• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
breaking first decision of the bgh on ai 2

KI-Kompetenz im Startup: Brauchen kleine Unternehmen wirklich einen AI-Beauftragten nach dem EU AI Act?

18. Januar 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

KI-Kompetenz im Startup: Brauchen kleine Unternehmen wirklich einen AI-Beauftragten nach dem EU AI Act?

18. Januar 2025
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
breaking first decision of the bgh on ai 2

AI Literacy und die Auslegung von Artikel 4 des EU AI Acts

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. AI Literacy und die Auslegung von Artikel 4 des EU AI Acts
2. Konkrete Pflichten und ihre Umsetzung im Startup-Alltag
2.1. Chancen und Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige Compliance
3. Proaktiver Umgang mit dem AI Act als Schlüssel zum Erfolg
3.1. Author: Marian Härtel

Der am 1. August 2024 in Kraft getretene EU AI Act stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, insbesondere im Bereich der KI-Kompetenz oder „AI Literacy“. Artikel 4 des Gesetzes, der ab dem 2. Februar 2025 gilt, verpflichtet Unternehmen, ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitern sicherzustellen. Die genaue Auslegung dieses Artikels ist jedoch noch Gegenstand von Diskussionen. Für kleine Startups stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich einen dedizierten AI-Beauftragten benötigen. Experten interpretieren die Anforderungen so, dass es nicht zwingend einen spezifischen Beauftragten geben muss, sondern vielmehr ein grundlegendes Verständnis für KI im gesamten Team geschaffen werden sollte. Dies kann durch regelmäßige Schulungen, Teilnahme an Fachkonferenzen oder die Zusammenarbeit mit externen Experten erreicht werden. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen sollte sich dabei an der Komplexität und dem Risikopotenzial der eingesetzten KI-Systeme orientieren.

Wichtigste Punkte
  • Der EU AI Act tritt am 1. August 2024 in Kraft und bringt neue Anforderungen an die KI-Kompetenz von Unternehmen.
  • Artikel 4 verpflichtet Unternehmen, ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz bei Mitarbeitern sicherzustellen, ab 2. Februar 2025.
  • Kleine Startups benötigen keinen dedizierten AI-Beauftragten, stattdessen ist ein grundlegend gemeinsames KI-Verständnis im Team erforderlich.
  • Hohe Kosten für Schulungen sind oft überdimensioniert; maßgeschneiderte Lösungen sind effizienter.
  • Der AI Act fördert ein verantwortungsvolles Verständnis für die Funktionsweise von KI-Systemen und deren Einsatzmöglichkeiten.
  • Eine frühzeitige Compliance bietet Startups erhebliche Chancen und Wettbewerbsvorteile im KI-Markt.
  • Der proaktive Umgang mit dem AI Act ist entscheidend für den langfristigen Erfolg von Startups im wachsenden KI-Markt.

In den letzten Monaten ist ein regelrechter Boom an Anbietern entstanden, die teure Lehrgänge und Zertifikate für KI-Kompetenz verkaufen. Während grundlegende Schulungen und Kenntnisse durchaus sinnvoll sein können, um Themen wie Datenschutz und verantwortungsvollen Umgang mit KI zu vermitteln, sind die meisten hochpreisigen Zertifikate für die allermeisten Unternehmen wahrscheinlich überdimensioniert. Insbesondere für kleine Startups und mittelständische Unternehmen, die KI-Systeme mit geringem Risikopotenzial einsetzen, dürften solche aufwendigen Schulungsprogramme oft nicht erforderlich sein. Stattdessen empfiehlt es sich, den tatsächlichen Bedarf an KI-Kompetenz im Unternehmen sorgfältig zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Dies kann interne Workshops, die Nutzung kostenloser Online-Ressourcen oder die gezielte Zusammenarbeit mit Experten für spezifische Fragestellungen umfassen. Der AI Act zielt darauf ab, ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherzustellen, was je nach Unternehmen und eingesetztem KI-System sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Ein Blick in die Erwägungsgründe des AI Acts liefert weitere wichtige Hinweise zur Interpretation von Artikel 4. Erwägungsgrund 30 betont, dass die Förderung der KI-Kompetenz darauf abzielt, das Verständnis für die Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von KI-Systemen zu verbessern. Dies soll Nutzer und Betroffene in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Technologie verantwortungsvoll einzusetzen. Erwägungsgrund 31 hebt hervor, dass die Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz verhältnismäßig und dem jeweiligen Kontext angemessen sein sollten. Dies unterstreicht, dass keine pauschalen, übermäßig aufwendigen Schulungsprogramme gefordert werden, sondern vielmehr eine an den konkreten Bedürfnissen und Risiken orientierte Kompetenzentwicklung.

Für Startups und kleine Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf die für sie relevanten Aspekte der KI-Technologie konzentrieren können. Ein Unternehmen, das beispielsweise KI-gestützte Chatbots einsetzt, sollte sicherstellen, dass die zuständigen Mitarbeiter die Funktionsweise, mögliche Fehlerquellen und ethische Aspekte dieser spezifischen Anwendung verstehen. Eine umfassende Schulung zu komplexen KI-Algorithmen oder Neuronalen Netzen wäre in diesem Fall wahrscheinlich nicht erforderlich.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der AI Act die Entwicklung von Leitlinien und Unterstützungsmaßnahmen durch die EU-Kommission und nationale Behörden vorsieht. Startups sollten diese Ressourcen nutzen, sobald sie verfügbar sind, um kosteneffizient die notwendige KI-Kompetenz aufzubauen. Zudem können Branchenverbände und Netzwerke wertvolle Plattformen für den Wissensaustausch und die gemeinsame Entwicklung von Best Practices sein. Letztendlich geht es beim Aufbau von KI-Kompetenz nicht um den Erwerb teurer Zertifikate, sondern um die Schaffung eines fundierten Verständnisses für die eingesetzten Technologien und deren verantwortungsvolle Nutzung. Startups sollten dies als Chance begreifen, ihre Innovationskraft zu stärken und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kunden und Stakeholder in ihre KI-basierten Produkte und Dienstleistungen zu festigen.

Apropos was es noch über den AI Act zu sagen gibt:

Konkrete Pflichten und ihre Umsetzung im Startup-Alltag

Neben der KI-Kompetenz ergeben sich aus dem AI Act weitere wichtige Pflichten für Unternehmen. Zentral sind hierbei die Dokumentation und Transparenz der KI-Systeme, die Einhaltung ethischer Richtlinien sowie die Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten besonders strenge Anforderungen, einschließlich der Durchführung von Konformitätsbewertungen und der Registrierung in einer EU-Datenbank.

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen angemessene Betriebsanleitungen bereitstellen, die unter anderem Angaben zu Genauigkeit und relevanten Genauigkeitsmetriken enthalten. Zudem müssen sie sicherstellen, dass der Betrieb hinreichend transparent ist, damit Betreiber die Ausgaben des Systems angemessen interpretieren und verwenden können. Auch wenn viele Startups möglicherweise keine Hochrisiko-Systeme entwickeln, ist eine sorgfältige Prüfung und Einordnung der eigenen Produkte unerlässlich.

Die Umsetzung dieser Pflichten kann für kleine Teams zwar eine Herausforderung darstellen, bietet aber auch die Chance, robuste Prozesse zu etablieren und das Vertrauen der Kunden zu stärken. Der AI Act sieht zudem spezielle Maßnahmen zur Innovationsförderung vor, wie KI-Reallabore, in denen Anbieter ihre KI-Systeme unter behördlicher Aufsicht testen können. Dies eröffnet insbesondere Startups die Möglichkeit, ihre Innovationen unter realen Bedingungen weiterzuentwickeln.

Chancen und Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige Compliance

Die Einhaltung des AI Acts bietet Startups und Selbstständigen nicht nur Herausforderungen, sondern auch erhebliche Chancen. Eine frühzeitige Compliance kann zu einem bedeutenden Wettbewerbsvorteil führen. Unternehmen, die nachweislich die Anforderungen des AI Acts erfüllen, können sich als vertrauenswürdige und verantwortungsvolle Akteure im KI-Markt positionieren.

Es kann sich für Unternehmen lohnen, sich freiwillig den Auflagen zu unterwerfen, auch wenn dies für niedrigere Risikoklassen nicht verpflichtend ist. Dies kann das Vertrauen und die Reputation stärken und Startups als Vorreiter in der verantwortungsvollen KI-Entwicklung positionieren.

Der klare rechtliche Rahmen kann zudem Innovationen ankurbeln und neue Geschäftsfelder eröffnen, etwa im Bereich von Compliance-Tools oder Beratungsleistungen. Zudem erleichtert die Einhaltung der EU-Regeln den Zugang zum gesamten europäischen Markt, was insbesondere für kleine Unternehmen neue Wachstumschancen bietet.

Es ist wichtig zu betonen, dass der AI Act nicht darauf abzielt, Innovation zu behindern, sondern vielmehr einen vertrauenswürdigen und sicheren Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien zu schaffen. Unternehmen, die proaktiv die Anforderungen des AI Acts umsetzen, können dies als Wettbewerbsvorteil nutzen, indem sie das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich als verantwortungsvolle Akteure im KI-Markt positionieren.

Proaktiver Umgang mit dem AI Act als Schlüssel zum Erfolg

Für Startups und Selbstständige ist ein proaktiver Umgang mit dem AI Act der Schlüssel zum langfristigen Erfolg im KI-Markt. Es ist wichtig, die neuen Anforderungen nicht als Belastung, sondern als Chance zur Differenzierung und Qualitätssteigerung zu begreifen. Die Investition in KI-Kompetenz und robuste Compliance-Prozesse kann sich langfristig auszahlen, indem sie das Vertrauen von Kunden und Partnern stärkt und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich KI und Technologierecht empfehle ich Startups, sich frühzeitig mit den Anforderungen des AI Acts auseinanderzusetzen. Die geplanten KI-Reallabore bieten eine hervorragende Möglichkeit, KI-Systeme unter Aufsicht zu entwickeln und zu testen. Diese Chance sollten insbesondere kleine Unternehmen und Startups nutzen, um ihre Innovationen voranzutreiben und gleichzeitig Compliance sicherzustellen. In meiner Beratungspraxis rate ich Unternehmen oft, sich freiwillig höheren Standards zu unterwerfen, auch wenn ihre KI-Systeme in niedrigere Risikoklassen fallen. Dies kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein und das Vertrauen von Kunden und Investoren stärken.

Die Implementierung der erforderlichen Maßnahmen, besonders für Hochrisiko-Systeme, kann zeit- und ressourcenintensiv sein. Meine Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung entscheidend ist. Dabei unterstütze ich Unternehmen, indem ich maßgeschneiderte Compliance-Strategien entwickle und bei der Umsetzung begleite. Der AI Act ist ein dynamisches Regelwerk, das sich weiterentwickeln wird. Als Ihr Rechtsberater halte ich Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden und helfe Ihnen, Ihre Strategien entsprechend anzupassen. So können Sie sich darauf konzentrieren, innovative KI-Lösungen zu entwickeln, während ich sicherstelle, dass Sie dabei stets compliant bleiben.

Durch eine proaktive Herangehensweise können Sie nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch Ihre Position im wachsenden KI-Markt stärken. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihr Unternehmen als verantwortungsvollen Innovator in der europäischen KI-Landschaft zu etablieren.

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

OLG Braunschweig erlaubt fremde Marken bei Google-Ads

OLG Braunschweig erlaubt fremde Marken bei Google-Ads
10. März 2023

Worum geht es? Bei dem „Keyword-Advertising“ buchen Werbende sogenannte Keywords bei einem Suchmaschinenbetreiber, bei deren Eingabe die von ihnen erworbenen...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen bei der Implementierung von Brain-Computer-Interfaces (BCI) in der Medizintechnik: Datenschutz und Haftungsfragen

Legal challenges in the implementation of brain-computer interfaces (BCI) in medical technology: data protection and liability issues
1. November 2024

Brain-Computer-Interfaces (BCI) revolutionieren die Medizintechnik, indem sie eine direkte Kommunikation zwischen dem menschlichen Gehirn und externen Geräten ermöglichen. Diese bahnbrechende...

Mehr lesenDetails

Videoreihe: Über mich

SmallLogo
12. Februar 2025

Ich habe eine neue Videoreihe gestartet, die einen persönlichen Einblick in meine Arbeit als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht gibt. Diese...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Aspekte bei selbst gehosteten LLMs: Eigennutzung vs. Dienstleistungsangebot

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz
8. Januar 2025

Die Implementierung und Nutzung selbst gehosteter Large Language Models (LLMs) eröffnet vielfältige Möglichkeiten, birgt jedoch auch erhebliche rechtliche Herausforderungen. Diese...

Mehr lesenDetails

LG Köln bestätigt bisherige Influencer-Rechtsprechung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
17. Oktober 2019

Das Landgericht Köln hat sich in einem aktuellen Urteil der bisher sehr kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen und erneut dem VSW mit...

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails

Gründung eines Spieleentwicklungsstudios: Was Sie beachten sollten

Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet
5. Januar 2025

Die Gründung eines Spieleentwicklungsstudios ist eine spannende Herausforderung, die Kreativität, technisches Know-how und unternehmerisches Geschick erfordert. Mit der neuen Games-Förderung des...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten
22. Dezember 2022

Gerade Inhalte von Blockchain-Anbietern, seien es Coins diverser Art, Utility Token, Security Token oder NFT werden ja in aller Regel...

Mehr lesenDetails

Beitragsarchiv freigeschalten

Beitragsarchiv freigeschalten
30. Oktober 2019

Inzwischen gibt es bei mir auf dem Blog eine Vielzahl von Artikeln und Inhalten. Fast 1100 Artikel und Blogposts in...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Sonstiges

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026

Mit Urteil vom 27. Januar 2026 (KZR 10/25) hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs eine Patentverletzungsklage aus standardessenziellen Patenten (SEP) bestätigt...

Mehr lesenDetails
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung