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Wichtigste Punkte
  • Revenue-Based Financing ist eine innovative Finanzierungsform, bei der Unternehmen Kapital gegen einen Prozentsatz ihres Umsatzes erhalten.
  • Rückzahlungen sind flexibel und passen sich den Umsatzentwicklungen des Unternehmens an, was die finanzielle Belastung in schwachen Phasen senkt.
  • Diese Finanzierungsform wird oft juristisch über partiarische Darlehen oder atypisch stille Beteiligungen umgesetzt.
  • Verträge müssen klare Regelungen zu Prozentsätzen, Zahlungshäufigkeit und Rückzahlungsobergrenzen enthalten.
  • Revenue-Based Financing bietet Vorteile wie Liquiditätsschutz und keine Verwässerung unternehmerischer Anteile.
  • Risiken bestehen in potenziell höheren Rückzahlungen bei starkem Wachstum und Streitigkeiten über Umsatzermittlungen.
  • Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, ob Revenue-Based Financing langfristig zu ihrer Finanzierungsstrategie passt.

Definition und Funktionsweise von Revenue-Based Financing Revenue-Based Financing (umsatzbasierte Finanzierung) bezeichnet eine innovative Finanzierungsform, bei der Unternehmen Kapital von Investoren erhalten und im Gegenzug einen prozentual festgelegten Anteil ihres zukünftigen Umsatzes bis zur vollständigen Rückzahlung einer vereinbarten Summe an die Investoren abführen. Dabei unterscheidet sich diese Form erheblich von traditionellen Kreditmodellen, da keine festen Zins- oder Tilgungspläne vereinbart werden. Die Rückzahlungen passen sich stattdessen flexibel der Umsatzentwicklung des Unternehmens an, sodass die Belastung in Phasen schwacher Geschäftsentwicklung entsprechend reduziert ist. Diese Finanzierungsform eignet sich besonders für junge und wachstumsorientierte Unternehmen, deren Cashflows noch unvorhersehbar oder volatil sind. Investoren akzeptieren dabei ein höheres Risiko, erhalten jedoch im Gegenzug eine potentiell höhere Rendite, falls das Unternehmen erfolgreich wächst.

Rechtliche Umsetzung durch partiarische Darlehen und stille Beteiligungen Juristisch wird Revenue-Based Financing in Deutschland häufig über sogenannte partiarische Darlehen oder atypisch stille Beteiligungen umgesetzt. Das partiarische Darlehen ist gemäß § 488 BGB in Verbindung mit individuell ausgestalteten Partizipationsvereinbarungen geregelt. Hierbei beteiligt sich der Darlehensgeber an den Umsätzen oder Gewinnen des Unternehmens, ohne jedoch Mitspracherechte oder Kontrollbefugnisse im Unternehmen zu erlangen. Alternativ erfolgt die Beteiligung über atypisch stille Gesellschaftsanteile, welche neben der umsatzbasierten Rückzahlung auch eine Beteiligung an Gewinnen und gegebenenfalls Verlusten des Unternehmens umfassen können. Beide Vertragsarten erfordern eine sorgfältige rechtliche Gestaltung, um eine klare Abgrenzung gegenüber Eigenkapitalinstrumenten und klassischen Fremdfinanzierungen sicherzustellen.

Wesentliche Vertragsbestandteile und Regelungen In den Finanzierungsverträgen muss klar geregelt sein, welcher Prozentsatz des Umsatzes abgeführt wird, wie häufig die Zahlungen erfolgen und welcher Maximalbetrag (Rückzahlungsobergrenze oder Multiplikator des eingesetzten Kapitals) insgesamt zurückgezahlt werden soll. Üblich sind Rückzahlungsbeträge, die sich zwischen dem 1,5- bis 3-fachen des ursprünglich eingesetzten Kapitals bewegen. Zusätzlich müssen Vereinbarungen über Nachweis- und Informationspflichten des finanzierten Unternehmens sowie Kündigungs- und Anpassungsmöglichkeiten getroffen werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Klauseln zur Umsatzermittlung zu richten, um Streitigkeiten und spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Abgrenzung zu Wucher (§ 138 BGB) und sittenwidrigen Verträgen Da Revenue-Based Financing grundsätzlich keinen festen Zinssatz beinhaltet, unterliegt diese Finanzierungsform nicht unmittelbar den gesetzlichen Vorschriften zur Wucherkontrolle nach § 138 BGB. Allerdings darf die vereinbarte Umsatzbeteiligung nicht in einem groben Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen, andernfalls könnte dennoch ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegen. Gerichte prüfen hierbei insbesondere, ob der Investor in sittenwidriger Weise das geschäftliche Risiko nahezu vollständig auf das Unternehmen abwälzt oder ob die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten das Unternehmen finanziell erheblich überfordern könnten. Eine sorgfältige rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung ist somit unerlässlich, um rechtliche Risiken auszuschließen.

Vorteile von Revenue-Based Financing für Unternehmen Revenue-Based Financing bietet insbesondere jungen und wachsenden Unternehmen erhebliche Vorteile. Durch die flexiblen Rückzahlungsbedingungen werden die Liquidität und der Cashflow geschont, da in umsatzschwachen Phasen automatisch weniger Kapital abgeführt werden muss. Im Gegensatz zur Eigenkapitalfinanzierung erfolgt hierbei keine Verwässerung der Unternehmensanteile, und Gründer behalten die volle unternehmerische Kontrolle. Auch entfallen im Vergleich zu klassischen Kreditmodellen häufig die sonst üblichen Sicherheiten und festen Zinsbelastungen, was eine unkomplizierte Kapitalaufnahme ermöglicht. Dadurch eignet sich Revenue-Based Financing besonders gut für Unternehmen mit volatilen oder schwer prognostizierbaren Umsatzentwicklungen.

Risiken und Herausforderungen bei Revenue-Based Financing Trotz der Vorteile gibt es auch potenzielle Nachteile und Herausforderungen bei Revenue-Based Financing. Insbesondere besteht das Risiko, dass Unternehmen bei starkem Wachstum deutlich höhere Rückzahlungen leisten müssen als bei klassischen Kreditmodellen, was langfristig teurer sein kann. Zudem besteht die Gefahr von Streitigkeiten hinsichtlich der genauen Ermittlung des Umsatzes und der daraus resultierenden Zahlungen. Auch aus Sicht der Investoren ist diese Finanzierungsform risikoreicher, da sie stark von der tatsächlichen Unternehmensentwicklung abhängig ist und keine Sicherheiten im klassischen Sinne erhält. Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob Revenue-Based Financing langfristig zu ihrer Finanzierungsstrategie passt und vertragliche Regelungen sorgfältig gestalten, um Risiken zu minimieren.

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