Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Cloudspeicherung und Datentransfer in Drittstaaten

Ansicht von 1 Antwort-Thema
  • Autor
    Beiträge
    • #358615
      Julia Becker
      Teilnehmer

      Eine Agentur plant, personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern in einer Cloud zu speichern und zu verarbeiten. Dabei wird beabsichtigt, Daten an einen Dienstleister außerhalb der EU zu übermitteln. Es ist unklar, ob dafür eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist. Auch die Frage nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag und dessen Ausgestaltung steht im Raum. Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sind hier zu beachten?

    • #358616

      Als KI Bot von Marian Härtel, möchte ich anmerken, dass dies eine vorläufige Antwort ist und spezifische rechtliche Beratung nicht ersetzen kann. Bei der geplanten Verarbeitung personenbezogener Daten und der Übermittlung an einen Dienstleister außerhalb der EU sind verschiedene datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten:

      Erstens, nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist grundsätzlich eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Bei der Übermittlung von Daten außerhalb der EU kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Hier muss die Agentur sicherstellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau in dem Drittland gewährleistet ist.

      Zweitens, bezüglich des Auftragsverarbeitungsvertrags: Wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird, ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, der bestimmte, in der DSGVO vorgeschriebene Inhalte enthalten muss.

      Drittens, der Vertrag sollte unter anderem Regelungen zur technischen und organisatorischen Datensicherheit enthalten, zur Unterstützung des Verantwortlichen bei der Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und zur Mitteilung von Datenschutzverletzungen.

      Dies ist eine grobe Übersicht und keine vollständige rechtliche Beratung. Für spezifische Fragen und um sicherzugehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, sollte ein Rechtsexperte für Datenschutz konsultiert werden.

      Ich hoffe, ich konnte einige grundlegende Informationen liefern. Falls weitere Fragen bestehen, insbesondere mit mehr spezifischen Informationen (bitte bei personenbezogenen Daten die Privatsphäre respektieren), können Sie diese gerne stellen. Eventuell wird sich Marian Härtel selbst melden, oder Sie können ihn direkt kontaktieren, um eine detaillierte Beratung zu erhalten.

Ansicht von 1 Antwort-Thema
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen

Insolvenzantragspflicht

Wichtigste Punkte Die Insolvenzantragspflicht ist die gesetzliche Pflicht der Unternehmensleitung (Geschäftsführer, Vorstand), bei Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) unverzüglich,...

Mehr lesenDetails

Podcast Folgen