• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Digitale Unversehrtheit als (neues) Grundrecht: Stand in Deutschland und EU 2025

10. August 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
blogpost digitale unversehrtheit 1600

Kurzüberblick: „Digitale Unversehrtheit“ bezeichnet den Schutz der Persönlichkeit in vernetzten Systemen — jenseits von Körper und Psyche, bezogen auf Daten, Geräte, Accounts und digitale Lebenssachverhalte. In Deutschland existiert kein ausdrückliches Grundrecht mit diesem Namen. Gleichwohl sichern verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Garantien bereits heute wesentliche Elemente ab. Für Unternehmen und Plattformbetreiber ergeben sich daraus konkrete Compliance-Pflichten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt in Deutschland
2. Europäische Ebene: Charta-Grundrechte, DSA & AI-Act
3. Reformdebatten und Impulse aus dem Ausland
4. Praxis: Compliance-Fahrplan für Unternehmen und Plattformen
4.1. Author: Marian Härtel

Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt in Deutschland

Der Anker ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Das BVerfG hat dieses 2008 zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme fortentwickelt (sog. „IT-Grundrecht“). Gemeint ist ein Schutzbereich, der nicht nur einzelne Daten, sondern das gesamte informationstechnische System erfasst, wenn aus dessen Nutzung ein umfassendes Persönlichkeitsbild rekonstruierbar wäre. In der Sache wird damit eine digitale Sphäre der Persönlichkeit anerkannt, die Eingriffsmaßnahmen an strenge Voraussetzungen bindet.

Ergänzend wirken die informationelle Selbstbestimmung (Volkszählungsrechtsprechung) sowie die Schutzpflichtdimension des Staates: Auch private Sicherheitsdefizite, die zu massiven Persönlichkeitsbeeinträchtigungen führen, können staatliche Reaktions- und Gewährleistungspflichten auslösen. Ein explizites „Grundrecht auf digitale Unversehrtheit“ im Wortlaut des Grundgesetzes existiert allerdings (noch) nicht; die Materie wird derzeit über Auslegung und Fachrecht abgebildet.

Europäische Ebene: Charta-Grundrechte, DSA & AI-Act

Auf Unionsebene sichern Art. 7 GRCh (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 8 GRCh (Schutz personenbezogener Daten) die digitale Persönlichkeit. Die DSGVO konkretisiert dies u. a. über Art. 5 (Datenminimierung, Integrität und Vertraulichkeit) sowie Art. 25 (Privacy by Design/Default). Darüber hinaus kodifiziert die EU seit 2022 „Digitale Rechte und Grundsätze“ als politische Leitlinien; sie zielen auf eine menschenzentrierte, sichere und nachhaltige digitale Ordnung.

Operativ relevant sind insbesondere zwei Regime:

  • Digital Services Act (DSA): adressiert Sorgfaltspflichten von Vermittlungsdiensten/Plattformen, u. a. Risikomanagement, Melde- und Abhilfewege, Schutz Minderjähriger, Transparenz von Empfehlungssystemen. Damit wird die digitale Handlungs- und Kommunikationssphäre rechtlich abgesichert – auch gegenüber privaten Gatekeepern.
  • AI Act (anwendbar seit 2025 mit gestuften Übergangsfristen): risikobasierte Vorgaben für KI-Systeme, von Transparenzpflichten bis zu Verboten bestimmter Praxis (z. B. biometrische Echtzeit-Fernidentifikation außerhalb enger Ausnahmen). Für Unternehmen entsteht ein Governance-Gerüst, das die digitale Integrität natürlicher Personen praktisch schützt.

Das Ergebnis: Ein eigenständiges EU-„Grundrecht digitale Unversehrtheit“ existiert nicht, die Kombination aus GRCh, DSGVO, DSA und AI-Act setzt aber materielle Schutzstandards, die einem funktionalen Grundrechtsschutz nahekommen.

 Reformdebatten und Impulse aus dem Ausland

Die Idee einer expliziten „Digitalgrundrechte-Charta“ wird seit Jahren diskutiert. Zivilgesellschaftliche Entwürfe und akademische Vorschläge skizzieren Formulierungsoptionen und passten traditionelle Schutzgüter an die Netz- und Plattformrealität an. In Deutschland konzentriert sich die praktische Entwicklung derzeit auf Fachrecht (z. B. Plattform- und Sicherheitsrecht) und die richterrechtliche Fortbildung des Persönlichkeitsrechts.

Spannend ist der Blick in die Schweiz: Kantonale Verfassungen haben jüngst das Recht auf digitale Integrität aufgenommen. Der dort verwendete Begriff zielt normativ auf einen eigenständigen Schutzstatus digitaler Sphären. Für den deutschen Diskurs liefert dies Argumentationsmaterial, ersetzt aber nicht die hier geltende Grundrechtsdogmatik. Eine GG-Novelle wäre politisch möglich, wird aber – angesichts funktionierender Grundrechtsdogmatik und unionsrechtlicher Flankierung – rechtspolitisch abgewogen werden müssen.

Praxis: Compliance-Fahrplan für Unternehmen und Plattformen

Unabhängig von einer ausdrücklichen Grundrechtsformel gilt: Digitale Unversehrtheit ist bereits heute Compliance-Gegenstand. Empfehlenswert ist ein integrierter Fahrplan:

  1. Schutzgüter definieren: Personenbezogene Daten, Kommunikationsinhalte, Account-Integrität, Geräte- und Sessionsicherheit, Identitäts- und Reputationsschutz. Mapping auf Art. 5, 25 DSGVO.
  2. Technik & Prozesse: Verschlüsselung in Ruhe/Transit, Härtung von Endpunkten, Secrets-Management, Zero-Trust-Architektur, rollenbasierte Zugriffe, sichere Voreinstellungen („Privacy by Default“), Logging mit strikter Zweckbindung.
  3. DSA-Pflichten prüfen (bei Vermittlungsdiensten): Meldewege, Notice-and-Action-Prozesse, Beschwerde- und interner Re-Review-Mechanismus, Minderjährigenschutz, Transparenzberichte, Recommender-Kontrollen; ggf. erweiterte Pflichten für sehr große Plattformen.
  4. AI-Act-Readiness: Systeminventur, Risikoklassifizierung (verboten/hoch/limitiert/minimal), Konformitäts- und Dokumentationsprozesse, Daten- und Modell-Governance, human oversight. Vertragliche Durchgriffe gegenüber Anbietern und Integratoren.
  5. Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): für riskante Verarbeitungsvorgänge; klare Abhilfekonzepte, Betroffenenrechte operationalisieren, Incident-Response mit Meldeketten.
  6. Lieferkette & Verträge: TOM-Anlagen, Audit-/Subprozessorketten, KI-Nutzungs- und Trainingsklauseln, Exportkontrollen für Modelle/Parameter, Sicherheits-SLAs, Exit- und Datenportabilität.
  7. Produkt- und Marktrisikoprüfung: missbrauchsanfällige Features (z. B. Deepfake-Funktionen) mit Missbrauchsprävention (Watermarks/Provenance, Rate-Limits, Abuse-Detection) verbinden.
  8. Dokumentation & Rechenschaft: Nachweis der getroffenen Maßnahmen (Accountability), regelmäßige Management-Reviews, Schulungen und Pen-Tests.

Fazit: Auch ohne ausdrücklich normierten Verfassungstitel ist die digitale Unversehrtheit bereits rechtsverbindlich adressiert — verfassungsrechtlich über das Persönlichkeitsrecht und unionsrechtlich über DSGVO, DSA und AI-Act. Für die Praxis zählt weniger der Etikettenschwindel als die lückenlose Umsetzung konkreter Schutz- und Sorgfaltspflichten.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Corona: Bund will Solo-Selbstständigen helfen!

Corona: Bund will Solo-Selbstständigen helfen!
23. März 2020

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe,...

Mehr lesenDetails

Mangelhaftigkeit von SaaS-Lösungen – und kann ich AGB hierfür anpassen?

Drafting contracts for SaaS companies: Tips from an IT law expert
6. Januar 2025

Die zunehmende Verbreitung von Software as a Service (SaaS) Lösungen stellt Anbieter und Nutzer vor neue rechtliche Herausforderungen. Insbesondere die...

Mehr lesenDetails

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO
24. Juli 2019

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen...

Mehr lesenDetails

OLG München oder „Glücksspiel kostet wieder Geld!“

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
3. Juni 2019

Das Thema Glücksspiel, Glücksspielstaatsvertrag und Zahlungen an die Anbieter ist nicht nur Abgrenzung von echtem Glücksspiel zu Skillgaming sehr relevant,...

Mehr lesenDetails

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?
17. Januar 2023

Aktuell gibt es sehr viele Projekte im Bereich Blockchain, Tokens und Coins und die potentiellen "Investmentmöglichkeiten" sind genauso vielfältig wie...

Mehr lesenDetails

OLG Karlsruhe bleibt bei harter Influencer-Rechtssprechung; Tap-Tags entscheident

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
22. September 2020

Das OLG Karlsruhe hat in einem Urteil vom 9. September 2020 entschieden, dass eine Influencerin ihre Beiträge auf Instagram auch dann...

Mehr lesenDetails

Verträge im IT Recht – alles immer schriftlich

Online Flugbuchung und Gepäckkosten
17. Dezember 2018

Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig...

Mehr lesenDetails

KI-gesteuerte NPCs und prozedural generierte Inhalte – Urheberrecht und Vertragsgestaltung

KI-gesteuerte NPCs und prozedural generierte Inhalte – Urheberrecht und Vertragsgestaltung
24. April 2025

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Videospielen – etwa durch KI-gesteuerte NPCs (Non-Player Characters) und prozedural generierte Quests, Texte...

Mehr lesenDetails

Haftung beim Einsatz von VibeCoding und No-Code-Plattformen – Auswirkungen auf die Legal Due Diligence

Haftung beim Einsatz von VibeCoding und No-Code-Plattformen – Auswirkungen auf die Legal Due Diligence
31. März 2025

VibeCoding beschreibt einen aktuellen Trend, bei dem Software nicht mehr manuell programmiert, sondern fast ausschließlich durch den Einsatz von KI-Systemen...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Recht und Esport

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025

Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf...

Mehr lesenDetails
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen

Willkommen im ITMediaLaw Shop. Beachten Sie auch die Bundle Angebote. Verwerfen

  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung