Marian Härtel
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Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Implikationen und Risiken für Spieleentwickler

Die rechtlichen Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ergeben

In der heutigen digitalen Welt, in der Künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung gewinnt, stelle ich mir neue und komplexe Fragen zum Urheberrecht. Eine dieser Fragen betrifft die Möglichkeit, dass eine KI ein Bild generiert, das zufällig einem bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werk ähnelt. Könnte dies als Urheberrechtsverletzung angesehen werden? Und wer wäre in einem solchen Fall der Urheber des generierten Werks – die KI, der Nutzer oder der Anbieter der KI?

Diese Fragen sind nicht nur theoretischer Natur, sondern haben praktische Auswirkungen auf eine Vielzahl von Branchen, insbesondere auf die Spieleentwicklung. Mit der zunehmenden Nutzung von KI zur Generierung von Spielinhalten, von Charakterdesigns bis hin zu Level-Layouts, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass KI-generierte Werke bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken ähneln könnten.

In diesem Blogpost werde ich diese Fragen aus meiner juristischen Perspektive beleuchten und die potenziellen Auswirkungen auf Spieleentwickler diskutieren. Ich werde mich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und den sich daraus ergebenden Herausforderungen auseinandersetzen, die Rolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KI-Anbieter untersuchen und praktische Ratschläge für Spieleentwickler geben, wie sie diese Herausforderungen bewältigen können.

Mein Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die rechtlichen Aspekte der KI-Nutzung in der Spieleentwicklung zu schaffen und Wege aufzuzeigen, wie Spieleentwickler die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren können.

Grundlegende rechtliche Fragen

Urheberrechte entstehen in Deutschland, wenn ein Werk geschaffen wird, das eine gewisse Originalität und Kreativität aufweist und als persönliche geistige Schöpfung gilt. Dies kann eine Vielzahl von Werktypen umfassen, darunter literarische Werke, musikalische Kompositionen, Kunstwerke, Architektur und sogar Computerprogramme.

In Bezug auf KI, die ein Bild generiert, das einem urheberrechtlich geschützten Werk ähnelt, wird die Frage aufgeworfen, ob dieses generierte Bild als eigenständiges, urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen werden kann. Die Antwort auf diese Frage ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Merkmale des generierten Bildes und der Art und Weise, wie die KI programmiert wurde.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die nachträgliche Bearbeitung oder Umarbeitung von ursprünglich mit KI generierten Inhalten eine Rolle spielen kann. Wenn ein Nutzer beispielsweise ein von einer KI generiertes Bild in einer Weise verändert, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, könnte dies dazu führen, dass das bearbeitete Bild als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird.

Ein weiteres Problem betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler KI-Anbieter. In vielen Fällen legen diese AGB fest, dass der Nutzer keine Urheberrechte an den von der KI generierten Inhalten erlangt. Dies könnte bedeuten, dass selbst wenn ein von einer KI generiertes Bild als urheberrechtlich geschütztes Werk angesehen wird, der Nutzer nicht unbedingt die Rechte an diesem Werk hat.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass viele KI-Anbieter ihren Sitz im Ausland haben und daher internationales Recht relevant sein könnte. Dies kann die rechtliche Situation noch komplizierter machen, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Ansätze zum Urheberrecht und zur KI haben.

Bezüglich der Werktypen ist es wichtig zu beachten, dass deutsche Gerichte bei bestimmten Werktypen, wie Musik, sehr strenge Maßstäbe anlegen, wenn es um die Beurteilung einer Urheberrechtsverletzung geht. Dies bedeutet, dass selbst geringfügige Ähnlichkeiten zwischen einem KI-generierten Werk und einem bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werk zu einer Urheberrechtsverletzung führen könnten.

Empfehlungen, Schlussfolgerungen und abschließende Gedanken

In der sich ständig weiterentwickelnden Landschaft der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Urheberrechts ist es von entscheidender Bedeutung, dass Spieleentwickler proaktiv Maßnahmen ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung, um die Vorteile der KI nutzen und gleichzeitig die rechtlichen Risiken minimieren zu können.

Um diese Risiken zu minimieren, empfehle ich dringend, klare Regelungen für die Nutzung von KI im Unternehmen aufzustellen. Die Nutzung von KI sollte dokumentiert und einzelnen Assets zugeordnet werden. Dies hilft nicht nur dabei, den Überblick über die Nutzung von KI zu behalten, sondern kann auch dazu beitragen, potenzielle Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Darüber hinaus sollten Publishing- und Freelancer-Verträge angepasst werden, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten in Bezug auf die Nutzung von KI und die daraus resultierenden Inhalte klar zu definieren. Es ist jedoch auch wichtig, Verträge, die die Nutzung von KI verbieten wollen, genau zu prüfen. KI ist inzwischen an viel mehr Stellen vorhanden als nur bei Bildgeneratoren, beispielsweise in Photoshop oder anderen Tools. Ein generelles Verbot der KI-Nutzung könnte daher unpraktisch oder sogar kontraproduktiv sein.

Es ist auch wichtig, sich bewusst zu sein, dass die rechtliche Landschaft in Bezug auf KI und Urheberrecht sich ständig weiterentwickelt. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung sind.

Die Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ist ein spannendes und sich schnell entwickelndes Feld, das sowohl große Chancen als auch erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Vor kurzem hatte ich die Gelegenheit, an den GermanDevDays teilzunehmen und mit vielen Spieleentwicklern über diese Herausforderungen zu sprechen. Diese Gespräche haben meine Überzeugung verstärkt, dass es wichtig ist, sich diesen Herausforderungen bewusst zu sein und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Es ist klar, dass die Diskussion über KI und Urheberrecht in der Spieleentwicklung noch lange nicht beendet ist. Ich freue mich darauf, diese Diskussion in Zukunft weiter zu führen und meine Erfahrungen und Erkenntnisse zu teilen.

 

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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