• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Twitter darf Accounts nicht grundlos sperren

14. November 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Lupus in Saxonia CC BY-SA 4.0

Lupus in Saxonia CC BY-SA 4.0

Wichtigste Punkte
  • US-Social-Networks müssen sich an deutsches Recht halten, beeinflusst durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und neue Gerichtsentscheidungen.
  • Das OLG München erlaubt Zustellungen an Facebook auch in deutscher Sprache.
  • Das Landgericht Dresden hat das Urteil zur Twitter-Sperrung des Politikers Dr. Dietrich Herrmann bestätigt.
  • Das Gericht hielt den umstrittenen Tweet für rechtmäßig und scherzhaft.
  • Ein Zustellungsproblem wurde erkannt, als die Rechtsbehelfsbelehrung fehlte, später aber korrigiert wurde.
  • Eine Vorwegnahme der Hauptsache lag nicht vor, um Rechtsverweigerung zu vermeiden.
  • Die Schnelllebigkeit der sozialen Medien beeinflusst rechtliche Entscheidungen, insbesondere vor Wahlen.

Das Thema des Umgangs von US-Social-Networks wie Twitter, Facebook oder Instagram mit deutschem Recht ist in diesem Jahr immer kontroverser geführt worden und man hat das Gefühl, dass die entsprechenden Unternehmen nicht nur durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, sondern auch durch zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen immer weiter in die Enge gedrängt werden, sich gefälligst an deutsches Recht zu halten.

Gerade erst entschied, das OLG München, dass Zustellungen an Facebook auch in deutscher Sprache möglich sind (siehe diesen Beitrag), jetzt wurde bekannt, dass das Landgericht Dresden seine Rechtsprechung zu Twitter bestätigt hat.

Ich hatte über das einstweilige Verfügungsverfahren in diesem Post berichtet. Jetzt gab es dazu ein Endurteil, mit dem das Gericht sein Urteil wegen der Sperrung des Twitter-Accounts des Dresdner GRÜNEN-Politikers Dr. Dietrich Herrmann bestätigt.

Neben der Tatsache, dass das Gericht auch den streitgegenständlichen Tweet als rechtmäßig, da erkennbar scherzhaft, hält, äußerte das Gericht sich auch zu einem weiteren Zustellungsproblem, welches ausländische Unternehmen hin und wieder versuchen anzubringen. Das Gericht hatte bei der Zustellung des Antrages auf einstweilige Verfügung vergessen, eine Rechtsbehelfsbelehrung  beizufügen, dies aber später korrigiert.

Ein weiterer interessanter Punkt in dem Urteil ist übrigens der folgende:

Es liegt auch keine Vorwegnahme der Hauptsache vor, denn die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren käme angesichts der Schnelllebigkeit der Informationen in den sozialen Medien und der damals bevorstehenden Landtagswahl im Ergebnis einer Rechtsverweigerung gleich.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DresdenEntscheidungenFacebookInformationInstagramNetzwerkdurchsetzungsgesetzRechtsprechungTwitter

Weitere spannende Blogposts

BGH legt „Cheat-Software“ für Spielekonsolen dem EuGH vor

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
23. Februar 2023

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat, nach den Rechtsfragen rund um Bossland (bei dem...

Mehr lesenDetails

EUGH: Ein wirksame Widerrufserklärung braucht eine Telefonnummer?

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Mai 2020

Der EuGH hat entschieden, dass in einer Widerrufserklärung, die Telefonnummer des Anbieters vorhanden sein muss. Der EuGH musste dabei EU-Recht...

Mehr lesenDetails

DNS Resolver als TÄTER einer Urheberrechtsverletzung?

DNS Resolver als TÄTER einer Urheberrechtsverletzung?
6. März 2023

Das Landgericht Leipzig hat in seiner, mir leider auch sehr unangenehm bekannten, 5. Zivilkammer, ein Urteil in Sachen des DNS-Resolvers...

Mehr lesenDetails

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?
17. Januar 2023

Aktuell gibt es sehr viele Projekte im Bereich Blockchain, Tokens und Coins und die potentiellen "Investmentmöglichkeiten" sind genauso vielfältig wie...

Mehr lesenDetails

„Sponsored Post“ reicht als Werbekennzeichnung nicht aus

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
16. August 2019

Bereits in diesem Artikel habe ich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Terminus "Sponsored Post" in dem Sinne ausreicht, um...

Mehr lesenDetails

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice
15. April 2020

Homeoffice ist definitiv ein nicht aufzuhaltender Trend für viele Berufe und Unternehmen. Dieser Artikel soll einen kleinen Überblick über zehn...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig bestätigt Influencer-Rechtsprechung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
3. Juni 2020

Das OLG Braunschweig bestätigte gerade die zahlreichen Urteile rund um Influencer und Werbung, die man vor allem im letzten Jahr...

Mehr lesenDetails

EuGH entscheidet zum Recht auf Vergessen

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
8. Dezember 2022

Nach dem Bundesverfassungsgericht hat nun auch der EuGH zum Recht auf Vergessen bei Suchmaschinen entschieden. Der EuGH entschied, dass der...

Mehr lesenDetails

Quadratische Form von Ritter-Sport weiter mit Markenschutz

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
23. Juli 2020

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Anträge auf Löschung von zwei für...

Mehr lesenDetails

Management Buy-out Vertrag (MBO)

10. November 2024

Definition und Rechtliche Grundlagen Management Buy-out Verträge sind komplexe Rechtsgeschäfte, bei denen das bestehende Unternehmensmanagement Unternehmensanteile oder das gesamte Unternehmen...

Mehr lesenDetails
Trade custom

Trade custom

1. Juli 2023
Abgabenordnung (AO)

Abgabenordnung (AO)

9. November 2024
DPMA

DPMA

25. Juni 2023
Filmförderungsgesetz (FFG)

Filmförderungsgesetz (FFG)

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024

In this exciting podcast episode, we delve into the fascinating world of IT start-ups and find out why an experienced...

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung