• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Welche Portale, Änderungen und Förderungen werden 2025 eingeführt? Teil 3

27. Dezember 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 15 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
94231b65 9613 4f19 a8f0 2ddd7f503c33 152910788
Wichtigste Punkte
  • Ab 2025 wird ein digitales Zertifizierungssystem für Startups eingeführt, um den Zugang zu Förderprogrammen zu erleichtern.
  • Ein EU-weites digitales CO₂-Monitoringsystem wird implementiert, um CO₂-Emissionen detailliert zu erfassen.
  • Ein neues digitales Meldesystem für Subventionen erhöht die Transparenz und verhindert Missbrauch.
  • Das Förderprogramm für Wasserstofftechnologien unterstützt die Entwicklung von grünem Wasserstoff.
  • Ein digitales Zertifizierungssystem für klimaneutrale Gebäude fördert nachhaltige Immobilien und ihre Klimabilanz.
  • Ein EU-weites digitales Portal vereinfacht den Zugang zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
  • Ein Förderprogramm für digitale Nachhaltigkeitslösungen unterstützt nachhaltige Technologien und verbessert die Umweltbilanz.

Allgemeine Gesetzesänderungen für Startups in 2025 findet man zusätzlich in diesem Post.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für Startups
2. Einführung eines EU-weiten digitalen CO₂-Monitoringsystems
3. Einführung eines EU-weiten digitalen Meldesystems für Subventionen
4. Einführung eines neuen Förderprogramms für Wasserstofftechnologien
5. Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für klimaneutrale Gebäude
6. Einführung eines EU-weiten digitalen Marktplatzes für Recyclingmaterialien
7. Einführung eines neuen Förderprogramms für digitale Zwillinge
8. Einführung eines EU-weiten digitalen Zertifizierungssystems für nachhaltige Dienstleistungen
9. Einführung eines digitalen Meldesystems für Innovationsprojekte
10. Einführung eines EU-weiten digitalen Portals für Arbeitnehmerentsendungen
11. Einführung eines Förderprogramms für digitale Innovationsprojekte
12. Einführung eines digitalen Meldesystems für elektronische Kassensysteme
13. Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für Tourismusinnovationen
14. Einführung eines EU-weiten digitalen Portals für Nachhaltigkeitsberichte
15. Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
16. Einführung eines neuen Förderprogramms für Startups in der Kreislaufwirtschaft
17. Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für klimaneutrale Lieferketten
18. Einführung eines digitalen Meldesystems für Innovationspartnerschaften
19. Einführung eines EU-weiten digitalen Portals für grenzüberschreitende Dienstleistungen
20. Einführung eines Förderprogramms für digitale Nachhaltigkeitslösungen

Den ersten Teil des Posts findet man hier. Den zweiten Teil findet man hier.  Den letzten Teil findet man hier.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist. Was am Ende wirklich alles eingeführt wird, ist schwer zu sagen. Die Posts soll daher als Anregung für eigene Recherche dienen. In den vier Teilen zu den Maßnahmen und neuen Portalen, die eingeführt werden sollen, kann es durchaus Ähnlichkeiten geben. Mir ist es auch schwer gefallen, hier eine bestimmte Reihenfolge festzulegen, daher sollte man einfach alles durchschauen.

Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für Startups

Ab 2025 wird ein digitales Zertifizierungssystem speziell für Startups eingeführt. Ziel ist es, jungen Unternehmen den Zugang zu Förderprogrammen, Investoren und öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Wie funktioniert das System?

Startups können sich über eine zentrale Plattform zertifizieren lassen, indem sie Nachweise über ihre Innovationskraft, Nachhaltigkeit oder soziale Verantwortung erbringen. Die Zertifizierung erfolgt digital und wird regelmäßig überprüft.

Welche Vorteile bietet das System?

Durch die Zertifizierung können Startups ihre Glaubwürdigkeit bei potenziellen Partnern oder Investoren stärken. Gleichzeitig erhalten sie bevorzugten Zugang zu Förderprogrammen oder Ausschreibungen, die spezifisch auf zertifizierte Unternehmen ausgerichtet sind.

Praxis-Tipp:

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Zertifizierung vor, indem Sie relevante Nachweise wie Businesspläne oder Nachhaltigkeitsberichte dokumentieren. Nutzen Sie die Plattform gezielt zur Positionierung Ihres Startups am Markt.

Einführung eines EU-weiten digitalen CO₂-Monitoringsystems

Ab 2025 wird ein EU-weites digitales CO₂-Monitoringsystem eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen detailliert zu erfassen und zentral zu melden. Ziel ist es, die Umsetzung der europäischen Klimaziele besser zu überwachen und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das System betrifft zunächst größere Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie Industrie, Transport und Bauwesen. Mittelfristig sollen jedoch auch kleinere Unternehmen einbezogen werden, insbesondere wenn sie in globalen Lieferketten tätig sind oder Produkte mit hohem CO₂-Fußabdruck herstellen.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen ihre direkten und indirekten CO₂-Emissionen (Scope 1, 2 und teilweise 3) erfassen und regelmäßig Berichte über ihre Klimaschutzmaßnahmen erstellen. Diese Berichte werden von den zuständigen Behörden geprüft und fließen in die nationale und europäische Klimabilanz ein.

Welche Vorteile bietet das System?

Das CO₂-Monitoringsystem schafft mehr Transparenz über die Klimabilanz von Unternehmen und erleichtert es ihnen, ihre Fortschritte bei der Reduktion von Emissionen nachzuweisen. Gleichzeitig können Unternehmen durch gezielte Maßnahmen ihre Betriebskosten senken und von Förderprogrammen profitieren.

Praxis-Tipp:

Implementieren Sie ein internes System zur Erfassung Ihrer CO₂-Emissionen und entwickeln Sie eine Strategie zur Reduzierung Ihres CO₂-Fußabdrucks. Ziehen Sie externe Berater hinzu, um sicherzustellen, dass Ihre Berichte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Einführung eines EU-weiten digitalen Meldesystems für Subventionen

Ab 2025 wird ein digitales Meldesystem für Subventionen eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, alle erhaltenen staatlichen Fördermittel zentral zu melden. Ziel ist es, die Transparenz über die Vergabe von Subventionen zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen alle Subventionen – etwa Zuschüsse, Steuervergünstigungen oder zinsgünstige Kredite – digital erfassen und an eine zentrale Plattform melden. Dies gilt sowohl für nationale als auch für EU-weite Förderprogramme.

Welche Vorteile bietet das System?

Das Meldesystem erleichtert die Verwaltung von Subventionen und reduziert den bürokratischen Aufwand bei der Berichterstattung an Behörden. Gleichzeitig können Unternehmen durch die zentrale Erfassung ihrer Fördermittel mögliche Doppelungen oder Überschneidungen vermeiden.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie Ihre bestehenden Prozesse zur Verwaltung von Fördermitteln und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten digital erfasst werden können. Nutzen Sie das Meldesystem gezielt zur Optimierung Ihrer Subventionsstrategie.

Einführung eines neuen Förderprogramms für Wasserstofftechnologien

Die Bundesregierung startet ab 2025 ein Förderprogramm speziell für Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, die Entwicklung und Anwendung von grünem Wasserstoff in Deutschland voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden unter anderem Investitionen in die Produktion von grünem Wasserstoff, die Entwicklung neuer Technologien zur Speicherung und Nutzung von Wasserstoff sowie der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur. Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 2 Millionen Euro pro Projekt beantragen.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Unternehmen können durch die Förderung ihre Innovationskraft stärken und sich frühzeitig als Vorreiter im Bereich Wasserstofftechnologien positionieren. Gleichzeitig profitieren sie von einem positiven Image bei Kunden und Investoren sowie von langfristigen Kosteneinsparungen durch den Einsatz erneuerbarer Energien.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich Wasserstoff tätig ist oder entsprechende Projekte plant, bereiten Sie einen detaillierten Förderantrag vor. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen sorgfältig und prüfen Sie mögliche Kooperationen mit Forschungsinstituten oder anderen Unternehmen.

Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für klimaneutrale Gebäude

Ab 2025 wird ein digitales Zertifizierungssystem für klimaneutrale Gebäude eingeführt. Ziel ist es, den Bau und Betrieb nachhaltiger Immobilien zu fördern und gleichzeitig die Transparenz über deren Klimabilanz zu erhöhen.

Welche Anforderungen gibt es?

Gebäude müssen bestimmte Standards in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie Materialauswahl erfüllen, um zertifiziert zu werden. Die Zertifizierung erfolgt digital über eine zentrale Plattform und wird regelmäßig überprüft.

Welche Vorteile bietet das System?

Zertifizierte Gebäude profitieren von steuerlichen Vorteilen sowie einem höheren Marktwert. Zudem können Unternehmen durch den Bau oder Betrieb klimaneutraler Immobilien ihre Umweltbilanz verbessern und sich als nachhaltiger Akteur positionieren.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Unternehmen plant, neue Gebäude zu bauen oder bestehende Immobilien nachhaltig umzurüsten, prüfen Sie die Anforderungen des Zertifizierungssystems frühzeitig. Nutzen Sie mögliche Förderprogramme zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen.

Einführung eines EU-weiten digitalen Marktplatzes für Recyclingmaterialien

Ab 2025 wird ein EU-weiter digitaler Marktplatz für Recyclingmaterialien eingeführt. Ziel ist es, Unternehmen den Zugang zu recycelten Rohstoffen zu erleichtern und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu fördern. Der Marktplatz soll dazu beitragen, die Nachfrage nach recycelbaren Materialien zu erhöhen und deren Verfügbarkeit zu verbessern.

Welche Funktionen bietet der Marktplatz?

Unternehmen können über die Plattform recycelte Materialien wie Kunststoffe, Metalle oder Papier direkt von Anbietern beziehen. Der Marktplatz bietet zudem Informationen über die Herkunft und Qualität der Materialien sowie deren Eignung für bestimmte Produktionsprozesse. Auch der Handel mit überschüssigen recycelbaren Rohstoffen innerhalb der EU wird erleichtert.

Welche Vorteile bietet der Marktplatz?

Der digitale Marktplatz reduziert den Aufwand für die Beschaffung nachhaltiger Rohstoffe und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die auf recycelte Materialien setzen. Gleichzeitig trägt er dazu bei, die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie, ob Ihre Produktionsprozesse auf recycelte Materialien umgestellt werden können, und registrieren Sie sich frühzeitig auf dem Marktplatz. Nutzen Sie die Plattform, um neue Lieferanten zu finden und Ihre Materialkosten langfristig zu senken.

Einführung eines neuen Förderprogramms für digitale Zwillinge

Die Bundesregierung startet ab 2025 ein Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten im Bereich „Digitale Zwillinge“. Ein digitaler Zwilling ist eine virtuelle Darstellung eines physischen Objekts oder Prozesses, die in Echtzeit aktualisiert wird und so eine präzise Analyse und Optimierung ermöglicht.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden unter anderem die Entwicklung von Technologien zur Erstellung digitaler Zwillinge, deren Integration in bestehende Geschäftsprozesse sowie Schulungen zur Nutzung dieser Technologien. Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 1 Million Euro pro Projekt beantragen.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Digitale Zwillinge ermöglichen es Unternehmen, ihre Prozesse effizienter zu gestalten, Kosten zu senken und Fehler frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig stärken sie die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Branchen wie Produktion, Logistik oder Bauwesen.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Unternehmen plant, digitale Zwillinge einzusetzen oder entsprechende Technologien zu entwickeln, bereiten Sie einen detaillierten Förderantrag vor. Dokumentieren Sie den potenziellen Nutzen Ihres Projekts und prüfen Sie mögliche Kooperationen mit Technologieanbietern oder Forschungseinrichtungen.

Einführung eines EU-weiten digitalen Zertifizierungssystems für nachhaltige Dienstleistungen

Ab 2025 wird ein digitales Zertifizierungssystem für nachhaltige Dienstleistungen eingeführt. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Dienstleistungen als nachhaltig auszuweisen und so ihre Marktchancen bei umweltbewussten Kunden zu erhöhen.

Welche Dienstleistungen sind betroffen?

Das System richtet sich an Dienstleister aus verschiedenen Branchen – etwa IT-Dienstleistungen, Beratung oder Logistik –, die nachweislich nachhaltige Praktiken anwenden. Zertifiziert werden unter anderem CO₂-Reduktionen in der Dienstleistungserbringung sowie soziale Standards im Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

Welche Vorteile bietet das System?

Das Zertifizierungssystem stärkt die Glaubwürdigkeit von Dienstleistern bei Kunden und Geschäftspartnern. Zudem erleichtert es den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen oder Förderprogrammen, bei denen Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle spielen.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie Ihre bestehenden Dienstleistungen auf Nachhaltigkeitspotenziale und dokumentieren Sie entsprechende Maßnahmen sorgfältig. Nutzen Sie die Zertifizierung gezielt als Marketinginstrument, um sich von Wettbewerbern abzuheben.

Einführung eines digitalen Meldesystems für Innovationsprojekte

Ab 2025 wird ein digitales Meldesystem für Innovationsprojekte eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte zentral zu registrieren. Ziel ist es, die Transparenz über staatlich geförderte Innovationsprojekte zu erhöhen und deren Erfolg besser messen zu können.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen alle staatlich geförderten Innovationsprojekte – etwa im Bereich Forschung und Entwicklung – digital melden und regelmäßig Berichte über deren Fortschritt erstellen. Die Berichte werden von den zuständigen Behörden geprüft und fließen in nationale Innovationsstatistiken ein.

Welche Vorteile bietet das System?

Das Meldesystem erleichtert die Verwaltung staatlicher Fördermittel und reduziert den bürokratischen Aufwand bei der Berichterstattung an Behörden. Gleichzeitig können Unternehmen ihre Innovationskraft gezielt kommunizieren und so ihre Attraktivität für Investoren oder Geschäftspartner erhöhen.

Praxis-Tipp:

Implementieren Sie ein internes System zur Erfassung Ihrer Innovationsprojekte und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem neuen Meldesystem. Nutzen Sie die Berichte gezielt zur Kommunikation Ihrer Innovationsbemühungen gegenüber Kunden und Investoren.

Einführung eines EU-weiten digitalen Portals für Arbeitnehmerentsendungen

Ab 2025 wird ein EU-weites, mehrsprachiges digitales Portal eingeführt, das den grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitnehmern erleichtert. Ziel ist es, die Bürokratie bei der Entsendung von Mitarbeitern in andere EU-Länder zu reduzieren und gleichzeitig die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sicherzustellen.

Welche Funktionen bietet das Portal?

Das Portal ermöglicht Unternehmen, alle erforderlichen Unterlagen für die Entsendung von Arbeitnehmern digital einzureichen. Dazu gehören Informationen über Arbeitsverträge, Sozialversicherungsnachweise und die geplante Dauer der Entsendung. Die Plattform bietet zudem automatische Übersetzungen der Dokumente in die Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten.

Welche Vorteile bietet das Portal?

Das digitale Portal reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Einsätzen. Gleichzeitig stärkt es den Schutz der entsandten Arbeitnehmer, da alle relevanten Informationen zentral erfasst und überprüft werden können.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Unternehmen regelmäßig Mitarbeiter ins Ausland entsendet, prüfen Sie Ihre bestehenden Prozesse und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten digital erfasst werden können. Nutzen Sie das Portal, um Ihre Entsendungen effizienter zu gestalten und mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Einführung eines Förderprogramms für digitale Innovationsprojekte

Ab 2025 wird ein neues Förderprogramm speziell für digitale Innovationsprojekte eingeführt. Ziel ist es, Startups und KMU bei der Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus allen Branchen, die innovative Lösungen im Bereich Digitalisierung entwickeln.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Projekte von der Konzeptentwicklung über die Prototypenerstellung bis hin zur Markteinführung. Die Förderung umfasst Zuschüsse von bis zu 50 % der Projektkosten, maximal jedoch 25.000 Euro pro Projekt. Förderfähig sind unter anderem interne Personalkosten, Drittkosten sowie Sach- und Materialkosten.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die innovative Projekte umsetzen möchten, aber über begrenzte Ressourcen verfügen. Gleichzeitig profitieren geförderte Unternehmen von einer erhöhten Sichtbarkeit und besseren Chancen auf Anschlussfinanzierungen.

Praxis-Tipp:

Bereiten Sie Ihren Förderantrag sorgfältig vor und legen Sie besonderen Wert auf die Darstellung des Innovationspotenzials Ihres Projekts. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit anderen innovativen Unternehmen zu vernetzen und von deren Erfahrungen zu profitieren.

Einführung eines digitalen Meldesystems für elektronische Kassensysteme

Ab dem 1. Januar 2025 wird ein digitales Meldesystem für elektronische Kassensysteme eingeführt. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Kassensysteme sowie Taxameter und Wegstreckenzähler elektronisch an die Finanzbehörden zu melden.

Was bedeutet das konkret?

Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Kassensysteme müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden. Für Systeme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, gilt eine Meldefrist von einem Monat nach Anschaffung oder Stilllegung.Die Mitteilungspflicht umfasst sowohl gekaufte als auch gemietete oder geleaste Systeme. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme einheitlich gemeldet werden.

Welche Vorteile bietet das System?

Das digitale Meldesystem erleichtert die Überwachung von Kassensystemen durch die Finanzbehörden und sorgt für mehr Transparenz im Bereich der Umsatzaufzeichnung. Gleichzeitig reduziert es den Verwaltungsaufwand für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Mitteilungspflichten.

Praxis-Tipp:

Überprüfen Sie Ihre bestehenden Kassensysteme und stellen Sie sicher, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nutzen Sie digitale Tools zur Verwaltung Ihrer Systeme und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem neuen Meldesystem.

Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für Tourismusinnovationen

Ab 2025 wird ein digitales Zertifizierungssystem speziell für Innovationen im Tourismus eingeführt. Ziel ist es, innovative Projekte im Bereich nachhaltiger Tourismuslösungen zu fördern und deren Umsetzung zu beschleunigen.

Welche Projekte sind förderfähig?

Zertifiziert werden unter anderem Projekte zur Entwicklung nachhaltiger Reiseangebote, digitaler Buchungsplattformen oder innovativer Marketingstrategien im Tourismusbereich. Die Zertifizierung erfolgt auf Basis klar definierter Kriterien wie Nachhaltigkeit, Innovationsgrad und Kundennutzen.

Welche Vorteile bietet das System?

Zertifizierte Projekte profitieren von einer erhöhten Sichtbarkeit bei Kunden und Geschäftspartnern sowie von besseren Chancen auf Fördermittel oder Investitionen. Zudem stärkt die Zertifizierung das Vertrauen in innovative Lösungen im Tourismusbereich.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich Tourismus tätig ist oder entsprechende Projekte plant, bereiten Sie sich frühzeitig auf die Zertifizierung vor. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen sorgfältig und nutzen Sie die Zertifizierung gezielt als Marketinginstrument.

Einführung eines EU-weiten digitalen Portals für Nachhaltigkeitsberichte

Ab 2025 wird ein EU-weites digitales Portal eingeführt, über das Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte zentral einreichen können. Ziel ist es, die Transparenz über ökologische und soziale Maßnahmen zu erhöhen und die Einhaltung von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) besser zu überwachen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Berichtspflicht betrifft zunächst größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Mittelfristig sollen jedoch auch kleinere Unternehmen in bestimmten Branchen zur Berichterstattung verpflichtet werden.

Welche Inhalte müssen die Berichte enthalten?

Die Berichte umfassen Angaben zu CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, sozialen Standards sowie Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion. Unternehmen müssen zudem darlegen, wie sie ESG-Risiken identifizieren und managen.

Welche Vorteile bietet das Portal?

Das Portal erleichtert die Einreichung der Berichte und sorgt für mehr Transparenz bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Gleichzeitig können Unternehmen ihre Bemühungen im Bereich ESG gezielt kommunizieren und sich so von Wettbewerbern abheben.

Praxis-Tipp:

Bereiten Sie sich frühzeitig auf die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts vor, indem Sie Ihre Maßnahmen zur Erreichung von ESG-Zielen dokumentieren. Nutzen Sie das Portal gezielt, um Ihre Fortschritte sichtbar zu machen und Ihre Marke als nachhaltig zu positionieren.

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Bis Ende 2025 wird schrittweise eine einheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Diese ersetzt langfristig bestehende steuerliche Identifikationsnummern wie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und einheitliche Identifikationsprozesse zu schaffen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird automatisch vom Finanzamt vergeben – ein Antrag ist nicht erforderlich. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass sie ihre internen Prozesse anpassen und die neue Nummer in ihren Geschäftsdokumenten verwenden. Dies betrifft insbesondere Rechnungen, Verträge und Steuererklärungen.Die Einführung der W-IdNr. erleichtert zudem den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden – etwa bei Betriebsprüfungen oder internationalen Geschäften. Gleichzeitig erhöht sie jedoch den Druck auf Unternehmen, ihre Buchhaltungs- und IT-Systeme rechtzeitig anzupassen.

Praxis-Tipp:

Informieren Sie sich frühzeitig über den Zeitplan zur Einführung der W-IdNr. und prüfen Sie Ihre internen Prozesse sowie IT-Systeme auf Kompatibilität mit den neuen Anforderungen. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Geschäftsdokumente rechtzeitig aktualisiert werden.

Einführung eines neuen Förderprogramms für Startups in der Kreislaufwirtschaft

Die Bundesregierung startet ab 2025 ein Förderprogramm speziell für Startups in der Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, innovative Geschäftsmodelle zu unterstützen, die auf Ressourcenschonung und Recycling setzen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden unter anderem Investitionen in neue Recyclingtechnologien, die Entwicklung nachhaltiger Produkte sowie Pilotprojekte zur Erprobung innovativer Konzepte im Bereich Kreislaufwirtschaft. Startups können Zuschüsse von bis zu 500.000 Euro pro Projekt beantragen.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Das Programm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Startups im Bereich Kreislaufwirtschaft und erleichtert den Zugang zu neuen Märkten. Gleichzeitig profitieren geförderte Unternehmen von einem positiven Image bei Kunden und Investoren.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Startup im Bereich Kreislaufwirtschaft tätig ist oder entsprechende Projekte plant, bereiten Sie einen detaillierten Förderantrag vor. Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen sorgfältig und prüfen Sie mögliche Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Einführung eines digitalen Zertifizierungssystems für klimaneutrale Lieferketten

Ab 2025 wird ein digitales Zertifizierungssystem für klimaneutrale Lieferketten eingeführt. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Lieferketten nachhaltiger zu gestalten und ihre Fortschritte bei der Reduktion von CO₂-Emissionen nachzuweisen.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen Daten zur CO₂-Bilanz ihrer Lieferketten erfassen und Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen dokumentieren. Die Zertifizierung erfolgt digital über eine zentrale Plattform und wird regelmäßig überprüft.

Welche Vorteile bietet das System?

Das Zertifizierungssystem stärkt die Glaubwürdigkeit von Unternehmen bei Kunden und Geschäftspartnern. Zudem erleichtert es den Zugang zu Förderprogrammen oder öffentlichen Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie Ihre bestehenden Lieferketten auf Potenziale zur Verbesserung der Klimabilanz und entwickeln Sie Strategien zur Reduktion Ihrer Emissionen. Nutzen Sie die Zertifizierung gezielt als Marketinginstrument, um sich als Vorreiter im Bereich klimaneutrale Lieferketten zu positionieren.

Einführung eines digitalen Meldesystems für Innovationspartnerschaften

Ab 2025 wird ein digitales Meldesystem für Innovationspartnerschaften eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, ihre Kooperationen mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen zentral zu registrieren. Ziel ist es, den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern und die Innovationskraft deutscher Unternehmen zu stärken.

Welche Anforderungen gibt es?

Unternehmen müssen alle staatlich geförderten Innovationspartnerschaften digital melden und regelmäßig Berichte über deren Fortschritt erstellen. Die Berichte werden von den zuständigen Behörden geprüft und fließen in nationale Innovationsstatistiken ein.

Welche Vorteile bietet das System?

Das Meldesystem erleichtert die Verwaltung staatlicher Fördermittel und reduziert den bürokratischen Aufwand bei der Berichterstattung an Behörden. Gleichzeitig können Unternehmen ihre Innovationskraft gezielt kommunizieren und so ihre Attraktivität für Investoren oder Geschäftspartner erhöhen.

Praxis-Tipp:

Implementieren Sie ein internes System zur Erfassung Ihrer Innovationspartnerschaften und schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem neuen Meldesystem. Nutzen Sie die Berichte gezielt zur Kommunikation Ihrer Innovationsbemühungen gegenüber Kunden und Investoren.

Einführung eines EU-weiten digitalen Portals für grenzüberschreitende Dienstleistungen

Ab 2025 wird ein EU-weites digitales Portal eingeführt, das Unternehmen den Zugang zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen erleichtert. Ziel ist es, den Binnenmarkt weiter zu stärken und die Abwicklung von Dienstleistungen zwischen EU-Mitgliedstaaten effizienter zu gestalten.

Welche Funktionen bietet das Portal?

Das Portal ermöglicht es Unternehmen, ihre Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anzubieten, ohne komplexe nationale Registrierungsprozesse durchlaufen zu müssen. Es bietet zudem Informationen über die rechtlichen Anforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und unterstützt bei der Einhaltung lokaler Vorschriften.

Welche Vorteile bietet das Portal?

Unternehmen können ihre Dienstleistungen schneller und einfacher in anderen EU-Ländern anbieten und so neue Märkte erschließen. Gleichzeitig reduziert das Portal den bürokratischen Aufwand und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Unternehmen plant, Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anzubieten, prüfen Sie die Anforderungen im Zielmarkt und nutzen Sie das Portal zur Vereinfachung Ihrer Prozesse. Stellen Sie sicher, dass Ihre Verträge und Geschäftsbedingungen den lokalen Vorschriften entsprechen.

Einführung eines Förderprogramms für digitale Nachhaltigkeitslösungen

Die Bundesregierung startet ab 2025 ein Förderprogramm speziell für digitale Nachhaltigkeitslösungen. Ziel ist es, Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Technologien zu unterstützen, die ökologische und soziale Herausforderungen adressieren.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden unter anderem Investitionen in Softwarelösungen zur Optimierung von Energieverbrauch und Ressourcenmanagement, Plattformen für nachhaltige Lieferketten sowie KI-gestützte Tools zur Emissionsreduktion. Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Projekt stehen zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet das Programm?

Unternehmen können durch die Förderung ihre Innovationskraft stärken und gleichzeitig ihre Umweltbilanz verbessern. Zudem profitieren sie von einem positiven Image bei Kunden und Geschäftspartnern sowie von langfristigen Kosteneinsparungen durch effizientere Prozesse.

Praxis-Tipp:

Wenn Ihr Unternehmen digitale Nachhaltigkeitslösungen entwickelt oder implementieren möchte, bereiten Sie einen detaillierten Förderantrag vor. Dokumentieren Sie den potenziellen Nutzen Ihrer Lösung für Umwelt und Gesellschaft und prüfen Sie mögliche Kooperationen mit Technologieanbietern oder Forschungseinrichtungen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Die Nutzung fremder Marken bei Google Ads

Die Nutzung fremder Marken bei Google Ads
7. August 2023

Einleitung In meiner jüngsten Arbeit für eine Mandantin wurde ich erneut mit einem wiederkehrenden Thema konfrontiert: Die Nutzung fremder Marken...

Mehr lesenDetails

Online Poker darf weiterhin nicht beworben werden

Online Poker darf weiterhin nicht beworben werden
28. März 2019

Glücksspiel in Deutschland Glücksspielanbieter haben es in Deutschland weiterhin nicht leicht. Erst vor kurzem hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass...

Mehr lesenDetails

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen
24. Mai 2023

Kern des Urteils Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil, mit dem Aktenzeichen 17 O 125/23, wichtige Klarstellungen zu...

Mehr lesenDetails

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
27. November 2019

Zusammenfasung Der heute veröffentlichte Beschluss „Recht auf Vergessen I“, der ergänzt wird durch den Beschluss vom selben Tag „Recht auf...

Mehr lesenDetails

ElektroG: Fehlendes Tonnensymbol auf Produkt = wettbewerbswidrig

ElektroG: Fehlendes Tonnensymbol auf Produkt = wettbewerbswidrig
26. August 2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fehlende Abbildung des Hinweises auf das ElektroG, auf der Verpackung des...

Mehr lesenDetails

Spiele ab 16 erst ab 22 Uhr streamen? Das JusProg Dilemma

Streamer und Sendezeiteinschränkungen? KJM erklärt JusProg für unwirksam
23. Mai 2019

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 15. Mai 2019 das Jugendschutzprogramm JusProg nach § 19b II JMStV für unwirksam erklärt....

Mehr lesenDetails

Achtung: Jeder Handwerker/Dienstleister sollte dieses EuGH-Urteil kennen!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
22. Mai 2023

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht: EuGH-Urteil zum Widerrufsrecht Erinnerung an alle: Letzten Samstag habe ich einen bedeutenden Artikel (Link: hier) veröffentlicht,...

Mehr lesenDetails

Anti-Cheat-Software vs. Datenschutz: Rechtliche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Anti-Cheat-Software vs. Datenschutz: Rechtliche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten
14. Mai 2025

Moderne Mehrspieler-Games kämpfen täglich gegen Cheating – unerlaubte Tricks oder Hacks, mit denen sich einzelne Spieler einen unfairen Vorteil verschaffen....

Mehr lesenDetails
Datenschutzkonferenz (DSK)

Datenschutzkonferenz (DSK)

15. Oktober 2024

Die Datenschutzkonferenz (DSK), offiziell "Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder", ist das zentrale Gremium für die Koordination...

Mehr lesenDetails
law 447487 1280

GmbH-Gesetz (GmbHG)

9. November 2024
Arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung

16. Oktober 2024
Working Capital

Seed Kapital

25. Juni 2023
Über diese Wissensdatenbank

Über diese Wissensdatenbank

24. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

In dieser fesselnden Folge nimmt Rechtsanwalt Marian Härtel die Zuhörer mit auf eine spannende Reise durch die dynamische Welt der...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung