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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Abmahnfalle ab dem 21.7.2025: Der Grund wird Sie überraschen!

29. Januar 2025
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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abmahnung 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • EU schließt ihre Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 nach sechs Jahren mangelnder Nutzung.
  • Websitebetreiber müssen ab 21. Juli 2025 auf nicht mehr existierende Links zur OS-Plattform achten.
  • Änderungen: Bis 20. März 2025 Link behalten, ab 21. März bis 20. Juli 2025 anpassen oder entfernen.
  • Verweise auf die OS-Plattform müssen ab 21. Juli 2025 umgehend gelöscht werden.
  • Abmahnungen wegen toter Links sind schmerzhaft und vermeidbar –及时行动 ist notwendig.
  • Passende Anpassungen an rechtliche Rahmenbedingungen gewährleisten die Sicherheit Ihrer Website.
  • Seien Sie wachsam und vermeiden Sie mögliche Rechtsprobleme durch rechtzeitige Maßnahmen.

Ich wollte schon immer mal einen Blogpost mit einem reißerischen Clickbait-Titel schreiben. Aber keine Sorge, liebe Leser, der Inhalt dieses Beitrags ist tatsächlich relevant. Vor allem, wenn Sie eine Website betreiben. Also schnallen Sie sich an, denn wir begeben uns auf eine wilde Fahrt durch die Untiefen der EU-Bürokratie! Dabei werden wir nicht nur über das Ende einer kaum genutzten Plattform sprechen, sondern auch darüber, wie Sie Ihre Website vor möglichen Abmahnungen schützen können. Und glauben Sie mir, es wird spannender als der letzte Tatort!

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Das Ende einer Ära (die niemand bemerkt hat)
2. Die lauernde Abmahnfalle
3. Was tun? Ein Fahrplan für Websitebetreiber
4. Fazit: Besser safe als sorry
4.1. Author: Marian Härtel

Stellen Sie sich vor, Sie sind der Kapitän eines digitalen Schiffes namens „Ihre Website“, und plötzlich taucht am Horizont ein bürokratisches Bermudadreieck auf. In diesem Dreieck verschwindet eine EU-Plattform, von der Sie vielleicht noch nie gehört haben, aber die trotzdem auf Ihrer Website erwähnt sein könnte. Klingt verwirrend? Keine Sorge, wir werden gemeinsam durch diesen Sturm navigieren und Ihr digitales Schiff sicher in den Hafen der Rechtskonformität steuern.

In den nächsten Minuten erfahren Sie nicht nur, warum die EU beschlossen hat, einer ihrer eigenen Kreationen den Stecker zu ziehen, sondern auch, wie Sie verhindern können, dass Ihre Website zur Geisterstadt wird – bevölkert von toten Links und lauernden Abmahnanwälten. Wir werden lachen, wir werden weinen (vor Lachen), und am Ende werden Sie besser vorbereitet sein als die meisten EU-Beamten auf das, was da kommen wird. Also, halten Sie Ihre Maus bereit und scrollen Sie mit Vorsicht. Diese Reise könnte Ihre Website retten!

Das Ende einer Ära (die niemand bemerkt hat)

Stellen Sie sich vor, Sie veranstalten eine Party und niemand kommt. Genau das ist der Europäischen Kommission mit ihrer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) passiert. Seit 2016 stand diese digitale Geisterstadt bereit, um Verbraucher und Unternehmen bei Online-Streitigkeiten zu versöhnen. Doch statt eines lebhaften Marktplatzes der Konfliktlösung fand man dort nur digitales Tumbleweeds.

Die EU hat nun beschlossen, dieser wenig erfolgreichen Initiative ein Ende zu setzen. Am 19. Dezember 2024 fiel der Beschluss, die OS-Plattform abzuschalten. Ab dem 20. März 2025 werden keine neuen Beschwerden mehr angenommen, und am 20. Juli 2025 erfolgt die endgültige Abschaltung. Ein Datum, das sich Websitebetreiber rot im Kalender markieren sollten.

Die lauernde Abmahnfalle

Jetzt wird es spannend: Ab dem 21. Juli 2025 könnte Ihre Website zur Abmahnfalle werden! Warum? Weil Sie möglicherweise immer noch brav auf eine nicht mehr existierende Plattform verlinken. Es ist, als würden Sie in Ihrem Schaufenster Werbung für eine Zeitreise machen, verlockend, aber leider nicht möglich.

Erinnern Sie sich an diesen Satz auf Ihrer Website?

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden [Link]. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.“

Ab dem 21. Juli 2025 wird dieser Satz so irreführend sein wie ein Navigationsgerät, das Sie mitten in den Ozean leitet.

Was tun? Ein Fahrplan für Websitebetreiber

Um mögliche Probleme zu vermeiden, hier ein Fahrplan für Sie:

1. Bis 20. März 2025: Behalten Sie den Link bei, fügen Sie aber einen Hinweis hinzu: „Achtung: Ab 21.03.2025 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden.“

2. 21. März bis 20. Juli 2025: Sie haben die Wahl – entweder Sie entfernen den Link komplett oder Sie lassen ihn mit einem Hinweis auf die bevorstehende Abschaltung stehen. Es ist wie bei einer Beziehung kurz vor der Trennung: Man kann es noch eine Weile hinauszögern oder gleich reinen Tisch machen.

3. Ab 21. Juli 2025: Löschen Sie jeglichen Verweis auf die OS-Plattform schneller, als Sie „Europäische Bürokratie“ sagen können.

Fazit: Besser safe als sorry

Nehmen Sie die Fristen ernst und bringen Sie Ihre Website rechtzeitig auf Vordermann. Denn glauben Sie mir, abgemahnt zu werden wegen eines Links, der ins digitale Nichts führt, ist in etwa so angenehm wie barfuß auf Lego zu treten. Es ist peinlich, schmerzhaft und völlig vermeidbar.

Bleiben Sie wachsam und passen Sie Ihre Online-Präsenz an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen an. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Website auch in Zukunft auf der sicheren Seite bleibt.

So, ab jetzt wieder seriöse Blogposts… oder so ähnlich.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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