No-Shop Klausel

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No-Shop Klausel

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No-Shop Klausel

Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Die No-Shop Clause sichert dem Käufer während M&A-Transaktionen eine exklusive Verhandlungsposition und stabilisiert den Verkaufsprozess.
  • Wichtige Elemente sind Dauer, verbotene Aktivitäten und Benachrichtigungspflichten, welche die Interessen beider Parteien berücksichtigen müssen.

Eine No-Shop Clause, auch bekannt als No-Shop Provision oder Exclusivity Clause, ist eine vertragliche Bestimmung, die häufig in Vereinbarungen über Unternehmenstransaktionen, insbesondere bei Fusionen und Übernahmen (M&A), verwendet wird. Diese Klausel verpflichtet eine Partei, typischerweise den Verkäufer, für einen bestimmten Zeitraum keine alternativen Angebote oder Verhandlungen mit anderen potenziellen Käufern oder Investoren zu suchen oder einzugehen.

Der Hauptzweck einer No-Shop Clause besteht darin, dem potenziellen Käufer oder Investor eine exklusive Verhandlungsposition zu sichern und den Verkaufsprozess zu stabilisieren. Sie schützt den Käufer vor dem Risiko, dass der Verkäufer die laufenden Verhandlungen nutzt, um bessere Angebote von anderen Parteien zu provozieren oder einen Bieterwettbewerb zu initiieren.

Typische Elemente einer No-Shop Clause umfassen:

1. Dauer: Festlegung eines spezifischen Zeitraums, in dem die Klausel gilt, oft 30 bis 90 Tage.

2. Verbotene Aktivitäten: Detaillierte Auflistung der untersagten Handlungen, wie etwa:
– Aktive Suche nach alternativen Käufern oder Investoren
– Teilnahme an Verhandlungen mit Dritten
– Bereitstellung von Unternehmensinformationen an potenzielle Konkurrenten
– Abschluss von Vereinbarungen mit anderen Parteien

3. Ausnahmen: Definition von Situationen, in denen die Klausel nicht gilt, z.B. bei gesetzlichen Verpflichtungen oder treuhänderischen Pflichten des Vorstands.

4. Benachrichtigungspflichten: Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer über unaufgeforderte Angebote Dritter zu informieren.

5. Sanktionen: Festlegung von Konsequenzen bei Verletzung der Klausel, oft in Form von Vertragsstrafen.

Die Bedeutung einer No-Shop Clause variiert je nach Transaktionskontext:

In M&A-Transaktionen:
– Schützt die Interessen des Käufers während der Due-Diligence-Phase
– Verhindert, dass der Verkäufer die Verhandlungen als Hebel für bessere Angebote nutzt
– Ermöglicht dem Käufer, erhebliche Ressourcen in die Transaktion zu investieren, ohne Gefahr zu laufen, durch einen Konkurrenten ausgestochen zu werden

Bei Finanzierungsrunden:
– Sichert Investoren exklusive Verhandlungsrechte
– Verhindert, dass Unternehmen parallele Finanzierungsgespräche führen
– Kann die Geschwindigkeit und Effizienz des Finanzierungsprozesses erhöhen

Für Verkäufer oder kapitalsuchende Unternehmen birgt eine No-Shop Clause sowohl Vor- als auch Nachteile:

Vorteile:
– Signalisiert Ernsthaftigkeit und Engagement gegenüber dem potenziellen Käufer/Investor
– Kann zu schnelleren und effizienteren Verhandlungen führen
– Möglicherweise bessere Verhandlungsposition durch exklusive Gespräche

Nachteile:
– Einschränkung der Möglichkeit, den besten Preis oder die besten Konditionen zu erzielen
– Risiko, andere attraktive Optionen zu verpassen
– Potenzielle Schwächung der Verhandlungsposition

Bei der Aushandlung einer No-Shop Clause sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

1. Dauer: Eine kürzere Laufzeit kann für den Verkäufer vorteilhafter sein, während der Käufer oft eine längere Periode bevorzugt.

2. Umfang: Klare Definition, welche Aktivitäten genau untersagt sind und welche erlaubt bleiben.

3. Fiduciary-out: Einbau von Ausnahmen, die es dem Vorstand erlauben, seine treuhänderischen Pflichten zu erfüllen.

4. Break-up Fee: Verknüpfung mit einer Vertragsstrafe, falls der Verkäufer die Vereinbarung bricht.

5. Go-Shop Provision: Als Gegengewicht kann eine begrenzte Periode vereinbart werden, in der der Verkäufer aktiv nach alternativen Angeboten suchen darf.

6. Informationspflichten: Festlegung, wie mit unaufgeforderten Angeboten umgegangen werden soll.

In der Praxis kann die Durchsetzung einer No-Shop Clause herausfordernd sein:

– Schwierigkeiten beim Nachweis von Verstößen, insbesondere bei informellen Kontakten
– Abwägung zwischen vertraglichen Verpflichtungen und treuhänderischen Pflichten des Managements
– Mögliche rechtliche Anfechtungen, insbesondere wenn die Klausel als zu restriktiv angesehen wird

Rechtliche Aspekte:

– In vielen Jurisdiktionen sind No-Shop Clauses grundsätzlich zulässig, unterliegen aber oft einer Angemessenheitsprüfung
– Besondere Vorsicht ist bei börsennotierten Unternehmen geboten, wo Offenlegungspflichten und Aktionärsinteressen zu berücksichtigen sind
– In einigen Ländern können zu restriktive No-Shop Clauses als wettbewerbswidrig angesehen werden

Zusammenfassend ist die No-Shop Clause ein wichtiges Instrument in Unternehmenstransaktionen, das Exklusivität und Stabilität in den Verhandlungsprozess bringt. Ihre effektive Gestaltung erfordert ein sorgfältiges Abwägen der Interessen aller Beteiligten und eine genaue Berücksichtigung des spezifischen Transaktionskontextes. Während sie für Käufer und Investoren oft vorteilhaft ist, sollten Verkäufer die potenziellen Einschränkungen sorgfältig gegen die möglichen Vorteile abwägen.

 

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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