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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Recht im Internet > Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

6. Dezember 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Lübeck entschied, dass deutsche Gerichte bei vertraglichen Streitigkeiten mit US-Social-Media-Diensten nicht zuständig sind.
  • Eine Nutzerin, gewerblich als Model aktiv, klagte gegen die Einschränkung ihres Accounts und verlor.
  • Das Gericht erklärte, die Klägerin handelte im geschäftlichen Kontext, wodurch das Unternehmen nicht in Deutschland verklagt werden kann.
  • Das Urteil wirft Fragen zu internationalen Rechtsnormen und dem Einfluss des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auf digitale Dienste auf.
  • Unternehmen müssen die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Aspekte internationaler Dienste sorgfältig prüfen.
  • Die rechtliche Landschaft im digitalen Bereich ist dynamisch und erfordert ständige Überprüfung der Geschäftspraktiken.
  • Die Entscheidung zeigt, dass proaktive rechtliche Ansätze entscheidend für den geschäftlichen Erfolg im digitalen Zeitalter sind.

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten mit einem amerikanischen Social-Media-Dienst im geschäftlichen Kontext geht. Dieses Urteil (Az.: 15 O 218/23) wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die sich im digitalen Zeitalter für die internationale Rechtsprechung ergeben.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall: Geschäftliche Nutzung gegen Verbraucherschutz
2. Welche Rechtsfragen ergeben sich?
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel

Der Fall: Geschäftliche Nutzung gegen Verbraucherschutz

Im konkreten Fall klagte eine Nutzerin, die ihren Social-Media-Account geschäftlich als Model nutzte, gegen die Einschränkung ihres Accounts durch den Dienstanbieter. Die Nutzungsbedingungen des Dienstes sahen vor, dass im Falle von Streitigkeiten die Gerichte am Sitz des Dienstleisters – in den USA – zuständig sind. Das LG Lübeck erklärte sich für nicht zuständig, da die Klägerin nicht als Verbraucherin, sondern im geschäftlichen Umfeld agierte.

Die Klägerin unterhielt zwei Accounts in einem sozialen Netzwerk, über die sie Inhalte aus ihrem Leben teilte und auf ihren Auftritt bei einem anderen Webdienst verwies. Dieser Webdienst ermöglichte es Nutzern, für das Ansehen von Fotos oder Videos Geld zu verlangen. Die Frau nutzte diese Plattform, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und war daher auf die Reichweite ihrer Social-Media-Accounts angewiesen. Nachdem das Unternehmen, das das soziale Netzwerk betreibt, einige ihrer Beiträge löschte und ihre Reichweite einschränkte, versuchte die Klägerin erfolglos, diese Maßnahmen rückgängig zu machen und wandte sich an das Landgericht Lübeck.

Das Gericht wies ihren Antrag auf Verpflichtung des Unternehmens, die Reichweitenbeschränkung aufzuheben und ihre Beiträge wiederherzustellen, zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass das Landgericht Lübeck über die Klage gar nicht entscheiden dürfe, da das Unternehmen grundsätzlich an seinem Sitz im EU-Ausland zu verklagen sei. Zwar gäbe es Ausnahmen von diesem Grundsatz, insbesondere für private Nutzer, die an ihrem eigenen Wohnort klagen dürften, doch traf dies im Fall der Klägerin nicht zu, da sie ihre Accounts auch gewerblich betrieb. Ob das Unternehmen rechtmäßig handelte, konnte das Gericht daher nicht entscheiden. Diese Frage sei am Gericht des Unternehmenssitzes zu klären.

Welche Rechtsfragen ergeben sich?

Das Urteil des Landgerichts Lübeck (Az. 15 O 218/23) bringt interessante Rechtsfragen ans Licht, die sich aus der Nutzung digitaler Dienste im Geschäftskontext ergeben. Es wirft die Frage auf, inwieweit Aspekte wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und andere relevante rechtliche Rahmenbedingungen in solchen Fällen ausreichend berücksichtigt werden. Die Entscheidung des Gerichts, den Gerichtsstand am Unternehmenssitz des Dienstleisters als maßgeblich zu erachten, insbesondere bei gewerblicher Nutzung, öffnet eine Diskussion über die Anwendung und Tragweite internationaler rechtlicher Normen in der digitalen Welt.

Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen und Selbstständige, nicht nur die Nutzungsbedingungen, sondern auch die komplexen rechtlichen Aspekte, die mit der Nutzung internationaler digitaler Dienste verbunden sind, gründlich zu prüfen. Die Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und die Berücksichtigung spezifischer Faktoren wie die Gestaltung des Social-Media-Anbieters und das Vorhandensein einer Niederlassung in Europa, zeigen, dass die rechtliche Landschaft in diesem Bereich weiterhin dynamisch und von Unsicherheiten geprägt ist. Dies macht es umso wichtiger, dass sich Unternehmen und Selbstständige über die aktuellen Entwicklungen und möglichen rechtlichen Implikationen ihrer Online-Aktivitäten auf dem Laufenden halten.

Fazit

Das Urteil des LG Lübeck dient als markantes Beispiel für die komplexen Wechselwirkungen zwischen Globalisierung, Digitalisierung und Recht. Es beleuchtet, wie die grenzüberschreitende Natur digitaler Dienste neue rechtliche Fragestellungen aufwirft, besonders im Kontext geschäftlicher Nutzung. Dieses Urteil macht deutlich, dass eine sorgfältige Auseinandersetzung mit internationalen rechtlichen Bestimmungen unerlässlich ist, um Risiken zu minimieren und informierte Entscheidungen zu treffen.

In dieser sich ständig wandelnden digitalen Landschaft ist es für Unternehmen und Selbstständige von größter Bedeutung, nicht nur die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, sondern auch proaktiv zu agieren. Dies kann bedeuten, regelmäßig die eigenen Geschäftspraktiken zu überprüfen und anzupassen, um mit den neuesten rechtlichen Entwicklungen Schritt zu halten. Darüber hinaus kann die Einholung spezialisierter rechtlicher Beratung dazu beitragen, potenzielle Fallstricke zu identifizieren und zu navigieren, insbesondere in Fällen, in denen internationale Rechtsnormen und -praktiken eine Rolle spielen.

Letztendlich zeigt das Urteil, dass im Zeitalter der Digitalisierung eine flexible und vorausschauende rechtliche Herangehensweise für den geschäftlichen Erfolg entscheidend ist. Es ermutigt Unternehmen und Selbstständige, sich kontinuierlich mit den dynamischen rechtlichen Aspekten der digitalen Welt auseinanderzusetzen und sich entsprechend anzupassen, um langfristig erfolgreich und konform zu agieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungDigitalisierungEntscheidungenEUKlageMediaModelNetzwerkdurchsetzungsgesetzRechtRechtsfragenRechtsprechungUrteilVerbraucherschutz

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