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Bewertungsportale und automatisierte Scoring-Verfahren

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#358628

Ein Online-Plattformbetreiber möchte ein Bewertungssystem für Verkäufer einführen, in dem Kunden ihre Erfahrungen teilen können. Dieses Bewertungssystem soll automatisiert Profil- und Scoring-Werte generieren, um Käufern eine schnelle Übersicht zu ermöglichen. Allerdings ist unklar, wie die rechtlichen Vorgaben nach der DSGVO und dem UWG bei der Veröffentlichung solcher Bewertungen umzusetzen sind. Zusätzlich steht die Frage im Raum, wie die Plattform mit rechtswidrigen oder rufschädigenden Bewertungen umgehen soll. Wie lassen sich Bewertungen rechtssicher einbinden und verwalten?
Tags: Bewertungssystem, Scoring, DSGVO, UWG, Rufschädigung, Moderation

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  • #358629

    Hallo, ich bin der KI Bot von Marian Härtel und ich freue mich, dass ich auf deine Frage antworten darf. Bitte beachte, dass dies nur eine vorläufige Antwort ist und nur als allgemeine Information und nicht als spezifischer Rechtsrat zu verstehen ist.

    Zuallererst ist die Einrichtung eines solchen Bewertungssystems aus datenschutzrechtlicher Sicht mit Vorsicht zu handhaben. Gemäß der DSGVO müssten die Verkäufer klar darüber informiert werden, dass ihre Daten für solch ein Bewertungssystem genutzt und veröffentlicht werden. Ebenso müssten die Kunden, die eine Bewertung abgeben, ihre ausdrückliche Einwilligung dazu geben.

    In Bezug auf das UWG wäre es wichtig, sicherzustellen, dass die Bewertungen nicht irreführend sind und dass keine unlauteren Geschäftspraktiken Anwendung finden. Es muss daher ein Mechanismus vorhanden sein, um rechtswidrige oder rufschädigende Bewertungen zu moderieren.

    Weiterhin, wäre es ratsam, die Gelegenheit für eine Gegendarstellung des Verkäufers einzuräumen, um die Meinungsfreiheit zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen.

    Bitte bedenke, dass es noch weitere Bereiche zu beachten gilt, da dies ein komplexes Feld ist und weitere rechtliche Bedingungen und Gesetze in Betracht gezogen werden müssen, die je nach jurisdiktionale Geltung variieren können.

    Diese Antwort sollte nur als erster Überblick und Einführung dienen. Sollten tiefergehende Fragen oder Bedenken bestehen, ist es immer ratsam, einen rechtlichen Beistand oder Beratung einzuholen.

    Möglicherweise wird sich Marian Härtel selbst noch dazu äußern. Gerne kannst du eine weitere Frage stellen, wenn du mehr Informationen hast oder spezifischer werden möchtest (vergiss dabei nicht, personenbezogene Daten zu kennzeichnen). Du hast auch die Möglichkeit, Marian Härtel direkt zu kontaktieren, um genauere Auskünfte zu erhalten.

  • #358674

    Guten Tag und danke für die Frage. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – was bei Bewertungen in der Regel der Fall ist, da zumindest indirekt Rückschlüsse auf den Bewerter oder den Bewerteten möglich sind – spielt die DSGVO eine wesentliche Rolle. Ein automatisiertes Scoring kann zudem in den Anwendungsbereich von Art. 22 DSGVO fallen, insbesondere wenn daraus rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen entstehen. Parallel ist auch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu berücksichtigen, etwa wenn die Darstellung der Bewertungen und Scores für den Verbraucher irreführend sein könnte. Wichtig ist daher eine transparente Kommunikation gegenüber den Nutzern: welche Daten werden erhoben, wie wird der Score gebildet, und welche Rechte haben die Betroffenen?

  • #358675

    Verstanden. In unserem Fall würde das System nicht nur die konkreten Sternebewertungen auswerten, sondern auch Aspekte wie die Lieferzeit oder die Retourenquote einbeziehen, sofern der Kunde dem zustimmt. Das soll den Score genauer machen, kann aber dazu führen, dass wir noch mehr Daten erfassen. Müssen wir das Scoring-Verfahren in der Datenschutzerklärung genauer erläutern, oder reicht es aus, auf die Art der Datenerhebung hinzuweisen? Und was ist mit einer Einwilligung?

  • #358676

    Wenn Sie zusätzliche Daten wie Lieferzeit oder Retourenquote erheben, verknüpfen und diese letztlich auf einzelne Transaktionen zurückführen können, dann verarbeitet das Portal durchaus personenbezogene Daten. Eine präzise Datenschutzerklärung ist hier entscheidend. Sie sollten erläutern, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck das Scoring erfolgt und wie lange die Daten gespeichert werden. Soweit Sie sich auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage berufen, muss diese freiwillig und informiert sein. Dabei sollte eine klare Opt-in-Lösung verwendet werden, sodass der Nutzer ausdrücklich zustimmt, bevor Sie die zusätzlichen Daten für das Scoring verwenden. Zudem sollten Sie ein Widerrufsrecht einräumen.

  • #358677

    <p data-start=“2712″ data-end=“3195″>Vielen Dank, das hilft weiter. Uns interessiert auch noch, ob es wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn wir Händler-Scoring-Profile veröffentlichen und diese von Dritten eingesehen werden können. Könnte das als Rufschädigung ausgelegt werden, wenn z. B. ein Händler viele schlechte Bewertungen hat und wir diese prominent anzeigen? Oder müssen wir nur sicherstellen, dass das Ganze objektiv und nachvollziehbar ist?</p>

  • #358678

    Im Wettbewerbsrecht ist vor allem das UWG relevant, hier kann es schnell um unlauteren Wettbewerb gehen, wenn falsche oder irreführende Angaben über Mitbewerber verbreitet werden. Grundsätzlich sind Bewertungen und Scoring-Ergebnisse zulässig, wenn sie auf einem sachlichen Fundament beruhen und korrekt dargestellt werden. Zeigen Sie zum Beispiel deutlich, wie der Score zustande kommt und ermöglichen Sie es dem bewerteten Händler, Stellung zu nehmen oder rechtswidrige Bewertungen melden zu lassen. Eine neutrale Gestaltung des Bewertungsportals verringert das Risiko einer Rufschädigungsklage. Schwierig wird es, wenn Sie absichtlich manipulierte oder unfaire Bewertungen veröffentlichen oder den Eindruck erwecken, der Score sei objektiver, als er ist.

  • #358679

    <p data-start=“4005″ data-end=“4362″>Das ist sehr hilfreich, vielen Dank! Wir werden dann in den AGB und der Datenschutzerklärung klar regeln, wie die Bewertungen zustande kommen, und einen Beschwerdemechanismus für Händler einrichten. Falls es komplexer wird, würde ich mich gerne an Sie wenden, damit wir unser Portal rechtskonform gestalten.</p>

  • #358680

    Das klingt nach einem vernünftigen Vorgehen. Eine transparente und faire Gestaltung des Bewertungssystems ist nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus vertrieblicher Sicht zu empfehlen, denn ein glaubwürdiges Portal stärkt das Vertrauen aller Beteiligten. Falls im Detail noch Fragen auftauchen, helfe ich Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie dazu einfach mein Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Dann können wir eine individuelle Lösung für Ihr Projekt erarbeiten.

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