In der Hotellerie ist die Gestaltung der Innenräume ein wesentlicher Faktor für das Wohlbefinden der Gäste. Fototapeten, die oft spektakuläre Landschaften oder urbane Panoramen zeigen, sind ein beliebtes Mittel, um Atmosphäre zu schaffen. Doch die Verwendung solcher Tapeten wirft auch rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 56/23) hat wichtige Klarstellungen zur urheberrechtlichen Bewertung von Fototapeten in Hotels gebracht
Aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf
In diesem Fall wurde entschieden, dass die Nutzung von Fototapeten, die urheberrechtlich geschützte Werke darstellen, in Hotels und deren Darstellung auf Online-Plattformen nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Gericht argumentierte, dass mit dem Erwerb der Fototapete durch schlüssiges Verhalten auch eine einfache Lizenz zur Nutzung der darauf abgebildeten Werke erworben wird, die es dem Hotelier erlaubt, die Tapeten in den Hotelzimmern zu verwenden und diese Zimmer auch auf Fotos zu zeigen, die zur Bewerbung des Hotels genutzt werden. Das OLG führte dazu aus: “Das Hotel habe zwar die Fotos der Fototapete zwar tatsächlich ohne Urheberbenennung vervielfältigt und veröffentlicht. Dennoch habe es dabei keine Rechte des Fotografen verletzt.”
Weiter heißt es im Urteil: “Schließlich gehöre es ‘zu ihrer vertragsgemäßen Nutzung, dass die Fototapete auch fotografiert und so veröffentlicht werden dürfe. Andernfalls wären die Fototapeten schlicht unverkäuflich.”
Divergierende Urteile in der Vergangenheit
Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass andere Gerichte in der Vergangenheit zu anderen Schlüssen gekommen sind. Beispielsweise hatte das Landgericht Köln in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Verwendung einer Fototapete ohne explizite Zustimmung des Urhebers und ohne Urheberbenennung eine Urheberrechtsverletzung darstellt
. Diese unterschiedlichen Auffassungen in der Rechtsprechung zeigen, wie komplex und fallabhängig die urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Fototapeten sind. Das OLG Düsseldorf betonte jedoch, dass “durch den Vertrieb einer Fototapete ein Vertrauenstatbestand dahingehend gesetzt worden [sei], dass eine solche Tapete ‘im Digitalzeitalter’ nicht nur angebracht, sondern auch fotografiert und so veröffentlicht werden dürfe.”
Bedeutung für die Hotelbranche
Diese jüngste Entscheidung des OLG Düsseldorf könnte für die Hotelbranche eine Erleichterung bedeuten, da sie mehr Rechtssicherheit bietet, wenn es um die Dekoration von Hotelzimmern mit Fototapeten geht. Hoteliers sollten dennoch die Entwicklungen in der Rechtsprechung im Auge behalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie alle urheberrechtlichen Anforderungen erfüllen. Das OLG Düsseldorf betonte in seinem Urteil, dass “dem Hotel seien mit Erwerb der streitgegenständlichen Fototapeten konkludent urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Tapeten eingeräumt worden. Die vertragsgemäße Nutzung einer Fototapete sehe ihre untrennbare Verbindung mit dem Raum vor, den sie dekorieren solle”.
Fazit
Die Gestaltung von Hotelräumen mit Fototapeten bietet viele kreative Möglichkeiten, das Ambiente zu bereichern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf hat zwar für eine gewisse Klarheit gesorgt, doch die unterschiedlichen Urteile in ähnlichen Fällen unterstreichen die Notwendigkeit, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, welche Rechte erworben wurden und wie diese rechtssicher genutzt werden können. Letztlich, so das OLG Düsseldorf, gelte es zu beachten, dass “der Fotograf auf das Recht zur Urhebernennung stillschweigend verzichtet” habe und “unabhängig davon, dass die konkrete Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Tapetenhersteller nicht bekannt sei”.