Marian Härtel
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DORA

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

In der heutigen digitalisierten Welt sind Finanzdienstleistungen zunehmend von Technologie abhängig. Dies hat die Europäische Union dazu veranlasst, den Digital Operational Resilience Act (DORA) vorzuschlagen, um die Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktinfrastrukturen gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken. DORA ist Teil des umfassenderen Digital Finance Package der EU und zielt darauf ab, ein einheitliches Regelwerk für die Cybersicherheit im Finanzsektor zu schaffen.

Was ist DORA?

DORA ist ein Vorschlag für eine Verordnung, die darauf abzielt, die operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und gleichzeitig die Innovationsfähigkeit zu fördern. Es legt Anforderungen für Finanzinstitute fest, um sicherzustellen, dass sie über angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen und -prozesse verfügen.

Hauptziele von DORA

  1. Stärkung der Cybersicherheit: DORA zielt darauf ab, die Cybersicherheit im Finanzsektor zu stärken, indem es ein einheitliches Regelwerk für alle Finanzinstitute schafft.
  2. Förderung der operativen Widerstandsfähigkeit: Es soll sichergestellt werden, dass Finanzinstitute in der Lage sind, ihre Dienstleistungen auch im Falle eines Cyberangriffs aufrechtzuerhalten.
  3. Förderung der Innovation: Durch die Schaffung eines sicheren Umfelds für Finanzdienstleistungen soll die Einführung neuer Technologien und innovativer Lösungen gefördert werden.
  4. Schutz der Finanzmarktinfrastruktur: DORA zielt darauf ab, die Integrität der Finanzmarktinfrastrukturen zu schützen und das Vertrauen der Verbraucher in den Finanzsektor zu stärken.

Hauptmerkmale von DORA

  • Risikomanagement: Finanzinstitute müssen Risikomanagementpraktiken einführen, um Cyberbedrohungen zu identifizieren, zu bewerten und zu mildern.
  • Testing und Überwachung: DORA verlangt von Finanzinstituten, regelmäßige Tests und Überwachung ihrer IT-Systeme durchzuführen, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
  • Vorfallsberichterstattung: Im Falle eines Cyberangriffs müssen Finanzinstitute dies den zuständigen Behörden melden und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu begrenzen.
  • Informationsaustausch: DORA fördert den Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten und Behörden, um Best Practices zu teilen und die Reaktion auf Cyberbedrohungen zu koordinieren.
  • Drittanbieter-Risikomanagement: Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass auch ihre Drittanbieter und Dienstleister die Cybersicherheitsanforderungen von DORA einhalten.

Schlussfolgerung

DORA ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren Cybersicherheit im Finanzsektor. Durch die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks und die Förderung der operativen Widerstandsfähigkeit trägt es dazu bei, die Integrität der Finanzmarktinfrastrukturen zu schützen und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Finanzinstitute müssen sich auf die Umsetzung von DORA vorbereiten, indem sie ihre Cybersicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

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