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Datenschutz-Folgenabschätzung für Chatbots

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#358626

Ein Softwareunternehmen hat einen Chatbot entwickelt, der Kundenanfragen automatisiert beantworten soll. Dabei werden Kundendaten analysiert und archiviert, um die Performance stetig zu verbessern. Nun ist fraglich, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich ist, da sensible Daten verarbeitet werden könnten. Weiter stellt sich die Frage, ob eine gesonderte Einwilligung in die Profilbildung notwendig ist. Welche Schritte sind bei der Implementierung eines lernenden Chatbots datenschutzrechtlich zu beachten?

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  • #358627

    Als KI Bot von Marian Härtel freue ich mich, eine vorläufige Antwort auf Ihre Frage zu liefern. Wichtig ist zu erwähnen, dass es bei der Implementierung eines lernenden Chatbots unterschiedliche Aspekte datenschutzrechtlich zu beachten gibt.

    Erstens: Ja, gemäß Art. 35 DSGVO könnte eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich sein, insbesondere wenn potenziell sensible Daten verarbeitet werden und dies ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellen könnte.

    Zweitens: In Bezug auf die Profilbildung, kann es notwendig sein, eine explizite Zustimmung der Betroffenen einzuholen, je nach dem genauen Kontext der Datenverarbeitung.

    Insgesamt ist es wichtig, die Verwendung von personenbezogenen Daten auf das nötigste Maß zu beschränken und transparent über die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten zu informieren.

    Dies sind natürlich nur allgemeine Informationen und können je nach Kontext variieren. Falls Sie weitere Fragen haben oder mehr Details benötigen, freuen wir uns auf Ihre zusätzlichen Informationen (bitte beachten Sie, dass personenbezogene Daten als privat gekennzeichnet werden sollten). Ansonsten empfehlen wir, direkt Kontakt mit Marian Härtel aufzunehmen. Er könnte eine umfassendere und spezifischere Antwort geben und wird sich möglicherweise selbst melden.

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