• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
growth hacking und virales marketing juristische anforderungen 1

Die Nachricht, auf die viele Spieleentwickler in Deutschland lange gewartet haben, ist endlich da: Die Computerspiele-Förderung des Bundes lebt wieder auf! Nach einer fast zweijährigen Durststrecke hat der Bund das Förderprogramm für Games-Entwicklungen wieder gestartet – sehr zur Erleichterung einer Branche, die in den letzten Jahren stark unter dem Förderstopp gelitten hat. Bereits die frühere Förderung hatte enorme Wirkung: Die Zahl der Games-Studios in Deutschland hat sich zwischen 2020 und 2023 mehr als verdoppelt (von 208 auf 450). Entsprechend groß ist die Freude und Aufbruchsstimmung, dass neue Projekte nun endlich wieder unterstützt werden können.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Förderpause vorbei: Aufatmen in der Games-Branche
2. Das neue Förderprogramm im Überblick
3. Wichtige Änderungen und Bedingungen in 2025
4. Ausblick: Jetzt Chance nutzen!
4.1. Author: Marian Härtel

Ein Eindruck von der Begeisterung in der deutschen Games-Branche: Nach langer Pause signalisiert die Bundesregierung wieder volle Unterstützung für Computerspiele-Entwickler.

Förderpause vorbei: Aufatmen in der Games-Branche

Seit 30. Dezember 2024 ist es offiziell wieder möglich, Förderanträge für Games-Projekte beim Bund einzureichen. Zuvor herrschte rund 20 Monate Antragsstopp, weil die ursprünglich bereitgestellten Mittel überraschend erschöpft waren und im Bundeshaushalt keine neuen Mittel vorgesehen wurden. Diese Zwangspause – quasi eine Fahrt mit angezogener Handbremse – sorgte für viel Unsicherheit und Frust in der Branche. Umso größer ist jetzt das Aufatmen: Die Förderampel steht wieder auf Grün und Studios können ihre Konzepte endlich aus der Schublade holen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat Ende 2024 eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht und von der EU-Kommission notifizieren lassen. Damit wurde der Weg für den Neustart frei. Das Förderprogramm ist dabei keine Eintagsfliege: Es handelt sich um ein fortlaufendes Bund-Länder-Programm mit einem geplanten Jahresvolumen von rund 70 Mio. €. Laut Bundesministerium wurden seit 2019 bereits über 640 Projekte mit insgesamt mehr als 220 Mio. € unterstützt (Stand: Juli 2025) – ein deutlicher Beleg, wie wichtig diese Förderung für den Games-Standort Deutschland ist. Viele Entwickler hatten die Zeit des Stillstands genutzt, um Projekte vorzubereiten. Nun können diese mit finanzieller Hilfe umgesetzt werden, was dem kreativen Potential im Land neuen Schub verleiht.

Das neue Förderprogramm im Überblick

Was genau beinhaltet die „Games-Förderung des Bundes“ 2025? Hier die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Was wird gefördert? – Entwicklung von Computerspielen, sowohl Prototypen als auch vollständige Produktionen. Gefördert werden Projekte mit einer Größe (Entwicklungskosten) zwischen mindestens 300.000 € und maximal 2 Mio. €. Kleinere Vorhaben unter 300.000 € fallen leider nicht (mehr) unter diese Bundesförderung.
  • Wie hoch ist die Förderung? – Die Förderquote (Anteil der erstattungsfähigen Entwicklungskosten) richtet sich nach der Unternehmensgröße. Große Unternehmen erhalten 25 % Zuschuss, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 45 % und Start-ups sogar bis zu 50 %. Damit profitieren besonders unabhängige Studios und junge Entwicklerfirmen maximal von der Förderung. Pro Projekt gibt es anfänglich höchstens 2 Mio. € Fördergeld – ein Betrag, der inzwischen deutlich angehoben wurde (dazu gleich mehr).
  • Ziele der Förderung: – Die Bundesregierung verfolgt mit der Games-Förderung klare Ziele. Sie will ein „internationales Level-Playing-Field“ schaffen, also Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern ausgleichen. Außerdem soll die kulturelle Vielfalt der Spielelandschaft erhalten und ausgebaut werden. Der Entwicklungs- und Produktionsstandort Deutschland soll nachhaltig gestärkt und ein wirtschaftlich gesundes Games-Ökosystem aus kleinen, mittleren und großen Firmen gefördert werden. Nicht zuletzt leistet das Programm einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa insgesamt. Mit anderen Worten: Es geht sowohl um Kultur als auch um Wirtschaft – und darum, „Games made in Germany“ international konkurrenzfähig zu machen.
  • Antragsverfahren: – Die Abwicklung übernimmt wie zuvor der DLR Projektträger, der schon im Auftrag des BMWK die vorige Förderperiode betreut hat. Wichtig zu wissen: Vor der eigentlichen Antragstellung findet eine verpflichtende Entwurfsberatung statt. Das heißt, Entwickler reichen zunächst eine Projektkonzeption ein und erhalten Feedback, bevor der Vollantrag gestellt wird. Dieses Verfahren hat sich bewährt, um die Erfolgschancen zu erhöhen und Projekte passgenau zu fördern. Die gute Nachricht: Ab 1. August 2025 können Anträge wieder uneingeschränkt gestellt werden – also jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, die eigenen Projekte an den Start zu bringen!

Wichtige Änderungen und Bedingungen in 2025

Die Neuauflage der Games-Förderung bringt einige Änderungen mit sich – teils aufgrund von Erfahrungen der ersten Jahre, teils wegen der besonderen Haushaltssituation Anfang 2025. Folgende Punkte sollten Entwickler kennen:

  • Mindestbudget 300.000 €: Wie erwähnt, sehr kleine Projekte unter dieser Schwelle werden nicht mehr bundesweit gefördert. Das bedeutet, Solo-Entwickler oder Mini-Studios mit Mikro-Budgets müssen ggf. auf Landesförderprogramme oder andere Finanzierung ausweichen. Ziel dieser Untergrenze ist es, die Bundesmittel gezielter für größere Wirkung einzusetzen und Doppelstrukturen mit Landesförderungen zu vermeiden.
  • Begrenzte Laufzeit bei erstem Aufruf: Zum Restart gab es zunächst eine strikte zeitliche Einschränkung: Geförderte Projekte durften nicht über Ende 2025 hinaus laufen. Größere mehrjährige Spiele-Entwicklungen wurden Ende 2024 nur dann bewilligt, wenn ihre Fertigstellung bis Dezember 2025 gewährleistet war. Praktisch hieß das: umfangreiche Projekte mit längerer Entwicklungszeit hatten zunächst das Nachsehen. Mehrjährige Entwicklungen konnten anfangs nur bis zu einer Gesamtprojektsumme von 900.000 € berücksichtigt werden. Diese befristete Einschränkung war der vorläufigen Haushaltslage geschuldet – im Haushalt 2025 waren zunächst keine frischen Mittel beschlossen, sodass die Förderung nur „mit angezogener Handbremse“ neu gestartet werden konnte. Für viele Studios war die Bundesförderung so erstmal nur eingeschränkt nutzbar.
  • Anhebung der Förder-Obergrenze: Eine weitere Verschärfung bei Neustart 2024 war die Absenkung der maximalen Fördersumme auf 2 Mio. € pro Projekt. Zuvor hatten einzelne große Prestige-Projekte auch schon mal bis zu ~5 Mio. € Bundeszuschuss erhalten (z. B. „Anno 1800“ und andere große Titel). Die Deckelung auf 2 Mio. € sollte zunächst mehr Projekten eine Chance auf Förderung geben, hat aber ambitionierte Großprojekte ebenfalls gebremst.

Die richtig gute Nachricht: All diese provisorischen Einschränkungen sind seit August 2025 passé. Die neue Bundesregierung (seit Mai 2025 federführend das Forschungsministerium) hat einen ersten Förderaufruf 2.0 veröffentlicht, der sämtliche Bremsen löst. Ab 1. August können wieder Projekte mit mehrjähriger Laufzeit beantragt werden, ohne starres Enddatum 2025. Auch die Unterscheidung nach Projektgrößen (Prototyp vs. großes Spiel) entfällt – es gibt jetzt einen einheitlichen Topf für alle Arten von Games-Projekten. Und die Obergrenze für den Zuschuss wird vervierfacht: Künftig sind bis zu 8 Mio. € Förderung pro Projekt möglich. Damit können auch AAA-nahe Vorhaben oder umfangreiche Produktionen endlich bedacht werden, was ein starkes Signal an die Branche sendet.

Parallel dazu wird der Fördertopf selbst aufgestockt: Im kommenden Bundeshaushalt ist eine signifikante Erhöhung des Förderbudgets vorgesehen. Die genaue Summe steht zwar erst nach Verabschiedung fest, aber die Politik hat erkannt, dass die bisherigen ~50–70 Mio. € pro Jahr nicht ausreichen, um alle guten Projekte zu unterstützen. Künftig soll also mehr Geld bereitstehen – Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Studios stehen dabei im Mittelpunkt. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag sogar eine ergänzende steuerliche Games-Förderung (Tax Credit) angekündigt, die den Fördereffekt langfristig verstärken könnte. Hier bleibt es spannend, wann diese umgesetzt wird.

Ausblick: Jetzt Chance nutzen!

Für Spieleentwicklerinnen und -entwickler in Deutschland bedeutet das alles vor allem eins: Ran an die Tasten und Projektideen einreichen! Die Bundesförderung ist zurück und besser ausgestattet denn je. Wer während der unsicheren Phase seine Game-Idee auf Eis gelegt hat, kann sie nun wieder auftauen – die „Luft nach oben“ ist sowohl finanziell als auch zeitlich zurück. Dank der aufgehobenen Beschränkungen bekommen Projekte wieder den nötigen Freiraum, um sich zu entfalten, ohne künstliche Zeit- oder Budgetgrenzen.

Ein paar praktische Tipps zum Schluss: Informiert euch gründlich auf der offiziellen Webseite zur Games-Förderung über die aktuellen Richtlinien und FAQs (dort gibt es auch einen Fördermittel-Radar, der anzeigt, wie viel Budget aktuell noch verfügbar ist). Plant euer Projekt realistisch und achtet darauf, alle Förderkriterien zu erfüllen – etwa den Kulturgut-Charakter eures Spiels, der für die Förderung relevant ist. Nehmt frühzeitig die Entwurfsberatung in Anspruch: Sie hilft dabei, euren Antrag zu schärfen und typische Fallstricke zu vermeiden. Und scheut euch nicht, bei komplexen Fragen professionelle Unterstützung hinzuzuziehen – sei es von Branchenverbänden oder spezialisierten Beratern.

Alles in allem sind die Vorzeichen so gut wie lange nicht: Die Politik sendet ein klares Signal, dass Games als Zukunftsbranche ernst genommen werden. Jetzt liegt es an den kreativen Köpfen der deutschen Games-Branche, diese Chance zu nutzen. Wir freuen uns schon darauf, bald viele neue, erfolgreiche “Games made in Germany” zu sehen – vielleicht stammt der nächste Überraschungshit ja aus eurem Studio! In diesem Sinne: Viel Erfolg bei der Antragstellung – bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir euch natürlich gern zur Seite. 🚀🎮

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

BGH zu irreführenden Google-Anzeigen

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
25. Juli 2019

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich ein Markeninhaber der Verwendung...

Mehr lesenDetails

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten
30. März 2023

Einführung Juristische Compliance ist ein entscheidender Faktor, der Ihr Unternehmen von der Konkurrenz abheben kann. In einer Zeit, in der...

Mehr lesenDetails

Social Media Accounts wegen Hassrede sperren?

Lizenzverträge
4. Juni 2020

Das LG Koblenz hatte zu sogenannten Hassreden in sozialen Medien und zur Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen zur Account-Sperrung zu entscheiden. Zum...

Mehr lesenDetails

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
2. Dezember 2022

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Das...

Mehr lesenDetails

Frühphasen-Finanzierung für Startups: Wandeldarlehen, SAFE und Equity im Vergleich

iStock 1405433207 scaled
22. Mai 2025

Startups stehen in der Frühphase vor der Frage, wie sie nötiges Kapital aufnehmen, ohne ihre Flexibilität zu verlieren oder unnötige...

Mehr lesenDetails

EUGH: Wie ist „berechtigtes Interesse“ in der DSGVO auszulegen?

privacy policy 3583612 1920
2. Januar 2023

Der EuGH hat auf Basis eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 98 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs über eine interessante Rechtsfrage...

Mehr lesenDetails

Epic Games kassiert empfindliche Strafe der FTC in den USA

Epic Games kassiert empfindliche Strafe der FTC in den USA
21. Dezember 2022

Epic Games hat einen Vergleich mit der FTC akzeptiert, der viele Metaverse und Games-Anbieter interessieren sollte. Zwar sind viele der...

Mehr lesenDetails

Angebot: Referendar für die Rechtsanwalts- oder Wahlstation gesucht

Angebot: Referendar für die Rechtsanwalts- oder Wahlstation gesucht
17. Juni 2019

Aktuell biete ich wieder eine Position für einen Rechtsreferendar in Berlin, der Interesse hat, seine Rechtsanwaltsstation oder - alternativ -...

Mehr lesenDetails

B2B-Verträge: Link-Verweis auf AGB reicht aus

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
27. März 2023

Da ich viele Softwareverträge erstelle, stellt sich auch immer wieder die Frage, ob und wie AGB in derartige Verträge eingebunden...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Mehr lesenDetails
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung