• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

Risikominimierung durch D&O-Versicherung für Geschäftsführer

22. Januar 2025
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Risikominimierung durch D&O-Versicherung für Geschäftsführer

22. Januar 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
risk 1027880 1280

Für Startups und innovative Unternehmen stellt eine solide finanzielle Basis einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar. In meiner langjährigen anwaltlichen Praxis, insbesondere bei der Beratung junger, aufstrebender Unternehmen im IT- und Medienrecht, zeigt sich regelmäßig die Notwendigkeit, neben Kreativität und Innovation auch eine robuste finanzielle Ausstattung sicherzustellen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich innovative Unternehmen gegenübersehen, erfordern nicht nur eine durchdachte Geschäftsstrategie, sondern auch ausreichende finanzielle Reserven, um unvorhergesehene Entwicklungen abzufedern und rechtliche Risiken adäquat zu adressieren. Insbesondere in Branchen mit hoher Innovationsdynamik, wie etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz, der Blockchain-Technologie oder der digitalen Medien, können sich regulatorische Rahmenbedingungen rasch ändern, was eine flexible Anpassung des Geschäftsmodells und gegebenenfalls zusätzliche Investitionen in Compliance-Maßnahmen erforderlich macht. Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Gerichte zunehmend strenge Maßstäbe an die Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern in innovativen Branchen anlegen. So hat beispielsweise das OLG München in einem Urteil vom 21.09.2017 (Az. 23 U 2093/17) betont, dass Geschäftsführer von Technologie-Startups eine besondere Pflicht zur kontinuierlichen Beobachtung des rechtlichen und regulatorischen Umfelds trifft. Dies erfordert nicht selten die Inanspruchnahme externer Expertise, was wiederum mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Empfehlung, eine substantielle finanzielle Reserve – im Fachjargon oft als „Kriegskasse“ bezeichnet – aufzubauen und zu unterhalten, als essentieller Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die Notwendigkeit einer „Kriegskasse“
2. Schutz für Geschäftsführer: Die D&O-Versicherung
3. Schutz vor abgeleiteter Geschäftsführerhaftung
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Finanzielle Basis ist entscheidend für Startups und innovative Unternehmen, um rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern.
  • Eine robuste Kriegskasse ist notwendig, um unvorhergesehene Entwicklungen abzufedern und rechtliche Risiken zu managen.
  • D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer vor persönlichen Haftungsansprüchen bei unternehmerischen Fehlentscheidungen.
  • Steigende Anforderungen an Geschäftsführer erfordern sorgfältige Prüfungen von Risiken und die Einholung fachkundiger Beratung.
  • Compliance-Systeme sind essenziell, um Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens zu verhindern.
  • Eine solide finanzielle Planung inklusive D&O-Versicherung ist ein fundamentaler Bestandteil nachhaltiger Unternehmensstrategien.
  • Vorausschauende Planung sichert Agilität und Wettbewerbsvorteile in dynamischen Märkten.

Die Notwendigkeit einer „Kriegskasse“

Die Empfehlung, eine ausreichende finanzielle Reserve vorzuhalten, basiert auf der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Erfahrung, dass innovative Unternehmen häufig mit komplexen und kostenintensiven Herausforderungen konfrontiert werden. Diese Herausforderungen können vielfältiger Natur sein und reichen von der Notwendigkeit, Patente anzumelden und zu verteidigen, über die Implementierung umfangreicher Datenschutzmaßnahmen bis hin zur Abwehr wettbewerbsrechtlicher Angriffe etablierter Marktteilnehmer. Die Praxis zeigt, dass insbesondere disruptive Innovationen nicht selten rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, deren finanzielle Tragweite für junge Unternehmen existenzbedrohend sein kann. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsprechung des BGH zu verweisen, der in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an die Geschäftsführung bei der Einschätzung von Prozessrisiken konkretisiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.2002 – II ZR 224/00). Demnach trifft Geschäftsführer eine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Erfolgsaussichten rechtlicher Auseinandersetzungen, wobei im Zweifel fachkundiger Rat einzuholen ist. Die Kosten für solche Beratungen und gegebenenfalls nachfolgende Gerichtsverfahren können erheblich sein und müssen bei der Finanzplanung berücksichtigt werden. Zudem erfordert die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte oder Dienstleistungen oftmals einen längeren Zeitraum als ursprünglich kalkuliert, was zusätzliche finanzielle Puffer notwendig macht. In diesem Kontext dient eine solide „Kriegskasse“ nicht nur der Absicherung gegen rechtliche Risiken, sondern ermöglicht es dem Unternehmen auch, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren und strategische Chancen wahrzunehmen, ohne dabei in finanzielle Engpässe zu geraten. Eine detaillierte Erörterung dieses Themas findet sich in dem Blogbeitrag „Je innovativer ein Unternehmen, je größer muss die Kriegskasse“.

