Marian Härtel
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LG Köln zur Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts bei grenzüberschreitender Internetnutzung

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az. 14 O 292/22) grundlegende Fragen zur Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts im Kontext der Internetnutzung über nationale Grenzen hinweg behandelt. Dieses Urteil ist besonders aufschlussreich für die Praxis des Urheberrechts, da es die Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes in Fällen internationaler Urheberrechtsverletzungen beleuchtet.

Kernpunkte des Urteils

  1. Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts: Das Gericht stellte fest, dass das deutsche Urheberrecht auf den Fall anwendbar ist, in dem ein italienisches Unternehmen auf seiner Webseite Lichtbilder ohne Erlaubnis veröffentlichte. Trotz der italienischen Sprache der Webseite und des Unternehmenssitzes in Italien war die Webseite auch in Deutschland abrufbar, was nach dem Schutzlandprinzip zur Anwendung des deutschen Urheberrechts führte.
  2. Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes: Das Gericht setzte den Schadensersatz auf 1.500 Euro fest. Bei der Berechnung wurden die Intensität der Nutzung, die Qualität der Lichtbilder und der Aufwand für deren Erstellung berücksichtigt. Ein Abzug erfolgte aufgrund der nur teilweisen Betroffenheit des deutschen Territoriums, was die Komplexität der Schadensberechnung in grenzüberschreitenden Fällen unterstreicht.

Entscheidung und Kostenverteilung

Die Beklagte wurde zur Zahlung von 1.500 Euro nebst Zinsen sowie eines weiteren Betrags von 1.175 Euro für vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten verurteilt. Die Klage wurde teilweise abgewiesen, und die Kosten des Rechtsstreits wurden entsprechend aufgeteilt.

Relevanz für die juristische Praxis

Dieses Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die juristische Praxis, insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Es verdeutlicht, dass das deutsche Urheberrecht auch auf ausländische Webseiten Anwendung finden kann, sofern diese in Deutschland abrufbar sind. Dies stellt eine wichtige Klarstellung in der Rechtsprechung dar, da es die Reichweite des deutschen Urheberrechts in der digitalen, global vernetzten Welt aufzeigt. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Zudem unterstreicht das Urteil die Bedeutung des Schutzlandprinzips im internationalen Urheberrecht. Es zeigt auf, dass bei Online-Inhalten, die grenzüberschreitend verfügbar sind, das Recht des Landes berücksichtigt werden muss, in dem der Schutz für das Urheberrecht beansprucht wird. Dies hat weitreichende Implikationen für Webseitenbetreiber, Content-Ersteller und Rechteinhaber, da es eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der internationalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken impliziert.

Schlussfolgerung

Das Urteil des Landgerichts Köln ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtsprechung im Bereich des Urheberrechts. Es zeigt die Herausforderungen auf, die sich aus der globalen Natur des Internets ergeben, und dient als Mahnung, die Urheberrechte anderer zu respektieren und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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