Geschäftsgeheimnisgesetz | IT-Medienrecht

Erfahren Sie alles zum Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG): Definition, Schutzvoraussetzungen & wichtige Neuerungen für Ihr Unternehmen. Jetzt rechtliche…

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG): Schutz für Ihr Unternehmenswissen

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG): Schutz für Ihr Unternehmenswissen

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist am 26. April 2019 in Kraft getreten. Es dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in deutsches Recht um. Zugleich ersetzt es die bisherigen Regelungen zum Geheimnisschutz, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthalten waren.

Definition eines Geschäftsgeheimnisses

Gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG handelt es sich bei einem Geschäftsgeheimnis um eine Information, die bestimmte Kriterien erfüllt:

Diese Definition verdeutlicht die Notwendigkeit aktiver Schutzmaßnahmen seitens des Geheimnisinhabers.

Wesentliche Aspekte des Geschäftsgeheimnisgesetzes

Das Geschäftsgeheimnisgesetz regelt verschiedene wichtige Bereiche, die für den Schutz von Unternehmenswissen entscheidend sind:

  1. Schutzvoraussetzungen: Im Gegensatz zur früheren Rechtslage müssen Unternehmen nun aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Schutz zu genießen. Ohne diese Maßnahmen besteht kein Schutz.
  2. Erlaubte Handlungen: Das Gesetz definiert bestimmte Handlungen als erlaubt. Dazu gehört beispielsweise die eigenständige Entdeckung oder Schöpfung eines Geschäftsgeheimnisses.
  3. Handlungsverbote: Es werden Handlungen klar definiert, die als rechtswidrige Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gelten. Dies umfasst unter anderem Diebstahl oder Spionage.
  4. Ausnahmen: Das Gesetz sieht wichtige Ausnahmen vor. Diese dienen etwa dem Schutz von Whistleblowern oder der Ausübung der Informations- und Anhörungsrechte von Arbeitnehmern.
  5. Rechtsfolgen: Bei Verstößen gegen das Gesetz stehen dem Inhaber des Geschäftsgeheimnisses verschiedene Ansprüche zu. Hierzu zählen Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft.
  6. Verfahrensrechtliche Besonderheiten: Das Gesetz enthält spezielle Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren. Dies soll sicherstellen, dass die Geheimnisse auch während eines Rechtsstreits gewahrt bleiben.

Fazit

Für Unternehmen bedeutet das Geschäftsgeheimnisgesetz, dass sie ihre internen Prozesse und Schutzmaßnahmen kontinuierlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Nur so kann der gesetzliche Schutz für ihre Geschäftsgeheimnisse gewährleistet werden. Dies umfasst sowohl technische und organisatorische als auch rechtliche Maßnahmen, um sensible Informationen effektiv zu sichern.