• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Investments in Esport Teams

9. Dezember 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
money 2696228 1280 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Aktuelle Herausforderungen für Esport-Teams bei der Kapitalbeschaffung für die Professionalisierung.
  • Unterscheidung zwischen Finanzinvestoren und strategischen Investoren ist entscheidend für die Vertragsgestaltung.
  • Essentielle Vertragsfragen betreffen Stimmrechte, Beteiligung und Art des Investments.
  • Vorsicht bei Überschuldung: Junge Gründer sollten Verträge sorgfältig prüfen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Unterschiedliche Probleme bei GmbHs im Vergleich zu Aktiengesellschaften bei der Kapitalbeschaffung.
  • Erstellung relevanter Dokumente, wie Term Sheets und Beteiligungsvereinbarungen, ist für Teams essenziell.
  • Unverbindliche Beratung zu Kosten und Abläufen ist verfügbar, jedoch begrenzt auf grundlegende Fragen.

Aktuell berate ich eine Reihe von Esport Teams dabei Kapital einzusammeln und so den nächsten Schritt hin zur Professionalisierung zu machen. Daher heute ein paar kurze Hinweise zu den Problemen, mit denen ich mich gerade beschäftige.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Investment quo vadis?
2. Aktiengesellschaft oder „Stille Beteiligung“
3. Wichtige Dokumente
4. Fragen?
4.1. Author: Marian Härtel

Investment quo vadis?

Will man heutzutage ein erfolgreiches und auf Profit ausgerichtetes Esport-Team neu etablieren, von Werksteams abgesehen, bleibt nur externes Kapital. Das Bootstrappen von Esport Teams ist eigentlich inzwischen unmöglich (siehe dazu diesen Beitrag).

Ein paar wichtige Grundinformationen, wie man einen Investor für ein Esport Team akquirieren kann, findet man übrigens in diesem Artikel.

Wichtig ist sich aber zudem Gedanken zu machen, ob man einen Finanzinvestor oder einen strategischen Investor sucht. Dies ist nicht nur für die Zukunft relevant, sondern hat natürlich auch Auswirkungen darauf, wie umfangreich und kompliziert entsprechende Verträge zu gestalten sind.

Wichtige Punkte, die in diesen Verträgen zu klären sind, sind die Stimmrechte des Investors, die Beteiligung in der Geschäftsführung, die sonstigen Tätigkeiten aber vor allem auch die Art und Weise des Investments. Gerade bilanzrechtlich ist bei jungen Unternehmen zu beachten, dass Darlehen, Agios oder sonstige Gestaltungen so vorgenommen werden müssen, dass nicht trotzdem des „Cash“ auf dem Girokonto sofort eine Überschuldung entsteht. Zwar gibt es hier natürlich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile. Ohne sorgsame Planung und Beratung sollte ein junger Gründer, der meistens kein Jura studiert hat, nicht einfach Verträge akzeptieren. Auch als Geschäftsführer können sich beim Thema Überschuldung schnell große persönliche Haftungsrisiken verstecken, von denen selten jemand etwas ahnt, da es meiner Erfahrung nach die Regel ist, dass kaum jemand versteht, warum eine Überschuldung vorliegen kann, obwohl sechsstellige Geldsummen auf dem Girokonto liegen.

Aktiengesellschaft oder „Stille Beteiligung“

Diese Probleme stellen sich übrigens meisten bei einer GmbH, denn bei einer Aktiengesellschaft (siehe dazu diesen Artikel) funktioniert die Kapitalbeschaffung zwar ähnlich, aber es kann insgesamt einfach konstruiert werden.

Das gilt übrigens auch bei einem Beteiligungsdarlehen, welches beispielsweise in Form einer typischen oder atypischen stillen Beteiligung konstruiert werden kann.  Dabei handelt es sich um ein Darlehen,  welches dem Darlehensgeber im Gegenzug eine gewinnabhängige Beteiligung am Erfolg gewährt. Dieser Anteil wird zuvor festgelegt und nimmt zumeist die Form einer halbjährlichen oder jährlichen Zinszahlung an. Der Investor wird dabei jedoch nicht Eigentümer des Esport Teams, sondern die Gesellschaft (meist wohl eine GmbH) beteiligt den Investor an Gewinnen und Exit-Erlösen so als wäre er Eigentümer. Aufgrund dieser Konstruktion können partiarische Darlehen recht flexibel ausgestaltet werden. Ob ein solches Darlehn einer Beteiligung am Eigenkapital vorzuziehen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von verschiedenen Umständen ab.

Das liegt vor allem daran, dass bei einer stillen Beteiligung, anders als bei Eigenkapitalbeteiligungen, meist keine Mitspracherechte, gewährt werden, dafür aber ein vorrangiges Gewinnbezugsrecht und eine verbesserte Situation im Falle eines Exit vorliegt. Spätesten hier entscheidet sich also, ob man einen strategischen Investor oder einen Finanzinvestor will bzw. findet.

Wichtige Dokumente

Neben der allgemeinen Beratung, auch zu strategischen Fragen, helfe ich Teams bei der Erstellung der relevanten Dokumente wie einem Term Sheet, einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung sowie der Anpassung oder Neugestaltung des Gesellschaftsvertrages. Dabei müssten auch zukünftige Investments beachtet werden und gegebenenfalls Geschäftsführerverträge angepasst werden. Dies gilt gerade auch bei ersten kleineren Investoren wie Business Angel, die bei falsch abgeschlossenen Verträgen, beispielsweise ohne Möglichkeiten der „Verwässerung“ sowie sonstiger Vorkehrungen, schnell in zukünftigen Investmentrunden Probleme bereiten können oder teuer ausbezahlt werden müssen.

Fragen?

Gerne helfe ich auch in diesen Fragen bei grundsätzlichen Fragen zu Kosten und Ablauf zunächst unverbindlich. Da eine Investmentbeteiligung jedoch auch umfangreiche vorvertragliche Beratung benötigen kann, ist dies in diesem Fall begrenzt auf rudimentäre Fragen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungBeratungBusinessEigenkapitalEsportHaftungInformationInvestmentInvestorTestVerträgeZins

Weitere spannende Blogposts

Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen

Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen
15. Oktober 2023

Die Wettbewerbszentrale will die Frage der Aufschlüsselung durchschnittlicher Sternebewertung durch BGH klären lassen. Worum geht es? Das OLG Hamburg verlangt...

Mehr lesenDetails

Cybersecurity-Verschärfung 2025

Cybersecurity-Verschärfung 2025
4. Oktober 2024

Als IT-Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Technologie-Startups und SaaS-Unternehmen möchte ich auf eine wichtige regulatorische Änderung aufmerksam...

Mehr lesenDetails

Uber verliert einmal mehr am LG Frankfurt a.M.

Esport Recht
20. Dezember 2019

Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch Uber sei wettbewerbswidrig, so die Kammer des Landgerichts. In dem Geschäftsmodell von Uber...

Mehr lesenDetails

Neue Funktion auf meinem Blog: KI-Unterstützung für individuelle Blogposts

Neue Funktion auf meinem Blog: KI-Unterstützung für individuelle Blogposts
15. Mai 2023

Ich freue mich, euch eine neue Funktion auf meinem Blog vorzustellen, die darauf abzielt, eure Interaktion beim Lesen der Artikel...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen
24. Mai 2023

Kern des Urteils Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil, mit dem Aktenzeichen 17 O 125/23, wichtige Klarstellungen zu...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern
13. Dezember 2022

Einführung: Warum sind Esport-Teams gegenüber Haftungsrisiken von selbstständigen Spielern anfällig? Esport-Teams sind einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn sie mit scheinselbstständigen...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?
11. Januar 2023

Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird das Homeoffice für immer...

Mehr lesenDetails

Kann ein Bußgeld wegen einer Datenschutzpanne gegen eine Kapitalgesellschaft ergehen?

Kann ein Bußgeld wegen einer Datenschutzpanne gegen eine Kapitalgesellschaft ergehen?
3. März 2021

Die Situation Berlin und der Datenschutz sind aktuell nicht die besten Freunde und die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit...

Mehr lesenDetails
Memorandum of Understanding (MoU)

Memorandum of Understanding (MoU)

26. Juni 2023

Einleitung In der Geschäftswelt ist es üblich, dass Parteien, bevor sie sich auf eine formelle Vereinbarung einigen, eine vorläufige Absichtserklärung...

Mehr lesenDetails
eingetragener Kaufmann / e.K.

eingetragener Kaufmann / e.K.

25. Juni 2023
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Bundesgerichtshof (BGH)

25. Juni 2023
Verbraucherschutzgesetz

Verbraucherschutzgesetz

15. Oktober 2024

GmbH & Co. OHG

10. November 2024

Podcast Folgen

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung