oder “Ltd.” weist darauf hin, dass die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist.

In Deutschland gewann die Ltd. ab 2003 an Popularität, als der Europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit für EU-Gesellschaften bestätigte. Dies ermöglichte es, eine Ltd. in Großbritannien zu gründen und sie als Zweigniederlassung in Deutschland zu betreiben. Mit der Einführung der deutschen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008 hat die Attraktivität der Ltd. für deutsche Unternehmer jedoch abgenommen.

Gründung und formale Anforderungen:

Die Gründung einer Ltd. erfolgt durch Eintragung (incorporation) beim britischen Handelsregister, dem Companies House. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:
– Memorandum of Association (Gründungsurkunde)
– Articles of Association (Satzung)
– Formular IN01 mit Angaben zu Direktoren, Gesellschaftern und Stammkapital

Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben, theoretisch reicht 1 Britisches Pfund aus. Die Gründung kann online erfolgen und ist in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Mindestens ein Direktor und ein Gesellschafter sind erforderlich, wobei eine Person beide Funktionen innehaben kann.

Für den Betrieb in Deutschland muss die Ltd. als Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister eingetragen werden. Dabei sind zusätzliche Formalitäten zu beachten, wie die Bestellung eines Vertreters mit Zustellungsbevollmächtigung in Deutschland.

Haftung und Geschäftsführung:

Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Die Geschäftsführung obliegt den Direktoren (directors), die ähnliche Pflichten wie Geschäftsführer einer deutschen GmbH haben. Sie müssen im Interesse der Gesellschaft handeln und können bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden.

Die Ltd. muss jährlich einen Jahresabschluss (annual accounts) und einen Jahresbericht (annual return) beim Companies House einreichen. Diese Dokumente sind öffentlich zugänglich, was zu mehr Transparenz, aber auch zu einem höheren administrativen Aufwand führt.

Steuerliche Behandlung und Besonderheiten:
Eine in Deutschland tätige Ltd. unterliegt grundsätzlich der deutschen Besteuerung. Sie ist körperschaftsteuerpflichtig und muss Gewerbesteuer zahlen. Die Gewinne werden auf Ebene der Gesellschaft besteuert, Ausschüttungen an die Gesellschafter unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Besonderheiten ergeben sich bei der Buchführung und Bilanzierung. Obwohl die Ltd. dem britischen Gesellschaftsrecht unterliegt, muss sie für steuerliche Zwecke in Deutschland nach deutschen Vorschriften Buch führen und bilanzieren. Dies kann zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen.

Vor- und Nachteile der Ltd.:

Vorteile:
– Schnelle und kostengünstige Gründung
– Kein Mindestkapital erforderlich
– Beschränkte Haftung der Gesellschafter
– Möglichkeit der grenzüberschreitenden Tätigkeit innerhalb der EU

Nachteile:
– Komplexität durch Anwendung von britischem und deutschem Recht
– Höherer Verwaltungsaufwand durch doppelte Buchführung und Berichtspflichten
– Mögliche Akzeptanzprobleme bei deutschen Geschäftspartnern und Banken
– Unsicherheiten durch den Brexit und mögliche zukünftige Rechtsänderungen

Aktuelle Entwicklungen und Zukunftsaussichten:

Der Brexit hat die Attraktivität der Ltd. für deutsche Unternehmer weiter verringert. Es bestehen Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen rechtlichen Behandlung von Ltd.-Gesellschaften in der EU. Einige Experten empfehlen, bestehende Ltd.-Gesellschaften in deutsche Rechtsformen umzuwandeln, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Trotz dieser Herausforderungen kann die Ltd. in bestimmten Situationen nach wie vor eine interessante Option sein, insbesondere für Unternehmen mit starkem Bezug zum britischen Markt oder für internationale Geschäftsmodelle. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Implikationen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ltd. als britische Rechtsform in Deutschland an Bedeutung verloren hat, aber in spezifischen Fällen noch relevant sein kann. Die Entscheidung für diese Rechtsform sollte unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmenssituation, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der langfristigen Geschäftsziele getroffen werden.

 

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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