• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Risikominimierung durch D&O-Versicherung für Geschäftsführer

22. Januar 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
risk 1027880 1280
Wichtigste Punkte
  • Finanzielle Basis ist entscheidend für Startups und innovative Unternehmen, um rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern.
  • Eine robuste Kriegskasse ist notwendig, um unvorhergesehene Entwicklungen abzufedern und rechtliche Risiken zu managen.
  • D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer vor persönlichen Haftungsansprüchen bei unternehmerischen Fehlentscheidungen.
  • Steigende Anforderungen an Geschäftsführer erfordern sorgfältige Prüfungen von Risiken und die Einholung fachkundiger Beratung.
  • Compliance-Systeme sind essenziell, um Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens zu verhindern.
  • Eine solide finanzielle Planung inklusive D&O-Versicherung ist ein fundamentaler Bestandteil nachhaltiger Unternehmensstrategien.
  • Vorausschauende Planung sichert Agilität und Wettbewerbsvorteile in dynamischen Märkten.

Für Startups und innovative Unternehmen stellt eine solide finanzielle Basis einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar. In meiner langjährigen anwaltlichen Praxis, insbesondere bei der Beratung junger, aufstrebender Unternehmen im IT- und Medienrecht, zeigt sich regelmäßig die Notwendigkeit, neben Kreativität und Innovation auch eine robuste finanzielle Ausstattung sicherzustellen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich innovative Unternehmen gegenübersehen, erfordern nicht nur eine durchdachte Geschäftsstrategie, sondern auch ausreichende finanzielle Reserven, um unvorhergesehene Entwicklungen abzufedern und rechtliche Risiken adäquat zu adressieren. Insbesondere in Branchen mit hoher Innovationsdynamik, wie etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz, der Blockchain-Technologie oder der digitalen Medien, können sich regulatorische Rahmenbedingungen rasch ändern, was eine flexible Anpassung des Geschäftsmodells und gegebenenfalls zusätzliche Investitionen in Compliance-Maßnahmen erforderlich macht. Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Gerichte zunehmend strenge Maßstäbe an die Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern in innovativen Branchen anlegen. So hat beispielsweise das OLG München in einem Urteil vom 21.09.2017 (Az. 23 U 2093/17) betont, dass Geschäftsführer von Technologie-Startups eine besondere Pflicht zur kontinuierlichen Beobachtung des rechtlichen und regulatorischen Umfelds trifft. Dies erfordert nicht selten die Inanspruchnahme externer Expertise, was wiederum mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Empfehlung, eine substantielle finanzielle Reserve – im Fachjargon oft als „Kriegskasse“ bezeichnet – aufzubauen und zu unterhalten, als essentieller Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die Notwendigkeit einer „Kriegskasse“
2. Schutz für Geschäftsführer: Die D&O-Versicherung
3. Schutz vor abgeleiteter Geschäftsführerhaftung
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Die Notwendigkeit einer „Kriegskasse“

Die Empfehlung, eine ausreichende finanzielle Reserve vorzuhalten, basiert auf der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Erfahrung, dass innovative Unternehmen häufig mit komplexen und kostenintensiven Herausforderungen konfrontiert werden. Diese Herausforderungen können vielfältiger Natur sein und reichen von der Notwendigkeit, Patente anzumelden und zu verteidigen, über die Implementierung umfangreicher Datenschutzmaßnahmen bis hin zur Abwehr wettbewerbsrechtlicher Angriffe etablierter Marktteilnehmer. Die Praxis zeigt, dass insbesondere disruptive Innovationen nicht selten rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, deren finanzielle Tragweite für junge Unternehmen existenzbedrohend sein kann. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsprechung des BGH zu verweisen, der in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an die Geschäftsführung bei der Einschätzung von Prozessrisiken konkretisiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2002 – II ZR 224/00). Demnach trifft Geschäftsführer eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Erfolgsaussichten rechtlicher Auseinandersetzungen, wobei im Zweifel fachkundiger Rat einzuholen ist. Die Kosten für solche Beratungen und gegebenenfalls nachfolgende Gerichtsverfahren können erheblich sein und müssen bei der Finanzplanung berücksichtigt werden. Zudem erfordert die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte oder Dienstleistungen oftmals einen längeren Zeitraum als ursprünglich kalkuliert, was zusätzliche finanzielle Puffer notwendig macht. In diesem Kontext dient eine solide „Kriegskasse“ nicht nur der Absicherung gegen rechtliche Risiken, sondern ermöglicht es dem Unternehmen auch, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren und strategische Chancen wahrzunehmen, ohne dabei in finanzielle Engpässe zu geraten. Eine detaillierte Erörterung dieses Themas findet sich in dem Blogbeitrag „Je innovativer ein Unternehmen, je größer muss die Kriegskasse“.

Schutz für Geschäftsführer: Die D&O-Versicherung

Neben der Sicherstellung einer ausreichenden Kapitalausstattung des Unternehmens selbst, erweist sich in der Beratungspraxis die Empfehlung an Geschäftsführer, eine adäquate D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) abzuschließen, als ebenso wichtig. Diese spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zielt darauf ab, Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftungsansprüche zu schützen. Die Relevanz einer solchen Absicherung ergibt sich aus der zunehmenden Tendenz in der Rechtsprechung, Geschäftsführer für unternehmerische Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen persönlich haftbar zu machen. Insbesondere im Kontext innovativer Startups, die oft in rechtlichen Grauzonen oder noch nicht vollständig regulierten Bereichen agieren, kann eine D&O-Versicherung einen entscheidenden Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken bieten. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern kontinuierlich verschärft. So hat der BGH in seinem Urteil vom 20.10.2009 (Az. II ZR 240/08) klargestellt, dass Geschäftsführer bei unternehmerischen Entscheidungen zwar einen weiten Ermessensspielraum genießen, dieser jedoch durch die Pflicht zur angemessenen Informationsbeschaffung und sorgfältigen Risikoabwägung begrenzt wird. In einem weiteren Urteil vom 18.06.2013 (Az. II ZR 86/11) hat der BGH zudem betont, dass Geschäftsführer bei der Eingehung von Risiken die Belange der Gläubiger angemessen berücksichtigen müssen. Diese Rechtsprechung verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung, wie sie eine D&O-Versicherung bieten kann. Eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und der Bedeutung einer D&O-Versicherung findet sich in dem Artikel „Verkannte Haftungsrisiken: Was GmbH Geschäftsführer wissen müssen“.

Schutz vor abgeleiteter Geschäftsführerhaftung

Ein besonderes Augenmerk verdient im Kontext der Geschäftsführerhaftung die Problematik der abgeleiteten Haftung. Hierbei kann eine D&O-Versicherung einen wesentlichen Beitrag zur Risikominimierung leisten. Die abgeleitete Geschäftsführerhaftung tritt insbesondere in Situationen auf, in denen Geschäftsführer für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden. Dies basiert auf der rechtlichen Konstruktion, dass Geschäftsführer eine umfassende Organisations- und Überwachungspflicht trifft, die sie verpflichtet, adäquate Strukturen und Prozesse zu implementieren, um Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens zu verhindern. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an diese Organisationspflicht in den letzten Jahren konkretisiert und verschärft. So hat der BGH in seinem Urteil vom 10.07.2012 (Az. VI ZR 341/10) klargestellt, dass Geschäftsführer für die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems verantwortlich sind, das geeignet ist, Rechtsverstöße zu verhindern. In einem weiteren Urteil vom 09.07.2019 (Az. VI ZR 113/18) hat der BGH zudem betont, dass diese Organisationspflicht auch die Implementierung angemessener Kontrollmechanismen umfasst. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des OLG München vom 23.01.2020 (Az. 7 U 5795/19), in der das Gericht die Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße von Mitarbeitern bejahte, da kein ausreichendes Compliance-System implementiert worden war. Diese Rechtsprechung verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Unternehmensorganisation und unterstreicht gleichzeitig den Wert einer D&O-Versicherung, die im Falle einer Inanspruchnahme des Geschäftsführers finanziellen Schutz bieten kann.

Fazit

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Startups und innovativen Unternehmen kann ich nur nachdrücklich empfehlen, die Aspekte der finanziellen Absicherung und des rechtlichen Risikomanagements von Beginn an in die Unternehmensstrategie zu integrieren. Die Kombination aus einer soliden finanziellen Basis, einer umfassenden D&O-Versicherung für Geschäftsführer und der Implementierung robuster Compliance-Strukturen bildet ein starkes Fundament für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Diese Maßnahmen ermöglichen es Gründern und Geschäftsführern, sich auf die Entwicklung und das Wachstum ihres innovativen Unternehmens zu konzentrieren, ohne dabei unverhältnismäßige persönliche Risiken einzugehen. Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern kontinuierlich erhöht, was die Bedeutung einer vorausschauenden Planung und Absicherung unterstreicht. So hat der BGH in seinem Urteil vom 26.04.2022 (Az. II ZR 215/19) nochmals betont, dass Geschäftsführer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets das Unternehmensinteresse im Blick haben müssen und dabei eine angemessene Risikovorsorge zu treffen haben. Dies umfasst nach Ansicht des Gerichts auch die Implementierung eines adäquaten Risikomanagementsystems, das finanzielle und rechtliche Risiken gleichermaßen berücksichtigt. In diesem Sinne ist die Einrichtung einer „Kriegskasse“ und der Abschluss einer D&O-Versicherung nicht nur eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung, die sich aus der Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers ergibt. Gerade in der dynamischen Welt der Startups, wo Agilität und Risikobereitschaft oft als Schlüssel zum Erfolg gesehen werden, mag eine solche vorausschauende und absichernde Herangehensweise zunächst kontraintuitiv erscheinen. Die Praxis zeigt jedoch, dass gerade diese umsichtige Planung langfristig den entscheidenden Wettbewerbsvorteil ausmachen kann.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

OLG Hamburg: weniger bedeutet weniger nicht seltener

Prüfung Onlineshop
14. August 2019

Werbeaussagen und das UWG sind oft keine wirklich engen Freunde und die Rechtssprechung zu irreführenden Darstellung bzw. Aussagen ist extrem...

Mehr lesenDetails

BVerwG bestätigt Verbot von linksunten.indymedia

30. Januar 2020

Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte. Auf...

Mehr lesenDetails

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
26. Dezember 2022

Für viele Menschen ist Discord ein unverzichtbares Werkzeug, um online zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Aber wer ist für die...

Mehr lesenDetails

USK mit neuer Prüfpraxis

Ein Schild mit der Aufschrift USK mit der neuen Prüfpraxis.
30. Januar 2020

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden....

Mehr lesenDetails

Nie, Nie, Nie einen Vertrag ohne Rechtsanwalt unterschreiben

Nie, Nie, Nie einen Vertrag ohne Rechtsanwalt unterschreiben
8. Oktober 2019

Ich bin inzwischen über 20 Jahre in der Computerspielbranche und dabei über 12 Jahre als Rechtsanwalt tätig. Schon aufgrund meines...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
23. September 2019

Die De-Minimis-Förderung für die Gamesindustrie ist ein voller Erfolg, denn bislang gingen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits...

Mehr lesenDetails

Behindertensport verschmäht Esport ebenso

Behindertensport verschmäht Esport ebenso
20. November 2018

Auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS) positionierte sich heute klar gegen eine Aufnahme von Esport und lässt damit ebenso eine Chance...

Mehr lesenDetails

DSGVO Verstoß doch nicht abmahnbar?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
12. März 2019

Da ich letzte Woche erneut einen Mandanten zum Thema Datenschutz seines Onlineshops beraten habe, kam auch die Frage der Abmahnbarkeit...

Mehr lesenDetails
Q&A: Legal issues for game developers
Recht und Computerspiele

5-day guide: Founding a game development studio

5. August 2025

As a support for young studios, this series summarizes the essential steps for founding a game development company. The guide...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

22. Juli 2025
BGH considers Uber Black to be anti-competitive

BGH shakes up the coaching industry – What applies now?

21. Juli 2025
Growth hacking and viral marketing – legal requirements

Games funding 2025 – back at last!

20. Juli 2025
Ownership of software – Who actually owns the code?

Ownership of software – Who actually owns the code?

14. Juli 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

Mehr lesenDetails
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung