Verträge mit Co-Development-Studios: IP-Splitting, Rechtezuordnung und Risikoallokation
Modding und User-Generated Content: Rechtliche, wirtschaftliche und strategische Aspekte
Handwerksbetrieb verkaufen – Rechtliche, steuerliche und praktische Tipps zur Nachfolge
Rechtekette im Game Development: Wer hält am Ende die Rechte am Spiel?
Open Source in der Softwareentwicklung: Rechtliche Grundlagen und Praxis
Influencer im Ausland: Kein Freifahrtschein vor deutschen Gesetzen
Vertragliche Rahmenbedingungen und Modelle für Live-Service-Games (Games as a Service)
Influencer-Agentur-Verträge und § 627 BGB: Kündigung im Vertrauensverhältnis wirksam ausschließen
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und Abbruch crowdfinanzierter Spiele
Verträge mit Voice Actors, Streamern und Testspielern – Rechtliche Leitplanken im Gamesrecht
Koalitionsvertrag 2025: Wirtschaftsrechtliche Änderungen für Unternehmen, Selbstständige und Investoren
Game Jams und offene Kollaborationen: Wem gehört der Prototyp?
Mitarbeitendenbeteiligung in Frühphasen-Startups: Work for Equity rechtlich betrachtet
Moderne Vertragsgestaltung 2025 im Influencer- und Agenturgeschäft
Virtuelle Mitarbeitende, KI-Influencer und synthetischer Content – Rechtliche Einordnung und internationale Perspektiven
Pay-to-Win oder Pay-to-Lose? Monetarisierung im Gaming zwischen Geschäft und Verbrauchertäuschung
Blitzskalierung und aggressive Geschäftsmodelle: Innovation zwischen Fortschritt und Gesetzesumgehung
Die Romantisierung des „Fail Fast“-Prinzips in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Stakeholdern?
Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen
< Alle Themen
Drucken
Wichtigste Punkte
  • Hauptintervention: Dritter kann eigenen Anspruch im Rechtsstreit geltend machen.
  • Nebenintervention: Dritter unterstützt eine Partei, bleibt aber unbeteiligt im Rechtsstreit.
  • Hauptintervention führt zu einem neuen, eigenständigen Prozess.
  • Nebenintervenient hat Interventionswirkung, bindet zukünftige Entscheidungen.
  • Hauptintervention ist in der Praxis selten, Nebenintervention dagegen häufig.
  • Praktische Bedeutung in Haftungsfragen, Gesellschaftsrecht, und Mietrecht.
  • Prozesskosten trägt der Nebenintervenient, hat jedoch Anspruch auf Kostenerstattung bei Obsiegen.

Definition und rechtliche Grundlagen:

Hauptintervention und Nebenintervention sind prozessuale Instrumente, die es Dritten ermöglichen, sich an einem laufenden Zivilprozess zu beteiligen. Beide Institute sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt: die Hauptintervention in § 64 ZPO und die Nebenintervention in §§ 66-71 ZPO. Sie dienen dazu, die Interessen Dritter in einem Rechtsstreit zu wahren und eine effiziente Rechtspflege zu gewährleisten.

Hauptintervention:

Die Hauptintervention, auch Interventionsklage genannt, ermöglicht es einem Dritten, einen eigenen Anspruch auf den Streitgegenstand geltend zu machen. Der Hauptintervenient erhebt eine Klage gegen beide Parteien des ursprünglichen Rechtsstreits. Voraussetzungen sind:

1. Ein anhängiger Rechtsstreit zwischen zwei Parteien
2. Ein eigener Anspruch des Dritten auf den Streitgegenstand
3. Erhebung einer Klage gegen beide ursprünglichen Parteien

Die Hauptintervention führt zu einem neuen, eigenständigen Prozess. Der ursprüngliche Rechtsstreit kann auf Antrag einer Partei bis zur Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden (§ 65 ZPO).

Nebenintervention:

Bei der Nebenintervention tritt ein Dritter (Nebenintervenient oder Streithelfer) einer Partei des laufenden Rechtsstreits bei, um diese zu unterstützen. Voraussetzungen sind:

1. Ein anhängiger Rechtsstreit
2. Ein rechtliches Interesse des Dritten am Obsiegen einer Partei
3. Beitrittserklärung des Nebenintervenienten

Der Nebenintervenient wird nicht Partei des Rechtsstreits, kann aber Prozesshandlungen zugunsten der unterstützten Partei vornehmen.

Vergleich und Abgrenzung:

1. Parteistellung:
– Hauptintervenient: Wird selbst Partei eines neuen Prozesses
– Nebenintervenient: Bleibt Dritter, wird nicht Partei

2. Prozessuale Stellung:
– Hauptintervenient: Führt einen eigenen Prozess
– Nebenintervenient: Unterstützt eine bestehende Partei

3. Anspruchsstellung:
– Hauptintervenient: Macht eigenen Anspruch geltend
– Nebenintervenient: Unterstützt fremden Anspruch

4. Häufigkeit in der Praxis:
– Hauptintervention: Selten
– Nebenintervention: Häufiger, insbesondere in Verbindung mit Streitverkündung

Praktische Bedeutung:

Die Hauptintervention spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle, da ein Dritter oft abwarten kann, wie der ursprüngliche Prozess ausgeht, ohne eigene Rechte zu verlieren. Die Nebenintervention hingegen ist von größerer praktischer Relevanz, insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Haftungsfragen: z.B. Beitritt eines Haftpflichtversicherers
2. Gewährleistungsrecht: Beitritt eines Zulieferers im Prozess gegen den Hersteller
3. Gesellschaftsrecht: Beitritt von Gesellschaftern in Anfechtungsklagen
4. Mietrecht: Beitritt des Vermieters in Prozessen zwischen Haupt- und Untermieter

Wirkungen der Nebenintervention:

Die wichtigste Folge der Nebenintervention ist die Interventionswirkung (§ 68 ZPO). Sie bewirkt, dass der Nebenintervenient die Entscheidung des Prozesses in einem späteren Verfahren gegen sich gelten lassen muss. Dies soll widersprüchliche Entscheidungen vermeiden und dient der Prozessökonomie.

Prozessuale Besonderheiten:

1. Zulassung: Die Zulässigkeit der Nebenintervention wird durch Beschluss entschieden, wenn eine Partei widerspricht (§ 71 ZPO).
2. Rechtsmittel: Der Nebenintervenient kann selbstständig Rechtsmittel einlegen, auch gegen den Willen der unterstützten Partei.
3. Kosten: Der Nebenintervenient trägt seine eigenen Kosten, kann aber bei Obsiegen der unterstützten Partei Kostenerstattung vom Gegner verlangen.

Zusammenfassung:

Hauptintervention und Nebenintervention sind wichtige prozessuale Instrumente zur Wahrung der Interessen Dritter in Zivilprozessen. Während die Hauptintervention in der Praxis selten vorkommt, ist die Nebenintervention ein häufig genutztes Mittel, um Dritte in laufende Verfahren einzubeziehen und eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. Beide Institute tragen zur Effizienz der Rechtspflege bei, indem sie die Bündelung zusammenhängender Streitfragen ermöglichen und widersprüchliche Entscheidungen vermeiden helfen.

 

Inhaltsverzeichnis