- Der Gesetzesantrag von Bayern zur Bekämpfung von Cyberkriminalität erhielt am 28. Juni 2019 keine absolute Mehrheit.
- Auch der gleichlautende Antrag von Nordrhein-Westfalen fand keine Mehrheit.
- Bayern forderte höhere Strafen und erweiterte Ermittlungskompetenzen für die Strafverfolgung.
- Die Digitalisierung bietet vielfältige Missbrauchsmöglichkeiten und beeinträchtigt erheblich die Privatsphäre der Menschen.
- Aktuelle Gesetze schützen Daten unzureichend im Vergleich zu Eigentumsdelikten.
- Bayern plädiert für die Aufnahme von Cyberdelikten in den Katalog der Telekommunikationsüberwachung.
- Geplante Maßnahmen umfassen Online-Durchsuchungen und Serverüberwachungen bei Anfangsverdacht.
Keine Mehrheit für Vorschlag zur Bekämpfung von Cyberkriminalität
Ein Gesetzesantrag von Bayern zur Bekämpfung von Cybercrime wurde am 28. Juni 2019 im Plenum abgestimmt, erhielt jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit.
Zum gleichen Thema lag ein Antrag von Nordrhein-Westfalen vor – auch er fand keine Mehrheit.
Was Bayern vorgeschlagen hatte
Bayern hatte höhere Strafen und weitere Ermittlungskompetenzen für die Strafverfolgungsbehörden gefordert, um Delikte aus dem Bereich der Cyberkriminalität besser bekämpfen zu können.
Datenmissbrauch durch Digitalisierung
Bayern begründete seinen Vorstoß mit den vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten, die die fortschreitende Digitalisierung berge. Die Cyberkriminalität erreiche ein Ausmaß, das die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl der Menschen massiv beeinträchtige. Hacker-Angriffe auf Computersysteme bewirkten zunehmend wirtschaftliche Schäden durch Produktionsausfälle oder Zugriff auf Geschäftsgeheimnisse.
Daten weniger geschützt als Gegenstände
Das derzeitige Recht schütze Daten nicht ausreichend vor Missbrauch. Computerdelikte seien im Vergleich zu Eigentumsdelikten zu schwach strafbewehrt. Es handele sich aber nicht um Bagatellkriminalität, daher müssten die Strafen erhöht werden.
Serverüberwachung und Online-Durchsuchung
Um den Strafverfolgungsbehörden effektivere digitale Ermittlungen zu ermöglichen, forderte Bayern, Cyberdelikte in den Katalog der Telekommunikationsüberwachung aufzunehmen. Damit wären bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Online-Durchsuchungen und Serverüberwachungen erlaubt.