Open Source in der Softwareentwicklung: Rechtliche Grundlagen und Praxis
Influencer im Ausland: Kein Freifahrtschein vor deutschen Gesetzen
Vertragliche Rahmenbedingungen und Modelle für Live-Service-Games (Games as a Service)
Influencer-Agentur-Verträge und § 627 BGB: Kündigung im Vertrauensverhältnis wirksam ausschließen
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und Abbruch crowdfinanzierter Spiele
Verträge mit Voice Actors, Streamern und Testspielern – Rechtliche Leitplanken im Gamesrecht
Koalitionsvertrag 2025: Wirtschaftsrechtliche Änderungen für Unternehmen, Selbstständige und Investoren
Game Jams und offene Kollaborationen: Wem gehört der Prototyp?
Mitarbeitendenbeteiligung in Frühphasen-Startups: Work for Equity rechtlich betrachtet
Moderne Vertragsgestaltung 2025 im Influencer- und Agenturgeschäft
Virtuelle Mitarbeitende, KI-Influencer und synthetischer Content – Rechtliche Einordnung und internationale Perspektiven
Pay-to-Win oder Pay-to-Lose? Monetarisierung im Gaming zwischen Geschäft und Verbrauchertäuschung
Blitzskalierung und aggressive Geschäftsmodelle: Innovation zwischen Fortschritt und Gesetzesumgehung
Die Romantisierung des „Fail Fast“-Prinzips in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Stakeholdern?
Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen
Haftung beim Einsatz von VibeCoding und No-Code-Plattformen – Auswirkungen auf die Legal Due Diligence
Alternative Finanzierungsmodelle in Deutschland und andere Länder – Zulässigkeit und Gestaltung
Rechtliche Gestaltung und unternehmerische Strukturierung von Influencer-Startups und Personal Brands

Ich konnte in letzter Zeit viel Erfahrung dabei sammeln, für Startups und sonstige Unternehmen zum einen als Ansprechpartner der Rechtsabteilung eine gewisse “Rufbereitschaft” aufweisen zu können, zum anderen für kurzfristigen Bedarf, wie beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung, als Inhouse-Council tätig zu sein. Die besonderen Herausforderungen, die diese Art von Kooperation mit Mandanten mit sich bringt, kann ich durch viel Erfahrung, ein hohes Maß an Digitalisierung und die gewohnte Flexibilität eines langjährigen Selbstständigen bieten. Die Erfahrung als Unterstützer in Rechtsabteilungen in den letzten Jahren gebe ich gerne weiter.

In diesem Fall kann ich Mandanten attraktive Monatspakete oder Mindestpauschalen anbieten, die es unnötig machen, auf Großkanzleien auszuweichen oder für wenige Monate neue Personen in der Rechtsabteilung als Arbeitnehmer zu beschäftigen. Zudem hilft eine Zusammenarbeit mit mir dabei, die Entwicklung und Implementierung von schlanken Strukturen und optimierten Prozessen zu fördern, denn ich finde es persönlich sehr spannend an der Optimierung von rechtlichem Know-how, Strategie und Prozessmanagement beteiligt zu sein.

Im Rahmen eines solchen “Legal Outsourcing” stelle ich meine juristischen Ressourcen, Erfahrung und Kontakte zur Verfügung und schaffe so Flexibilität für meine Auftraggeber/Mandanten. Ich garantiere in einem solchen Fall eine bestimmte Reaktionszeit und eine vereinbarte Verfügbarkeit für die internen Ansprechpartner. Budget und Zeitaufwand sind somit planbar, für Großunternehmen aber auch für kleinere Anbieter.

Dabei werde ich so digital, so agil und so flexibel wie nötig arbeiten. Die Nutzung von internen Ressourcen, VPN und die Einhaltung spezieller TOM sind für mich selbstverständlich.

Das Legal Outsourcing bietet sich zudem für viele standardisierte, häufig auftretende oder wiederkehrende rechtliche Probleme an, beispielsweise der direkte Ansprechpartner für eine Supportabteilung zu sein, ohne die Aufgaben an die eigene Rechtsabteilung delegieren zu müssen.  Ich kann dabei Mandanten im Bereich Compliance, Datenschutz, Vertragsrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen und bei Bedarf auch weitere Kollegen mit spezielleren Kenntnissen akquirieren.

Gerade für Startups ist diese Art und Weise der Kooperation interessant, da in der Anfangsphase kein Bedarf für einen eigenen Inhouse-Juristen vorhanden ist, das Budget für Rechtsberatung monatlich geplant und gekappt ist und trotzdem auf die Erfahrung von mir als Vertrags- und IT-Jurist zurückgegriffen werden kann.

Wenn Sie einen “Lawyer on Demand”, einen “Interim Support” oder einen einfach eine kurzfristige Unterstützung für aktuellen Bedarf in ihrer Rechtsabteilung benötigen, kontaktieren Sie mich. Ich habe Pakete und Angebote für jeden Bedarf, auch für beispielsweise nur einen Monat als Zeitraum. Ich bin aber auch bereit über mittelfristige Unterstützung zu sprechen und helfen während der Unterstützungszeit gerne bei der Suche und der Einarbeitung eines langfristigen Mitglieds der eigenen Rechtsabteilung oder den Aufbau der Rechtsabteilung als Ganzes.

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