Schutz für Geschäftsführer: Die D&O-Versicherung

Neben der Sicherstellung einer ausreichenden Kapitalausstattung des Unternehmens selbst, erweist sich in der Beratungspraxis die Empfehlung an Geschäftsführer, eine adäquate D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) abzuschließen, als ebenso wichtig. Diese spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zielt darauf ab, Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftungsansprüche zu schützen. Die Relevanz einer solchen Absicherung ergibt sich aus der zunehmenden Tendenz in der Rechtsprechung, Geschäftsführer für unternehmerische Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen persönlich haftbar zu machen. Insbesondere im Kontext innovativer Startups, die oft in rechtlichen Grauzonen oder noch nicht vollständig regulierten Bereichen agieren, kann eine D&O-Versicherung einen entscheidenden Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken bieten. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern kontinuierlich verschärft. So hat der BGH in seinem Urteil vom 20.10.2009 (Az. II ZR 240/08) klargestellt, dass Geschäftsführer bei unternehmerischen Entscheidungen zwar einen weiten Ermessensspielraum genießen, dieser jedoch durch die Pflicht zur angemessenen Informationsbeschaffung und sorgfältigen Risikoabwägung begrenzt wird. In einem weiteren Urteil vom 18.06.2013 (Az. II ZR 86/11) hat der BGH zudem betont, dass Geschäftsführer bei der Eingehung von Risiken die Belange der Gläubiger angemessen berücksichtigen müssen. Diese Rechtsprechung verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung, wie sie eine D&O-Versicherung bieten kann. Eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und der Bedeutung einer D&O-Versicherung findet sich in dem Artikel „Verkannte Haftungsrisiken: Was GmbH Geschäftsführer wissen müssen“.

Schutz vor abgeleiteter Geschäftsführerhaftung

Ein besonderes Augenmerk verdient im Kontext der Geschäftsführerhaftung die Problematik der abgeleiteten Haftung. Hierbei kann eine D&O-Versicherung einen wesentlichen Beitrag zur Risikominimierung leisten. Die abgeleitete Geschäftsführerhaftung tritt insbesondere in Situationen auf, in denen Geschäftsführer für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden. Dies basiert auf der rechtlichen Konstruktion, dass Geschäftsführer eine umfassende Organisations- und Überwachungspflicht trifft, die sie verpflichtet, adäquate Strukturen und Prozesse zu implementieren, um Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens zu verhindern. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an diese Organisationspflicht in den letzten Jahren konkretisiert und verschärft. So hat der BGH in seinem Urteil vom 10.07.2012 (Az. VI ZR 341/10) klargestellt, dass Geschäftsführer für die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems verantwortlich sind, das geeignet ist, Rechtsverstöße zu verhindern. In einem weiteren Urteil vom 09.07.2019 (Az. VI ZR 113/18) hat der BGH zudem betont, dass diese Organisationspflicht auch die Implementierung angemessener Kontrollmechanismen umfasst. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des OLG München vom 23.01.2020 (Az. 7 U 5795/19), in der das Gericht die Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße von Mitarbeitern bejahte, da kein ausreichendes Compliance-System implementiert worden war. Diese Rechtsprechung verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Unternehmensorganisation und unterstreicht gleichzeitig den Wert einer D&O-Versicherung, die im Falle einer Inanspruchnahme des Geschäftsführers finanziellen Schutz bieten kann.

Fazit

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Startups und innovativen Unternehmen kann ich nur nachdrücklich empfehlen, die Aspekte der finanziellen Absicherung und des rechtlichen Risikomanagements von Beginn an in die Unternehmensstrategie zu integrieren. Die Kombination aus einer soliden finanziellen Basis, einer umfassenden D&O-Versicherung für Geschäftsführer und der Implementierung robuster Compliance-Strukturen bildet ein starkes Fundament für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Diese Maßnahmen ermöglichen es Gründern und Geschäftsführern, sich auf die Entwicklung und das Wachstum ihres innovativen Unternehmens zu konzentrieren, ohne dabei unverhältnismäßige persönliche Risiken einzugehen. Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Geschäftsführern kontinuierlich erhöht, was die Bedeutung einer vorausschauenden Planung und Absicherung unterstreicht. So hat der BGH in seinem Urteil vom 26.04.2022 (Az. II ZR 215/19) nochmals betont, dass Geschäftsführer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets das Unternehmensinteresse im Blick haben müssen und dabei eine angemessene Risikovorsorge zu treffen haben. Dies umfasst nach Ansicht des Gerichts auch die Implementierung eines adäquaten Risikomanagementsystems, das finanzielle und rechtliche Risiken gleichermaßen berücksichtigt. In diesem Sinne ist die Einrichtung einer „Kriegskasse“ und der Abschluss einer D&O-Versicherung nicht nur eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung, die sich aus der Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers ergibt. Gerade in der dynamischen Welt der Startups, wo Agilität und Risikobereitschaft oft als Schlüssel zum Erfolg gesehen werden, mag eine solche vorausschauende und absichernde Herangehensweise zunächst kontraintuitiv erscheinen. Die Praxis zeigt jedoch, dass gerade diese umsichtige Planung langfristig den entscheidenden Wettbewerbsvorteil ausmachen kann.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Rechtliche Gestaltung von API-Nutzungsvereinbarungen

Legal drafting of API usage agreements: Key issues for tech companies
12. Oktober 2024

APIs (Application Programming Interfaces) sind das Rückgrat der modernen digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen die nahtlose Integration von Diensten und Daten...

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

youtube 3503481 960 720
9. Februar 2023

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem...

Mehr lesenDetails

Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegungsverfahren in Unternehmenskonflikten

Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegungsverfahren in Unternehmenskonflikten
9. März 2025

Schiedsgerichtsbarkeit als Alternative zum staatlichen Gericht Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt eine attraktive Alternative zum herkömmlichen Gerichtsprozess dar und gewinnt insbesondere bei...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen bei der Implementierung von Confidential Computing: Datenschutz und Verschlüsselung in der Cloud

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud
30. Oktober 2024

Confidential Computing stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Cloud-Sicherheit dar, indem es Daten während der Verarbeitung in einer sicheren Enklave...

Mehr lesenDetails

Landgericht München lehnt Medienprivileg bei Jameda ab

Landgericht München lehnt Medienprivileg bei Jameda ab
9. Dezember 2019

Die Ärzte-Plattform Jameda ist gerade juristisch sehr unter Beschuss, liefert daher aber für Plattformbetreiber juristisch wertvolle Informationen, was unzulässig ist...

Mehr lesenDetails

OLG Karlsruhe: Veröffentlichung von Bildsequenzen aus der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ untersagt

OLG Karlsruhe: Veröffentlichung von Bildsequenzen aus der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ untersagt
1. Dezember 2023

Anlass der zivilrechtlichen Streitigkeit zwischen dem Kläger (Boris Becker) und dem Beklagten (Oliver Pocher) ist ein am 29.10.2020 ausgestrahlter etwa...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren

Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren
20. Januar 2020

Das LG Bochum hat entschieden, dass Onlinehändler über Herstellergarantien informieren müssen, sogar dann, wenn mit dem Bestehen der Garantie nicht...

Mehr lesenDetails

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
10. Dezember 2025

Der BGH hat mit Urteil vom 7. Oktober 2025 (Az. II ZR 112/24) klargestellt, dass deutsche Verbraucher auch nach dem...

Mehr lesenDetails

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig
21. November 2022

Die BaFin stellt in einem aktuellen Hinweisschreiben klar, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Trading Apps oder Tradingportalen keine Dark Patterns verwenden dürfen. Von Dark...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.
Recht im Internet

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026

Wer heute Social-Media-Accounts mit Reichweite betreibt, betreibt in aller Regel kein rein privates Hobby mehr. Gerade im Influencer-Marketing, im Creator-Business...

Mehr lesenDetails
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung