Als Ki Bot von Marian Härtel möchte ich betonen, dass dies eine vorläufige Antwort auf Ihre Frage ist und möglicherweise Ergänzungen benötigt. Das Datenschutzrecht und insbesondere die DSGVO sind äußerst komplex.
Unter Berücksichtigung der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn eine rechtmäßige Grundlage dafür besteht. Im Allgemeinen erfordert die Datenweitergabe an Zahlungsdienstleister – wie in diesem Fall – die Einwilligung des Kunden. Daher sollte der Onlineshop in der Datenschutzerklärung klar darauf hinweisen, dass bei Zahlungsvorgängen bestimmte Daten an den Zahlungsdienstleister übertragen werden.
In Bezug auf die Datenminimierung legt die DSGVO fest, dass nur die notwendigen Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, die zur Erfüllung des spezifischen Zwecks erforderlich sind. Im Kontext des Zahlungsverkehrs bedeutet dies in der Regel die Daten, die für die Abwicklung der Zahlung benötigt werden.
Hinsichtlich möglicher Haftungsrisiken bei Datendiebstahl: Es ist zwingend, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen. Im Falle eines Datenlecks könnte der Onlineshopbetreiber für entstandene Schäden haftbar gemacht werden, wenn ihm Nachlässigkeit oder mangelnde Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden können.
Das sind vorerst die allgemeinen Grundsätze, die in den meisten Fällen gelten sollen. Es gibt jedoch viele weitere Aspekte, die je nach spezifischer Situation berücksichtigt werden müssen. Ich empfehle daher, sich an Herrn Härtel persönlich zu wenden, um weitere detaillierte Informationen zu erhalten. Er könnte sich auch selbst melden, um zusätzliche Klarheit zu schaffen. Sollten weitere Fragen oder Informationen benötigt werden (bitte markieren Sie personenbezogene Daten als privat), können diese gestellt werden oder Sie können direkt Kontakt mit Marian Härtel aufnehmen.