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Steuerliche Forschungszulage

Definition und rechtliche Grundlagen:

Die steuerliche Forschungszulage ist ein Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen. Sie wurde in Deutschland mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Die Zulage zielt darauf ab, den Forschungsstandort Deutschland zu stärken und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren FuE-Aktivitäten zu unterstützen.

Anders als bei vielen anderen Förderprogrammen handelt es sich bei der Forschungszulage um einen Rechtsanspruch. Sie wird unabhängig von der Gewinn- oder Verlustsituation des Unternehmens gewährt und ist somit auch für Start-ups und junge Unternehmen attraktiv.

Förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:

Die Forschungszulage kann für folgende FuE-Vorhaben beantragt werden:

1. Grundlagenforschung
2. Industrielle Forschung
3. Experimentelle Entwicklung

Diese Kategorien orientieren sich an den Definitionen des EU-Beihilferechts und der Frascati-Definition der OECD. Förderfähig sind sowohl eigenbetriebliche Forschung als auch Auftragsforschung.

Bemessungsgrundlage und Höhe der Zulage:

Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sind die förderfähigen Aufwendungen, insbesondere:

1. Lohnkosten für FuE-Personal (einschließlich eines Arbeitgeberzuschlags von 20%)
2. Aufwendungen für Auftragsforschung (60% der Auftragssumme)

Die Forschungszulage beträgt 25% der Bemessungsgrundlage, maximal 1 Million Euro pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen. Seit 2023 wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 4 auf 12 Millionen Euro pro Jahr erhöht, wodurch sich eine maximale Zulage von 3 Millionen Euro ergibt.

Antragsverfahren und Bescheinigung:

Das Verfahren zur Erlangung der Forschungszulage gliedert sich in zwei Schritte:

1. Bescheinigung der Förderfähigkeit:
– Antrag bei einer vom BMF bestimmten Stelle (z.B. BMBF-Projektträger)
– Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen des FuE-Vorhabens
– Erteilung einer Bescheinigung über die Förderfähigkeit

2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt:
– Einreichung des Antrags zusammen mit der Bescheinigung
– Berechnung und Festsetzung der Zulage durch das Finanzamt
– Auszahlung oder Verrechnung mit der Steuerschuld

Die Forschungszulage wird nachträglich gewährt und kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.

Vorteile und Besonderheiten:

Die steuerliche Forschungszulage bietet mehrere Vorteile:

1. Rechtsanspruch: Kein Wettbewerb um begrenzte Fördermittel
2. Technologieoffenheit: Keine Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Technologien
3. Liquiditätswirkung: Auszahlung auch bei Verlusten möglich
4. Kombinierbarkeit: Kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden
5. Planungssicherheit: Langfristige gesetzliche Verankerung

Herausforderungen und Kritikpunkte:

Trotz der positiven Aspekte gibt es auch Herausforderungen:

1. Komplexität des Antragsverfahrens: Insbesondere für kleine Unternehmen kann der Prozess aufwendig sein
2. Abgrenzungsfragen: Definition von FuE-Tätigkeiten nicht immer eindeutig
3. Begrenzung der Förderhöhe: Für große Unternehmen möglicherweise zu gering
4. Zeitverzögerung: Nachträgliche Gewährung kann Liquiditätsengpässe nicht verhindern

Internationale Einordnung:

Die Einführung der steuerlichen Forschungszulage in Deutschland folgt einem internationalen Trend. Viele OECD-Länder haben ähnliche Instrumente, teilweise mit längerer Tradition und höheren Fördersätzen. Die deutsche Regelung zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts zu verbessern.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick:

Seit ihrer Einführung wurde die Forschungszulage bereits erweitert:

1. Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage (2023)
2. Diskussionen über weitere Anpassungen, z.B. Erhöhung des Fördersatzes
3. Evaluierung der Wirksamkeit und mögliche Nachjustierungen

Zukünftige Entwicklungen könnten umfassen:
– Vereinfachung des Antragsverfahrens
– Erweiterung der förderfähigen Aufwendungen
– Stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsziele

Praktische Bedeutung für Unternehmen:

Die steuerliche Forschungszulage ist für viele Unternehmen von großer Bedeutung:

– Zusätzliche Finanzierungsquelle für FuE-Aktivitäten
– Möglichkeit zur Steigerung der Innovationskraft
– Potenzielle Wettbewerbsvorteile durch verstärkte Forschungsaktivitäten
– Anreiz zur Verlagerung von FuE-Aktivitäten nach Deutschland

Unternehmen sollten prüfen, ob ihre FuE-Aktivitäten förderfähig sind, und das Instrument in ihre Forschungs- und Finanzierungsstrategien einbeziehen.

Zusammenfassend stellt die steuerliche Forschungszulage ein wichtiges Instrument zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland dar. Sie ergänzt die bestehende Forschungsförderungslandschaft und bietet insbesondere für KMU und Start-ups neue Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer FuE-Aktivitäten. Die weitere Entwicklung und Anpassung des Instruments wird maßgeblich dazu beitragen, den Forschungsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken und Innovationen zu fördern.

 

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