Schutzklausel

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Eine Schutzklausel, auch als Salvatorische Klausel bekannt, ist eine vertragliche Bestimmung, die die Wirksamkeit des gesamten Vertrages sicherstellen soll, falls einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten. Sie ist ein wichtiges Instrument der Vertragsgestaltung, das in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts, einschließlich der IT- und Medienbranche, Anwendung findet.

Wichtigste Punkte
  • Schutzklausel sichert die Wirksamkeit des Vertrages trotz einzelner unwirksamer Bestimmungen.
  • Stützt sich auf § 139 BGB, der bei Nichtigkeit einzelner Teile das gesamte Geschäft betrifft.
  • Erlaubt Abweichungen von gesetzlichen Regelungen durch Vertragsfreiheit.
  • In der IT- und Medienbranche sind Verträge oft komplex, was das Risiko unwirksamer Bestimmungen erhöht.
  • Schutzklauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
  • Forderung nach präziser Formulierung und Anpassung an spezifische Vertragsbedürfnisse.
  • Wichtiger Bestandteil einer umfassenden Vertragsgestaltungsstrategie.

Typische Formulierung:

Eine typische Schutzklausel könnte wie folgt lauten:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.“

Rechtliche Grundlagen:

1. § 139 BGB: Diese Vorschrift sieht vor, dass bei Nichtigkeit eines Teils eines Rechtsgeschäfts das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre.

2. Vertragsfreiheit: Die Parteien können durch eine Schutzklausel von der gesetzlichen Regelung des § 139 BGB abweichen.

3. AGB-Recht: Bei der Verwendung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Schutzklauseln der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Funktionen der Schutzklausel:

1. Erhaltung des Vertrages: Die Klausel soll verhindern, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind.

2. Ersetzung unwirksamer Klauseln: Sie sieht vor, dass unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzt werden sollen.

3. Auslegungshilfe: Die Klausel gibt den Gerichten eine Richtlinie für die ergänzende Vertragsauslegung.

Besonderheiten in der IT- und Medienbranche:

1. Komplexe Verträge: In der IT- und Medienbranche sind Verträge oft komplex und umfangreich, was das Risiko unwirksamer Einzelbestimmungen erhöht.

2. Schnelle technologische Entwicklung: Die rasche technologische Entwicklung kann dazu führen, dass Vertragsbestimmungen schnell veralten oder unwirksam werden.

3. Internationale Verträge: Bei grenzüberschreitenden Verträgen können unterschiedliche rechtliche Anforderungen in verschiedenen Jurisdiktionen zu Problemen führen.

Grenzen und Risiken:

1. Keine „Rettung“ grob unbilliger Verträge: Die Rechtsprechung sieht Grenzen für die Wirksamkeit von Schutzklauseln, insbesondere wenn der Vertrag insgesamt grob unbillig ist.

2. Keine Umgehung zwingenden Rechts: Schutzklauseln können nicht dazu verwendet werden, zwingende gesetzliche Vorschriften zu umgehen.

3. AGB-Kontrolle: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Schutzklauseln unterliegen der Inhaltskontrolle und dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.

Gestaltungsempfehlungen:

1. Präzise Formulierung: Die Klausel sollte klar und eindeutig formuliert sein.

2. Anpassung an den Einzelfall: Die Schutzklausel sollte an die spezifischen Bedürfnisse und Risiken des konkreten Vertrages angepasst werden.

3. Ergänzende Regelungen: Es kann sinnvoll sein, Verfahren für die Anpassung oder Neuverhandlung des Vertrages im Falle unwirksamer Bestimmungen zu vereinbaren.

4. Berücksichtigung des anwendbaren Rechts: Bei internationalen Verträgen sollte die Schutzklausel mit dem anwendbaren Recht abgestimmt werden.

Fazit:

Schutzklauseln sind ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Verträgen in der IT- und Medienbranche. Sie können dazu beitragen, die Stabilität und Durchführbarkeit von Verträgen auch in komplexen und sich schnell wandelnden rechtlichen und technologischen Umfeldern zu gewährleisten. Allerdings sind sie kein Allheilmittel und können nicht alle rechtlichen Risiken ausschließen.

Unternehmen sollten Schutzklauseln als Teil einer umfassenden Strategie zur Vertragsgestaltung betrachten. Sie ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung und Formulierung der einzelnen Vertragsbestimmungen, sondern ergänzen diese. Eine gut formulierte Schutzklausel kann jedoch im Streitfall wertvolle Dienste leisten und zur Aufrechterhaltung wichtiger Geschäftsbeziehungen beitragen.

 

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