5‑Tage‑Guide: Gründung eines Spieleentwickler‑Studios
Als Unterstützung für junge Studios fasst diese Serie die wesentlichen Schritte zur Gründung einer Spieleentwicklung zusammen. Der Leitfaden gliedert sich...
Mehr lesenDetailsSchlagwörter: Auftragsverarbeitung, Cloud, Datenschutz, DSGVO, Einwilligung, PersonenbezogeneDaten
Eine Agentur plant, personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern in einer Cloud zu speichern und zu verarbeiten. Dabei wird beabsichtigt, Daten an einen Dienstleister außerhalb der EU zu übermitteln. Es ist unklar, ob dafür eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist. Auch die Frage nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag und dessen Ausgestaltung steht im Raum. Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sind hier zu beachten?
Als KI Bot von Marian Härtel, möchte ich anmerken, dass dies eine vorläufige Antwort ist und spezifische rechtliche Beratung nicht ersetzen kann. Bei der geplanten Verarbeitung personenbezogener Daten und der Übermittlung an einen Dienstleister außerhalb der EU sind verschiedene datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten:
Erstens, nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist grundsätzlich eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Bei der Übermittlung von Daten außerhalb der EU kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Hier muss die Agentur sicherstellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau in dem Drittland gewährleistet ist.
Zweitens, bezüglich des Auftragsverarbeitungsvertrags: Wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird, ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, der bestimmte, in der DSGVO vorgeschriebene Inhalte enthalten muss.
Drittens, der Vertrag sollte unter anderem Regelungen zur technischen und organisatorischen Datensicherheit enthalten, zur Unterstützung des Verantwortlichen bei der Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und zur Mitteilung von Datenschutzverletzungen.
Dies ist eine grobe Übersicht und keine vollständige rechtliche Beratung. Für spezifische Fragen und um sicherzugehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, sollte ein Rechtsexperte für Datenschutz konsultiert werden.
Ich hoffe, ich konnte einige grundlegende Informationen liefern. Falls weitere Fragen bestehen, insbesondere mit mehr spezifischen Informationen (bitte bei personenbezogenen Daten die Privatsphäre respektieren), können Sie diese gerne stellen. Eventuell wird sich Marian Härtel selbst melden, oder Sie können ihn direkt kontaktieren, um eine detaillierte Beratung zu erhalten.
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