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Home Datenschutzrecht

AG Berlin Mitte verlangt Originalvollmacht bei DSGVO-Auskunft

5. September 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied über die Vorlage einer Original-Vollmacht bei Auskunftsansprüchen gemäß DSGVO.
  • Im Fokus stand die Frage der Kosten im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren.
  • Die Entscheidung betonte die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Vollmacht bei Zweifeln an der Identität des Anspruchsstellers.
  • Die Auskunftspflichtigen sollten Identitätsnachweise und Vollmachten verlangen.
  • Innerhalb eines Monats sollte eine ausreichende Auskunft erfolgen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
  • Die Entscheidung schützt die Rechte der Mandanten und stellt sicher, dass Auskunftsanfragen legitim sind.
  • Juristische Klarheit über die Anforderungen an Vollmachten bei Auskunftsansprüchen wurde geschaffen.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in einem Urteil zu der Frage Stellung genommen, ob ein Anwalt bei einem Auskunftsanspruch, den dieser gegenüber einem Auskunftspflichtigen nach Art. 15 DSGVO für einen Mandanten geltend macht, eine Original-Vollmacht vorlegen muss.

Hintergrund der Entscheidung war letzten Endes die Frage der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, den der Rechtsanwalt vor Ablauf der Monatsfrist des Art 12 III gegen den Auskunftspflichtigen anstrengte.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte legte dem Anspruchssteller die Kosten des Rechtsstreits auf, da es gerechtfertigt gewesen sei, eine ordnungsgemäße Vollmacht zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln der Identität des Anspruchsstellers müsse gerade die Auskunft unterbleiben.

Also Auskunftspflichtiger sollte man somit auf den Identitätsnachweis desjenigen beharren, der die Auskunft begehrt und stets eine Vollmacht eines Vertreters verlangen. Danach sollte jedoch innerhalb eines Monats eine ausreichende Auskunft erfolgen, um nicht das Risiko einer Klage tragen zu müssen.

Tags: Klage

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