Störerhaftung

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Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Störerhaftung beschreibt die Haftung ohne Täter- oder Teilnehmerstatus für Rechtsverletzungen durch Dritte.
  • Es handelt sich um eine Form der verschuldensunabhängigen Haftung, ohne eigenes rechtswidriges Verhalten.
  • Anwendungsbereiche sind Urheberrecht, Markenrecht und Internetrecht, mit spezifischen Haftungsszenarien.
  • Im Urheberrecht haftet Plattformbetreiber für illegale Verbreitung geschützter Werke ohne Zustimmung.
  • Gesetzesreformen haben die Haftung im Internetrecht, besonders für WLAN-Betreiber, eingeschränkt.
  • Die Störerhaftung kann zu unverhältnismäßiger Haftung führen, was häufig kritisiert wird.
  • Unternehmen und Einzelpersonen sollten sich der Haftungsrisiken bewusst sein und präventive Maßnahmen ergreifen.

Die Störerhaftung ist ein Rechtsbegriff, der in verschiedenen Rechtsordnungen verwendet wird, um die Haftung einer Person oder eines Unternehmens für Rechtsverletzungen zu beschreiben, die durch Dritte begangen wurden. In diesem Artikel werden wir uns auf die Störerhaftung im deutschen Recht konzentrieren.

Definition und Grundlagen

Die Störerhaftung bezieht sich auf die Haftung einer Person, die, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absoluten Rechts durch einen Dritten beiträgt. Es handelt sich um eine Form der verschuldensunabhängigen Haftung, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Störer selbst ein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt hat.

Anwendungsbereiche

Die Störerhaftung kommt in verschiedenen Rechtsbereichen zur Anwendung, wie zum Beispiel:

Urheberrecht

Im Bereich des Urheberrechts kann die Störerhaftung zum Tragen kommen, wenn beispielsweise auf einer Internetplattform urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Betreiber der Plattform kann unter bestimmten Umständen als Störer in Haftung genommen werden, wenn er nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Rechtsverletzung zu verhindern.

Markenrecht

Im Markenrecht kann ein Plattformbetreiber als Störer haften, wenn auf seiner Plattform gefälschte Produkte verkauft werden und er nicht ausreichend dagegen vorgegangen ist.

Internetrecht

Im Internetrecht ist die Störerhaftung besonders relevant, insbesondere im Zusammenhang mit WLAN-Netzwerken. Der Betreiber eines offenen WLANs konnte früher unter bestimmten Umständen als Störer haften, wenn Dritte über sein Netzwerk illegale Aktivitäten ausübten. Das hat sich jedoch durch das Telemediengesetz geändert, das die Haftung von WLAN-Betreibern einschränkt.

Einschränkungen und Reformen

Die Störerhaftung wurde in der Vergangenheit oft kritisiert, da sie zu einer unverhältnismäßigen Haftung führen kann. In Deutschland gab es in den letzten Jahren mehrere Gesetzesreformen und Gerichtsentscheidungen, die die Störerhaftung, insbesondere im Bereich des Internetrechts, eingeschränkt haben.

Fazit

Die Störerhaftung ist ein komplexes Rechtskonzept, das in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung findet. Es ist wichtig für Unternehmen und Einzelpersonen, sich der potenziellen Haftungsrisiken bewusst zu sein und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern.

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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