- Glücksspielstaatsvertrag sorgt weiterhin für Unsicherheiten hinsichtlich Rückzahlungsansprüche von Kunden aus Deutschland.
- Rechtsfragen zu Glücksspiel und Blockchain bleiben für Mandanten umstritten und schwierig zu klären.
- GGL hat Rückschläge im Kampf gegen illegales Glücksspiel erlitten, insbesondere bei der Sperrung von Webseiten.
- Gerichte in Deutschland erkennen die Rechtswidrigkeit der Sperrungen illegaler Glücksspiel-Webseiten durch GGL an.
- Die Maßnahme der IP-Sperre wird in Frage gestellt, da Access-Provider nicht als verantwortliche Diensteanbieter gelten.
- Ein Einheitsansatz der Gerichte könnte das Ende der IP-Sperre für die GGL bedeuten.
- Die Bekämpfung des Schwarzmarktes für Online-Sportwetten und Glücksspiele ist seit dem 1. Juli 2021 Aufgabe der GGL.
Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die Frage, wie Anbieter im Ausland (unabhängig ob beispielsweise in Malta zugelassen oder nicht) mit bundesdeutschen Kunden umgehen sollten, schwer zu beantworten.
Dazu gehören auch viele offene Rechtsfragen, bei denen solche, die ich gerade für Mandanten im Bereich Blockchain und Glücksspiel beantworten muss, natürlich dazu.
Aber auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) kommt nicht so recht voran und musste in den letzten Monaten einige Rückschläge im Kampf gegen illegales Glücksspiel hinnehmen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. Februar (3 L 2261/22) die Anordnungen der GGL an Telekommunikationsdienstleister zur Sperrung illegaler Glücksspiel-Webseiten für rechtswidrig erklärt. Wenige Tage zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 6 B 11175/22.OVG) entschieden, dass es für die Sperrungen keine Rechtsgrundlage gebe. Dem hat sich gerade das Verwaltungsgericht Berlin (4 L 505/22) angeschlossen und konsequenterweise die aufschiebende Wirkung der Klage des Internetproviders gegen die Sperranordnung der GGL angeordnet.