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10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice

15. April 2020
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
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home office 2452806 1280
Wichtigste Punkte
  • Homeoffice ist ein nicht aufzuhaltender Trend, auch ohne explizite Regelungen im Arbeitsvertrag.
  • Es gibt keinen Anspruch auf Homeoffice, es sei denn, es ist im Vertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt.
  • Im Homeoffice gelten Arbeitszeiten und Pausenpflichten, die dokumentiert sein müssen.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitsschutz im Homeoffice gewährleisten und gesundheitliche Risiken beachten.
  • Alle Kosten für Betriebsmitmittel im Homeoffice müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten hängt von den Werbungskosten ab und muss bestimmte Anforderungen erfüllen.
  • Vertragliche Vereinbarungen über Homeoffice sind entscheidend für die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Homeoffice ist definitiv ein nicht aufzuhaltender Trend für viele Berufe und Unternehmen. Dieser Artikel soll einen kleinen Überblick über zehn der wichtigsten Fragen geben. 

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. 1. Darf mein Arbeitgeber mich zum Homeoffice zwingen?
2. 2. Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?
3. 3. Welche Arbeitszeiten gelten Homeoffice?
4. 4. Wie bin ich im Homeoffice geschützt?
5. 5. Welche sonstigen Regelungen gelten?
6. 6. Wer übernimmt die Kosten des Homeoffice?
7. 7. Kann ich Ausgaben steuerlich geltend machen?
8. 8. Und was ist mit dem Vermieter?
9. 9. Wie bin ich versichert?
10. 10. Vertragliche Vereinbarung?
10.1. Author: Marian Härtel

1. Darf mein Arbeitgeber mich zum Homeoffice zwingen?

Außer das Thema Homeoffice ist im Arbeitsvertrag explizit niedergeschrieben, darf ein Mitarbeiter nicht gegen seinen Willen ins Homeoffice geschickt werden. Das gilt übrigens auch in den aktuellen Zeit mit Corona-Schließungen. Ob man sich damit ein Gefallen tun – Stichwort Betriebsklima, muss jeder selber wissen. Im Homeoffice gelten jedoch die selben Ansprüche auf Pause und die Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeiten. Insgesamt ist jedoch klar, dass die Verweigerung von Homeoffice-Arbeit allein z. B. kein Kündigungsgrund darstellt. Auf jedenfalls sollte man aber selbstbewusst auftreten und neben einer klaren Regelungen zum Homeoffice, auch auf finanzielle und sonstige Unterstützung des Arbeitgebers bestehen. 

2. Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice? 

Ebenso gibt es keinen Anspruch auf Homeoffice. Viele Unternehmen bieten heutzutage zwar die Möglichkeit zum Homeoffice. Ist hier aber auch nichts in den Verträgen oder in den Betriebsvereinbarungen geregelt, kann das Unternehmen den Arbeitnehmer zum Verrichten der Arbeit im Büro zwingen. Hier gilt auch nichts anderes, wenn aktuell durch Schließungen von Kita oder ähnliches keine andere Betreuungsmöglichkeit für Kinder vorhanden ist. 

Anders kann dies jedoch sein, wenn für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt, die die Arbeit im Homeoffice oder zumindest die Möglichkeit dazu regeln. 

3. Welche Arbeitszeiten gelten Homeoffice?

In Deutschland tuen sich noch viele Arbeitgeber mit Homeoffice schwer, da diese ihren Arbeitnehmern nicht vertrauen. Dass dies unberechtigt ist, bzw. ebenso wie in anderen Konstruktionen eine Frage des Einzelfalles darstellt, zeigen viele positive Berichte gerade aus der Startup-Welt in den USA.

Grundsätzlich kann man daher eine sogenannte Vertrauensarbeitszeit vereinbaren. Dabei muss die  die vereinbarte Arbeitszeit erbracht werden ohne dass jedoch eine Kontrolle der Zeiteinteilung erfolgt. Aber Achtung: Die Arbeitszeit muss trotzdem, nachvollziehbar, dokumentiert und aufgezeichnet werden. Das hat gerade erst mit, mit aller Deutlichkeit, der Europäische Gerichtshof entschieden. 

4. Wie bin ich im Homeoffice geschützt?

Im eigenen Arbeitszimmer gelten alle Gesetze, die auch sonst im Büro gelten. Dazu gehört das  Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass  auch im Homeoffice die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet ist. Daher müssen auch die physischen und psychischen Risiken, die unterscheidenden Tätigskeitsprofile, und § 618 BGB, mit umfangreicher Rechtsprechung, beachtet werden. Da der Arbeitgeber ansonsten auch Bußgelder riskiert, muss diesem  in aller Regel auch ein Recht zur Besichtigung des Homearbeitsplatzes eingeräumt werden.

5. Welche sonstigen Regelungen gelten?

Auch im Homeoffice muss der Arbeitgeber den Datenschutz der Kunden und Partner, aber auch der Mitarbeiter sicherstellen und darf die Einhaltung eben dieser Anforderungen auch beim Mitarbeiter im Homeoffice kontrollieren. Über den Umgang mit Betriebsmitteln sollten es eine Regelungen in einer gesonderten Vereinbarung geben, ohne die man nicht regelmäßig im Homeoffice tätig sein sollte.

6. Wer übernimmt die Kosten des Homeoffice?

Auch im Homeoffice ist der Arbeitgeber verpflichten die Kosten für die Betriebsmittel zu stellen. Es ist also kein Mitarbeiter verpflichtet, sein eigenen Laptop oder sein eigenes Handy zu nutzen oder gar Drucker, Scanner oder ähnliches anzuschaffen. Kauft der Arbeitgeber diese technische Hilfsmittel, verbleiben diese natürlich im Eigentum des Arbeitgebers. Dies ist auch wichtig zu beachten, da sich ansonsten durchaus für den Arbeitnehmer nachteilige steuerrechtliche Folgen ergeben könnten. Aus diesem Grund sollte eine Vereinbarung, neben vielen weiteren Aspekten, auch regel, ob die Hardware privat genutzt werden darf. 

7. Kann ich Ausgaben steuerlich geltend machen?

Ausgaben im Homeoffice, sofern diese nichts vom Arbeitgeber gedeckt werden, können natürlich steuerlich geltend gemacht werden. Dies mach jedoch nur insoweit Sinn, als dass diese Kosten nicht die Werbungskostenpauschale unterschreiten, die bei einer Steuererklärung immer berücksichtigt wird. Bei höheren Ausgaben müssen jedoch auch andere steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, z. B. wie ein Homeoffice eingerichtet werden muss, damit auch sonstige Kosten wie Miete geltend gemacht werden können und dass die Ausstattung angemessen sein muss. Ein Gaming-PC wird eher schwer in voller Höhe absetzbar sein, außer man arbeitet in der Gamingbranche. Dazu wird es demnächst einen gesonderten Artikel geben. 

8. Und was ist mit dem Vermieter?

Im Homeoffice ist weiter zu beachten, dass eine Mietwohnung im Grundsatz nicht gewerblich genutzt werden darf. Zwar bewegt sich die reine Telearbeit noch im Rahmen der vereinbarten vertraglichen Nutzung. Kommen jedoch regelmäßig z.B. Kunden in die Wohnung oder arbeiten regelmäßig mehrere Mitarbeiter in einer Wohnung,, kann der Vermieter die entsprechende Nutzung untersagen oder eine Mieterhöhung verlangen. Gleiches gilt natürlich, wenn durch die Homeoffice-Nutzung extreme Lärmbelästigung (auch z.B. viel Musik oder durch die Betreuung fremder Kinder) auftreten, extrem viel zusätzlicher Müll produziert wird oder ähnliche nicht hinzunehmende Änderungen auftreten. 

9. Wie bin ich versichert?

Grundsätzlich unterliegt man im Homeoffice zwar dem dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt jedoch nur bei Tätigkeiten im Homeoffice. In der Vergangenheit wurden Unfälle beim Gang auf die Toilette oder in die Küche als Versicherungsfall abgelehnt. Hier sollte unbedingt mit Hilfe des Arbeitgebers Vorsorge getroffen werden und gegebenenfalls Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Die böse Überraschung kommt oft nach dem Umfall, der zu entsprechenden Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit oder Verdienstausfällen geführt hat. 

10. Vertragliche Vereinbarung?

Die Chancen von Tätigkeiten im Homeoffice sind groß. Sie können, entgegen wohl zahlreicher Irrtümer von Arbeitgebern, sowohl der Produktivität als auch der Mitarbeiterzufriedenheit dienen. Trotzdem ist, sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer, anzuraten, umfassende Vereinbarungen zum Thema Homeoffice ins Leben zu rufen. Ich kann dabei behilflich sein. Mehr Informationen dazu hier. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitnehmerArbeitsverhältnisDatenschutzGamingGesetzeInformationKIKündigungRechtsprechungVerordnungVerträge

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