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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

LG Dresden: Nochmal ungerechtfertigte Twitter-Sperre

25. Juni 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth untersagte die Sperrung eines Twitter-Accounts wegen eines umstrittenen Wahlzettel-Tweets.
  • Das Landgericht Dresden entschied, dass eine englische Übersetzung nicht notwendig sei.
  • Äußerungen zu Wahlverhalten sind durch die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Interne Netzwerkregeln von Twitter müssen der Meinungsfreiheit nachstehen.
  • Twitter hat bereits mehrere juristische Niederlagen erlitten und könnte sein Vorgehen anpassen.
  • Ein Anspruch auf einen Twitter-Account ist aus kartellrechtlichen Gründen schwer durchsetzbar.
  • Twitter könnte politische Äußerungen höher einstufen, was zu weniger Sperrungen führen könnte.

Nachdem vor kurzem das Landgericht Nürnberg-Fürth Twitter im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt hatte, einen Account wegen eines Tweets zum Inhalt, dass man den Wahlzettel als AfD-Wähler unbedingt unterschreiben solle, zu sperren, entschied gerade das Landgericht Dresden ebenso.

Auch das Landgericht Dresden bestätigte dabei, dass eine Übersetzung in die englische Sprache nicht notwendig gewesen sei, da es nicht darauf ankommen, ob der Geschäftsführer der deutschen Sprache mächtig sei.

Ebenso bestätigte das Landgericht Dresden, dass die Äußerung zum Wahlverhalten von der im Grundgesetz besonders geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sei und die internen Netzwerkregeln dahinter zurückstehen müssten.

Nachdem Twitter nun schon einige juristische Niederlage kassiert hat, bleibt jedoch abzuwarten, wie man dort reagiert. Ähnlich wie bei z.B. Accounts für Computerspiele ist zu beachten, dass es Twitter jederzeit frei stehen würde, ein Vertragsverhältnis regulär zu kündigen. Ein Anspruch auf einen Twitter-Account dürfte, beispielsweise aus kartellrechtlichen Gründen, kaum durchsetzbar sein. Alternativ könnte es dazu führen, dass Twitter selber die Meinungsfreiheit höher einstufen wird, was jedoch auch dazu führen wird, dass Aussagen zu rechtsradikalen Themen, die noch nicht in den Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fallen, seltener oder gar nicht mehr gesperrt werden.

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleDresdenGesetzeMeinungsfreiheitNetzwerkdurchsetzungsgesetzTwitter

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