• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Geographische Herkunftsangaben: Rechtlicher Schutz und Fallstricke für Startups

15. Januar 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Die jüngste Entscheidung des Landgerichts Köln zur „Dubai Schokolade“ zeigt einmal mehr, wie komplex das Thema geographischer Herkunftsangaben sein kann. Als IT-Rechtsanwalt mit Fokus auf Startups und innovative Unternehmen finde ich solche Fälle besonders spannend. Sie verdeutlichen, mit welchen juristischen Fallstricken junge Unternehmen bei der Produktentwicklung und -vermarktung konfrontiert sein können.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall der „Dubai Schokolade“
2. Juristische Grundlagen und Implikationen
3. Abgrenzung zwischen Sortenbegriff und Herkunftsbezeichnung
4. Fazit und Handlungsempfehlungen für Startups
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Köln entschied gegen Aldi Süd wegen irreführender Produktbezeichnung "Alyan Dubai Handmade Chocolate".
  • Schokolade stammt aus Türkei, hat keinen Bezug zu Dubai, was als Täuschung der Verbraucher gilt.
  • Geografische Herkunftsangaben sind im Lebensmittelrecht entscheidend; falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Für Startups sind sorgfältige Prüfungen und rechtliche Beratung vor Produktvermarktung essenziell.
  • Unterscheidung zwischen Sortenbezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben ist wichtig für rechtliche Absicherung.
  • Empfehlungen: rechtliche Beratung, Marktrecherche und transparente Kommunikation zu Produkten.
  • Frühzeitige Strategieanpassungen sind notwendig, um rechtliche Risiken zu minimieren.

In meinen Blogbeiträgen greife ich gerne solche aktuellen Gerichtsentscheidungen auf. Warum? Weil sie perfekt illustrieren, worauf Startups bei der Namensfindung und Vermarktung ihrer Produkte achten müssen. Der Fall der „Dubai Schokolade“ ist da ein Paradebeispiel: Wer hätte gedacht, dass eine simple Produktbezeichnung so viel juristischen Ärger verursachen kann?

Dabei geht es nicht nur um Markenrecht, sondern auch um Wettbewerbsrecht und bei Lebensmitteln sogar um spezielle lebensmittelrechtliche Vorschriften. Für Startups ist es enorm wichtig, diese rechtlichen Aspekte frühzeitig auf dem Schirm zu haben. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn eine geniale Produktidee am Ende an juristischen Hürden scheitert. Durch die Analyse solcher Fälle möchte ich Startups und Gründern helfen, potenzielle rechtliche Stolpersteine rechtzeitig zu erkennen und zu umgehen. Denn am Ende geht es darum, innovative Ideen erfolgreich und rechtssicher auf den Markt zu bringen – ohne dabei in teure juristische Fallen zu tappen.

Der Fall der „Dubai Schokolade“

Das Landgericht Köln hat am 6. Januar 2025 eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, die dem Discounter den Verkauf seiner „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ untersagt. Die Schokolade wird in der Türkei hergestellt und hat keinen tatsächlichen Bezug zu Dubai. Das Gericht sah darin eine potenzielle Irreführung der Verbraucher.  Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland vertreibt. Er argumentierte erfolgreich, dass die Verwendung des Namens „Dubai“ für ein nicht aus Dubai stammendes Produkt eine Täuschung der Verbraucher darstelle.

Das Gericht stellte klar, dass ein Produkt in Deutschland nur dann als „Dubai-Schokolade“ oder ähnlich bezeichnet werden darf, wenn es tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai aufweist. Der Hinweis auf der Rückseite der Verpackung, dass die Schokolade in der Türkei produziert wurde, reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine Irreführung zu verhindern. Im Wiederholungsfall droht Aldi Süd ein Ordnungsgeld. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, und Aldi Süd hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Das Landgericht Köln hatte bereits in zwei früheren Fällen ähnlich entschieden, was die Konsistenz in der Rechtsprechung zu diesem Thema unterstreicht.

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung korrekter geografischer Herkunftsangaben im Lebensmittelbereich und die möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Prinzipien. Für Unternehmen, insbesondere Startups, ist es wichtig, bei der Produktbenennung und -vermarktung besondere Sorgfalt walten zu lassen, um potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren.

Juristische Grundlagen und Implikationen

Die Entscheidung des Landgerichts Köln fußt auf dem Markengesetz, insbesondere § 127, der sich mit geographischen Herkunftsangaben befasst. Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität des Themas und die Notwendigkeit für Unternehmen, bei der Produktbenennung und -vermarktung besondere Sorgfalt walten zu lassen.Für Startups und innovative Unternehmen ergeben sich hieraus folgende zentrale Aspekte:

  1. Sorgfältige Prüfung von Produktbezeichnungen vor der Markteinführung
  2. Transparente Kommunikation bei der Verwendung geographischer Bezeichnungen
  3. Frühzeitige Einholung rechtlicher Beratung zur Vermeidung kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten
  4. Anmeldung eigener Marken für innovative Produkte ohne irreführenden geographischen Bezug

Abgrenzung zwischen Sortenbegriff und Herkunftsbezeichnung

Ein zentraler Aspekt des Falles ist die Differenzierung zwischen Sortenbegriffen und Herkunftsbezeichnungen. Während Sortenbegriffe in der Regel frei verwendbar sind, unterliegen Herkunftsbezeichnungen oft strengen Schutzregeln. Im vorliegenden Fall argumentierten einige Juristen, der Begriff „Dubai Schokolade“ beziehe sich auf eine spezifische Herstellungsart (Schokoladentafel mit Pistaziencreme und Engelshaar) und nicht zwangsläufig auf eine geographische Verbindung. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und betonte die potenzielle Irreführung der Verbraucher.

Für Startups ist es daher essentiell, bei der Produktbenennung präzise zu differenzieren:

  • Handelt es sich um einen reinen Sortenbegriff, der eine bestimmte Rezeptur oder Herstellungsweise beschreibt?
  • Oder impliziert der Name eine geographische Herkunft, die beim Verbraucher spezifische Erwartungen weckt?

Diese Unterscheidung kann maßgeblich sein, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und gleichzeitig das Marktpotenzial des Produkts vollumfänglich zu nutzen.

Fazit und Handlungsempfehlungen für Startups

Der Fall der „Dubai Schokolade“ unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen juristischen Prüfung bei der Produktentwicklung und -vermarktung. Für Startups und innovative Unternehmen ergeben sich daraus folgende Handlungsempfehlungen:

  1. Frühzeitige rechtliche Beratung bei Produktentwicklung und Namensgebung
  2. Gründliche Marktrecherche zur rechtlichen Einordnung ähnlicher Produkte oder Bezeichnungen
  3. Transparente Kommunikation bezüglich Herkunft und Eigenschaften des Produkts
  4. Investition in die Entwicklung einer eigenständigen Marke ohne potenziell irreführende geographische Bezeichnungen
  5. Bereitschaft zur Anpassung der Marketingstrategie bei auftretenden rechtlichen Bedenken

Als Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Startups und innovativen Unternehmen biete ich umfassende juristische Unterstützung in diesem komplexen Rechtsgebiet. Meine Expertise umfasst nicht nur die rechtssichere Gestaltung von Produktbezeichnungen und Markenstrategien, sondern auch die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die spezifischen Herausforderungen junger Unternehmen im digitalen Zeitalter.Durch eine frühzeitige und fundierte juristische Beratung können Sie potenzielle Risiken minimieren und gleichzeitig eine solide Basis für den nachhaltigen Erfolg Ihres Produkts schaffen. Kontaktieren Sie mich für eine eingehende Analyse Ihrer individuellen Situation und die Entwicklung einer rechtssicheren Strategie für Ihr Unternehmen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?
6. März 2020

In Deutschland gibt es immer mehr Freelancer und da die allgemeine Corona-Hysterie das Remote-Arbeiten weiter befördert, könnten immer mehr Menschen...

Mehr lesenDetails

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. Dezember 2018

Das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-03 O 372/17) hat im Falle eines Gaming-Stuhls entschieden, dass das Zusenden von Gutscheinen (per E-Mail)...

Mehr lesenDetails

Twitch Streamer und Änderungen beim Rundfunkstaatsvertrag

22. Januar 2019

Aufgrund einiger Anfragen vom heutigen Tag wegen "Gelber Briefe" für Streamer auf Twitch, möchte ich noch einmal auf meinen letzten...

Mehr lesenDetails

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO
24. Juli 2019

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen...

Mehr lesenDetails

LG Hamburg zu Influencer Werbung und „Sponsored Content“

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
24. Mai 2019

Die Problematik von Influencer Schleichwerbung Das Landgericht Hamburg schließt sich dem Reigen der Urteile zu Influencer und Schleichwerbung an. Bislang...

Mehr lesenDetails

Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Glaubens- und Gewissensgründen

Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Glaubens- und Gewissensgründen
3. Januar 2023

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat Ende letzten Jahres entschieden, dass ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunk­beitrags­pflicht wegen eines besonderen Härtefalles...

Mehr lesenDetails

Esport Teams, „Freelancer“ und das Bundesarbeitsgericht

Artikel zu welchen Themen sind interessant?
16. Juli 2020

Passend zu meinem Artikel von gestern bzgl. möglichen Rückforderungsansprüchen von Auftraggeber gegenüber Auftragnehmern bekomme ich ich euch eine Anfrage von...

Mehr lesenDetails

OLG Karlsruhe zur Veröffentlichung privater Chats

Computer Bild durfte Foto von Jan Böhmermann verwenden
13. März 2019

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Wochenzeitung „KONTEXT“ einstweilen wieder über Inhalte aus privaten Chats berichten darf. Ein namentlich...

Mehr lesenDetails

„Sponsored Post“ reicht als Werbekennzeichnung nicht aus

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
16. August 2019

Bereits in diesem Artikel habe ich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Terminus "Sponsored Post" in dem Sinne ausreicht, um...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Mehr lesenDetails
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung