• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw
No Result
View All Result

No products in the cart.

  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
  • Wissen
  • Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profil
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
      • Abmelden
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • Abmelden
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
  • Wissen
  • Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profil
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
      • Abmelden
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • Abmelden
    • FAQ Shop
No Result
View All Result
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig

15. October 2019
in Recht im Internet
Reading Time: 2 mins read
A A
0
contract 1332817 1280 384x192 1

Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 33 O 35/19) hat am 08.10.2019 ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern (also nicht gegenüber der Rechtsanwaltschaft) richtungsweisendes Urteil verkündet. Das Landgericht Köln beurteilt darin das „smartlaw“-Angebot eines renommierten Verlages, Rechtsuchenden „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ per Computer zu liefern, als unzulässige Rechtsdienstleistung und deshalb als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Klage hatte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg angestrengt, die damit den Schutz der Rechtsuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen und damit natürlich auch den Schutz der Anwaltschaft vor unqualifizierter Konkurrenz verfolgt.

In der juristischen Fachliteratur und in der Politik ist umstritten, ob und wann Legal-Tech-Vertragsgeneratoren gegen das RDG verstoßen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer sah in dem Angebot „smartlaw“ dieses Anbieters den Prototyp eines gegen das RDG verstoßenden Produkts: den Rechtsuchenden werden für relativ kleines Geld Leistungen verkauft, die der Vertragsgenerator aber gar nicht bieten kann; trotzdem wird diese Leistung in der Werbung des Anbieters als (bessere und günstigere) Alternative zu anwaltlicher Beratung dargestellt.

Es hat seinen guten Grund, dass das RDG eine „Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“, der Anwaltschaft vorbehält. Eine solche rechtliche Prüfung im Einzelfall ist besonders bei der Zusammenstellung von Vertragsrechten und -pflichten im Rahmen von abzuschließenden Verträgen geboten. Bei der Gestaltung rechtssicherer und interessengerechter Verträge muss in der Regel in Zusammenarbeit mit der Mandantschaft der maßgebliche Sachverhalt geklärt und geprüft werden, ob die von der Mandantschaft gestellten Fragen zur Vertragsgestaltung den Sachverhalt wirklich ausschöpfen. Das kann ein Computer, der in einem Frage- und Antwort-System unterschiedliche Fragen zu der gewünschten Vertragsgestaltung stellt und dann einen unter Berücksichtigung der Antworten zusammengestellten Vertrag liefert, nicht bieten. Er kann nämlich den Wert und den Wahrheitsgehalt der Antworten des/der Benutzer/in nicht hinterfragen, und er kann auch nicht beurteilen, ob im Interesse des/der Benutzer/in gebotene Fragen gerade nicht gestellt sind. Dabei war im entschiedenen Fall unstreitig, dass der Computer bei diesem Produkt nicht über „künstliche Intelligenz“ – was auch immer das sein mag – verfügt.

Deswegen – so urteilt nun das Landgericht Köln – dürfe ein solcher „Vertragsgenerator“ auch nicht von Unternehmen betrieben werden, die nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder sonst nach dem RDG legitimiert sind. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen in die AGB hineinschreibt, es liefere keine Rechtsberatung, sondern (nur) ein Verlagserzeugnis; denn die Kundschaft versteht nicht, dass sie lediglich selbst auf eigene Faust auf der Basis von Muster-Sammlungen ihren Vertrag zusammenstellt.

Als irreführend hat das Urteil des LG Köln ferner verboten, dass das Unternehmen in der Werbung für den Vertragsgenerator formuliert, dieser liefere „rechtssichere Verträge in Anwaltsqualität“ bzw. „individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“. Denn dies indiziert, dass man vergleichbare Rechtsdienstleistungsqualität wie bei der Anwaltschaft erhält, was eben nicht richtig ist.

Tags: AGBBeratungComputerDienstleistungHamburgKlageKünstliche IntelligenzLandgericht KölnLawUrteileVerträgeVertragsrecht
Next Post
EU-Kommission vs. Deutschland wegen “Amazon”-Gesetz

EU-Kommission vs. Deutschland wegen "Amazon"-Gesetz

eu kommission vs deutschland wegen amazon gesetz

EU Commission vs. Germany over "Amazon" law

Leave a Reply Cancel reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Social icon element need JNews Essential plugin to be activated.
No Result
View All Result
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
  • Wissen
  • Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profil
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
      • Abmelden
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • Abmelden
    • FAQ Shop
Kostenlose Kurzberatung