Geschäftsgeheimnisgesetz

Geschäftsgeheimnisgesetz

a4af19a8b8ca7de6913791889624fa6c
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
78e06822b93c868d9cca8c41ae1a4dda
Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
f1df47c9aaa06a502f012182c89bfbc0
2f4f8ac4770add2dbf6badbdbb62a8db
ff5caf3c84218c07394f86b6601de852
995d3b1864e359323e56c4a077ea3a11
455f05827d1938945394679a0a2fc19a
c6d15c1781d17ea5f710a5a23374131b
0cd6440a989e4d886133e7bf7693fe25 1
d607645d9ce3d818aaaa3d266592d5c8
Kategorien

Auch verfügbar in:

Geschäftsgeheimnisgesetz

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist am 26. April 2019 in Kraft getreten und dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in deutsches Recht um und ersetzt die bisherigen Regelungen zum Geheimnisschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Definition des Geschäftsgeheimnisses:

Gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information,

a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und

b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und

c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

Wesentliche Aspekte des Gesetzes:

1. Schutzvoraussetzungen: Im Gegensatz zur früheren Rechtslage müssen Unternehmen nun aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Schutz zu genießen.

2. Erlaubte Handlungen: Das Gesetz definiert bestimmte Handlungen als erlaubt, wie z.B. die eigenständige Entdeckung oder Schöpfung eines Geschäftsgeheimnisses.

3. Handlungsverbote: Es werden Handlungen definiert, die als rechtswidrige Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gelten.

4. Ausnahmen: Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa zum Schutz von Whistleblowern oder zur Ausübung der Informations- und Anhörungsrechte von Arbeitnehmern.

5. Rechtsfolgen: Bei Verstößen gegen das Gesetz stehen dem Inhaber des Geschäftsgeheimnisses verschiedene Ansprüche zu, darunter Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft.

6. Verfahrensrechtliche Besonderheiten: Das Gesetz enthält spezielle Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren.

Für Unternehmen bedeutet das Geschäftsgeheimnisgesetz, dass sie ihre internen Prozesse und Schutzmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den gesetzlichen Schutz für ihre Geschäftsgeheimnisse zu gewährleisten. Dies umfasst sowohl technische und organisatorische als auch rechtliche Maßnahmen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Add New Playlist

Anrufen | E-Mail | Kurzberatung