Das Oberlandesgericht Brandenburg hat Ende letzten Jahres entschieden, dass das Anbieten einer provisionsfreien Vermittlung von Mietwohnungen auf einer Onlineplattform wettbewerbswidrig ist.
Der Grund dafür ist, dass das Gericht dies aufgrund des schon seit 2015 geltenden Bestellerprinzip als Werben mit Selbstverständlichkeiten anzusehen ist. Bei Privatwohnungen fallen Maklergebühren grundsätzlich nicht für den Mieter an.
Eben dies gilt dann auch für Betreiber von Internetplattformen, die auf provisionsfreie Angebote dort inserierender Makler aufmerksam machen würden.
Das Werben mit Selbstverständlichkeiten ist übrigens grundsätzlich unzulässig. So darf beispielsweise auch nicht mit einem Widerrufsrecht im Onlinehandel oder ähnlichen Verbraucherrechten geworben werden.