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Business mit Kunden in Kalifornien? Achtung CCPA

18. November 2019
in Recht im Internet, Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Für wen ist es relevant?

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1. Für wen ist es relevant?
1.1. Gilt beides?
1.2. Welches Strafen gibt es?

Am 1. Januar 2020 wird in Kalifornien das California Consumer Privacy Act (CCPA) in Kraft treten, welches ähnlich zur DSGVO/GDPR den Datenschutz-Standard heben soll, aber gerade auch für Onlineunternehmen besondere Anforderungen aufstellt.

Wichtigste Punkte
  • Das California Consumer Privacy Act (CCPA) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
  • CCPA hat spezielle Anforderungen für Onlineunternehmen und hebt den Datenschutz-Standard.
  • CCPA und DSGVO sind teilweise inkompatibel mit unterschiedlichen Anforderungen und Definitionen.
  • Das CCPA gilt bei jährlichen Bruttoeinnahmen von mindestens 25 Mio. US-Dollar.
  • Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen durch den Verkauf von personenbezogenen Daten erzielen, fallen unter CCPA.
  • CCPA betrifft auch die Verarbeitung von 50.000 oder mehr Verbrauchern in Kalifornien.
  • Strafen bei vorsätzlicher Datenschutzverletzung betragen bis zu 7.500 US-Dollar pro Verstoß.

Gilt beides?

Beide Gesetzeswerke sind aber nur bedingt kompatibel. So haben CCPA und die DSGVO unterschiedliche Anforderungen, unterschiedliche Definitionen und unterschiedliche Anwendungsbereiche z.B. bei der Erhebung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Zustimmung hat und der DSGVO ein Recht Opt-out fehlt, was das CCPA fordert. Auch gilt CCPA nur für bestimmte Arten von Unternehmen.

Das CCPA gilt aktuell wenn

  • Die jährlichen Bruttoeinnahmen sich auf mindestens 25 Mio. US-Dollar belaufen.
  • Der Unternehmensgewinn zu 50 Prozent oder mehr aus den jährlichen Einnahmen durch den Verkauf von personenbezogenen Daten resultiert.
  • Der Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für geschäftliche Zwecke  mindestens 50.000 oder mehr Verbraucher, Geräte oder Haushalte, die in Kalifornien leben betrifft.

Welches Strafen gibt es?

Eine mögliche Strafe nach der CCPA im Fall einer vorsätzlichen Datenschutzverletzung beträgt je Verstoß 7.500 US-Dollar, für den Fall einer fahrlässigen Handlung 2.500 US-Dollar je Verstoß.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BusinessDatenschutzGesetzeVerbraucher

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