Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Recht ist nicht neu, es gibt verschiedene sinnvolle Anwendungsbereiche. In der Praxis hat man davon bisher relativ wenig mitbekommen, KI in der juristischen Arbeit war für breitere Anwenderkreise wenig greifbar.
Dies hat sich mit der Freischaltung des Textgenerators GPT-3 (Generative Pretrained Transformer 3) der Firma OpenAI grundlegend geändert. Insbesondere die Anwendung ChatGPT hat Aufmerksamkeit erregt. Es gibt bereits diverse Kurzstellungnahmen, die wie üblich von “überkritisch” bis “übereuphorisch” reichen. Im juristischen Umfeld steht natürlich die Frage im Vordergrund, wie gut die Anwendung juristische Aufgaben erledigen kann. Auch wenn die Datenbasis schon etwas veraltet ist (2021) und nicht speziell auf juristische Fragestellungen bzw. Daten trainiert wurde: Die Ergebnisse sind erstaunlich. Inhaltlich natürlich nicht immer korrekt, aber sprachlich und grammatikalisch ist die Anwendung auf der “Höhe”». Und hier liegt natürlich ein größeres Problem verborgen: Es wird stilistisch und sprachlich sauber argumentiert, in der Form stimmig, im Ergebnis nicht.
Vorgestern habe ich im Rahmen der Initialveranstaltung von Weblaw.ch teilgenommen und konnte ca. 180 Zuhörenden ein paar Anwendungsbeispiele im Rechtsanwaltsalltag, aber auch Probleme aufzeigen. Inzwischen gibt es auch den Mitschnitt, den man im folgenden findet: