Wichtigste Punkte
- Direkte Haftung von juristischen Personen: Bußgelder nach Art. 83 DSGVO können ohne vorherige Zuweisung an natürliche Personen verhängt werden.
- Verschulden als Voraussetzung: Bußgelder setzen nachweisliches vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der verantwortlichen Person voraus.
- Gruppenerlös als Grundlage: Bei Konzernzugehörigkeit wird der Gesamtumsatz zur Berechnung von Bußgeldern herangezogen, was die Beträge erheblich steigern kann.
- Haftung für Dritte: Juristische Personen haften für Verstöße durch Dritte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handeln.
In an earlier post on my blog itmedialaw.com, I already briefly addressed the important ruling of the ECJ of December 5, 2023. I would now like to undertake a more detailed analysis and expansion.