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Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Stiftungen sind rechtlich selbstständige Organisationen, die zur dauerhaften Verfolgung eines bestimmten Zwecks gegründet werden.
  • Die Gründung erfordert ein Stiftungsgeschäft, eine Satzung und staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde.
  • Stiftungen bieten langfristige Vorteile wie Steuerbegünstigungen, jedoch auch Herausforderungen in der Vermögensverwaltung und Flexibilität.

Definition und rechtliche Grundlagen:

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die dazu dient, mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen. Sie ist eine juristische Person des privaten Rechts und wird in Deutschland durch die §§ 80-88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie durch die Stiftungsgesetze der Bundesländer geregelt.

Stiftungen sind gekennzeichnet durch drei wesentliche Elemente:
1. Den Stiftungszweck
2. Das Stiftungsvermögen
3. Die Stiftungsorganisation

Im Gegensatz zu anderen juristischen Personen haben Stiftungen keine Eigentümer, Gesellschafter oder Mitglieder. Sie sind auf Dauer angelegt und in der Regel unwiderruflich.

Arten von Stiftungen:

Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, die sich nach ihrem Zweck, ihrer Rechtsform oder ihrer Funktion unterscheiden lassen:

1. Nach dem Zweck:
– Gemeinnützige Stiftungen
– Privatnützige Stiftungen (z.B. Familienstiftungen)

2. Nach der Rechtsform:
– Rechtsfähige Stiftungen
– Nichtrechtsfähige Stiftungen (Treuhandstiftungen)

3. Nach der Funktion:
– Förderstiftungen
– Operative Stiftungen
– Mischformen

Gründung und Anerkennung:

Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung erfordert:

1. Ein Stiftungsgeschäft, das den Stifterwillen dokumentiert
2. Eine Stiftungssatzung, die Zweck, Vermögen und Organisation regelt
3. Ein ausreichendes Stiftungsvermögen zur dauerhaften Zweckerfüllung
4. Die staatliche Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde

Die Anerkennung erfolgt, wenn der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet und die dauerhafte Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint. Nach der Anerkennung unterliegt die Stiftung der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Organisation und Verwaltung:

Die typische Organisationsstruktur einer Stiftung umfasst:

1. Den Vorstand: Er führt die Geschäfte und vertritt die Stiftung nach außen.
2. Das Kuratorium oder den Stiftungsrat: Ein fakultatives Organ, das den Vorstand berät und kontrolliert.
3. Gegebenenfalls weitere Gremien wie Beiräte oder Fachausschüsse.

Die Stiftungsorgane sind an den in der Satzung festgelegten Stifterwillen gebunden und müssen das Stiftungsvermögen erhalten sowie die Erträge für den Stiftungszweck verwenden.

Vermögensverwaltung und Zweckerfüllung:

Das Stiftungsvermögen muss in seinem Bestand erhalten bleiben (Grundsatz der Vermögenserhaltung). Nur die Erträge des Vermögens dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden. Die Vermögensverwaltung muss sicher und ertragreich sein, wobei die konkrete Anlagestrategie vom Stiftungszweck und der Größe des Vermögens abhängt.

Die Zweckerfüllung kann durch verschiedene Aktivitäten erfolgen, wie:
– Vergabe von Fördermitteln
– Durchführung eigener Projekte
– Vergabe von Stipendien oder Preisen
– Betrieb von Einrichtungen (z.B. Museen, Krankenhäuser)

Steuerliche Aspekte:

Die steuerliche Behandlung von Stiftungen hängt maßgeblich davon ab, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind:

1. Gemeinnützige Stiftungen:
– Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer
– Möglichkeit des Empfangs steuerlich abzugsfähiger Spenden
– Steuerbegünstigungen bei Zuwendungen an die Stiftung

2. Privatnützige Stiftungen:
– Unterliegen der regulären Besteuerung
– Keine steuerlichen Vorteile für Zuwendungen

Besondere Aufmerksamkeit ist der Einhaltung der steuerlichen Vorgaben für die Gemeinnützigkeit zu widmen, insbesondere der zeitnahen Mittelverwendung und der Vermögenserhaltung.

Vor- und Nachteile von Stiftungen:

Vorteile:
– Langfristige Sicherung eines bestimmten Zwecks
– Steuerliche Vorteile bei Gemeinnützigkeit
– Unabhängigkeit von Mitgliedern oder Gesellschaftern
– Möglichkeit der nachhaltigen gesellschaftlichen Gestaltung

Nachteile:
– Hoher Gründungsaufwand und Mindestkapitalerfordernis
– Eingeschränkte Flexibilität aufgrund der Bindung an den Stifterwillen
– Staatliche Aufsicht und Kontrolle
– Herausforderungen bei der Vermögensverwaltung in Niedrigzinsphasen

Aktuelle Entwicklungen und Trends:

1. Zunehmende Bedeutung von Verbrauchsstiftungen, die ihr Vermögen über einen bestimmten Zeitraum aufzehren dürfen
2. Stärkere Professionalisierung in der Stiftungsverwaltung und im Stiftungsmanagement
3. Wachsende Bedeutung von Bürgerstiftungen und Gemeinschaftsstiftungen
4. Verstärkte Nutzung von Impact Investing zur Erreichung des Stiftungszwecks
5. Digitalisierung in der Stiftungsarbeit und neue Formen des Online-Fundraisings

Zusammenfassung:

Stiftungen sind ein wichtiges Instrument zur langfristigen Verfolgung gemeinnütziger oder privatnütziger Zwecke. Sie bieten die Möglichkeit, Vermögen dauerhaft für bestimmte Ziele einzusetzen und gesellschaftlich gestaltend zu wirken. Die Gründung und Führung einer Stiftung erfordert sorgfältige Planung und Verwaltung, bietet aber auch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten und potenzielle steuerliche Vorteile. In einer Zeit, in der langfristiges und nachhaltiges Engagement an Bedeutung gewinnt, spielen Stiftungen eine zunehmend wichtige Rolle in der Gesellschaft und ergänzen staatliches und privatwirtschaftliches Handeln in vielen Bereichen.

 

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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