• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Drafting contracts for SaaS companies: Tips from an IT law expert

Mangelhaftigkeit von SaaS-Lösungen – und kann ich AGB hierfür anpassen?

6. Januar 2025
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Mangelhaftigkeit von SaaS-Lösungen – und kann ich AGB hierfür anpassen?

6. Januar 2025
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Drafting contracts for SaaS companies: Tips from an IT law expert

Die zunehmende Verbreitung von Software as a Service (SaaS) Lösungen stellt Anbieter und Nutzer vor neue rechtliche Herausforderungen. Insbesondere die Frage, wann eine SaaS-Lösung als mangelhaft gilt, gewinnt an Bedeutung. Der geänderte Sachmangelbegriff im BGB und die Besonderheiten von SaaS-Verträgen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und die Haftungsrisiken für SaaS-Anbieter. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem müssen Anbieter die Erwartungen ihrer Kunden und die technischen Möglichkeiten ihrer Lösungen in Einklang bringen, um vertragliche Verpflichtungen erfüllen zu können.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der neue Sachmangelbegriff und seine Auswirkungen auf SaaS
2. Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung für SaaS
3. Rechtliche Risiken und Handlungsbedarf
4. Fazit und Handlungsempfehlung
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Neue rechtliche Herausforderungen: SaaS-Anbieter müssen sich an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und den neuen Sachmangelbegriff im BGB anpassen.
  • Subjektive und objektive Anforderungen: Vertragsdokumentation muss sowohl subjektive als auch objektive Anforderungen der SaaS-Lösung präzise definieren.
  • Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist entscheidend, um zukünftige Streitigkeiten und Missverständnisse zu verhindern.
  • Haftungsbeschränkungen: Sorgfältige Formulierung ist notwendig, um rechtliche Risiken unter AGB-Kontrolle zu minimieren.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Verträge müssen den Vorgaben der DSGVO entsprechen, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Vertragsanpassung: Regelungen für Anpassungen der Leistungen während der Vertragslaufzeit sind wichtig, um SaaS-Entwicklungen zu berücksichtigen.
  • Professionelle rechtliche Beratung: Eine gründliche Überprüfung durch Fachanwälte ist unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Der neue Sachmangelbegriff und seine Auswirkungen auf SaaS

Mit der Änderung des § 434 BGB zum 1. Januar 2022 wurde der Sachmangelbegriff neu gefasst. Eine Sache ist nun frei von Sachmängeln, wenn sie den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. Diese Neudefinition hat erhebliche Auswirkungen auf SaaS-Angebote. Die vereinbarte Beschaffenheit ist nicht mehr allein maßgeblich für die Mangelfreiheit. Auch bei Erfüllung der vereinbarten Beschaffenheit kann ein Mangel vorliegen, wenn die übliche Beschaffenheit nicht gegeben ist. Bei SaaS-Lösungen können sich Mängel insbesondere auf die Verfügbarkeit und Funktionalität der Anwendung beziehen. Dies erfordert eine präzise Formulierung der Leistungsbeschreibung und der Qualitätsstandards in den Vertragsunterlagen.

  1. Subjektive Anforderungen: Die subjektiven Anforderungen beziehen sich auf die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften der SaaS-Lösung. Hierzu gehören beispielsweise spezifische Funktionalitäten, Leistungsmerkmale oder Kompatibilitäten mit anderen Systemen. Eine genaue Dokumentation dieser Anforderungen im Vertrag ist essenziell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  2. Objektive Anforderungen: Die objektiven Anforderungen umfassen die Eigenschaften, die der Nutzer bei einer SaaS-Lösung üblicherweise erwarten kann. Dies kann sich auf Aspekte wie Datensicherheit, Verfügbarkeit oder Benutzerfreundlichkeit beziehen. SaaS-Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Lösungen nicht nur den vertraglich vereinbarten, sondern auch den branchenüblichen Standards entsprechen.
  3. Montageanforderungen: Obwohl bei SaaS-Lösungen keine physische Montage erfolgt, können Montageanforderungen im übertragenen Sinne relevant sein. Dies betrifft insbesondere die Integration der SaaS-Lösung in die bestehende IT-Infrastruktur des Kunden. Klare Regelungen zur Unterstützung bei der Integration und zur Verantwortlichkeit für etwaige Kompatibilitätsprobleme sind ratsam.
  4. Aktualisierungspflicht: Der neue Sachmangelbegriff umfasst auch die Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen. SaaS-Anbieter müssen daher vertraglich regeln, in welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit Updates zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind sowohl Sicherheitsupdates als auch funktionale Erweiterungen zu berücksichtigen.

Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung für SaaS

Bei der Gestaltung von SaaS-Verträgen sind einige Besonderheiten zu beachten, die sich aus der Natur des Dienstes und den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Eine präzise Definition der geschuldeten Leistungen ist unerlässlich, um Missverständnisse und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Detaillierte Regelungen zu Verfügbarkeit, Wartung und Support sollten in einem Service Level Agreement (SLA) festgehalten werden. Haftungsbeschränkungen unterliegen der AGB-Kontrolle und müssen sorgfältig formuliert werden, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten. Die Aktualisierungspflicht erfordert klare Regelungen zur Bereitstellung und Erhaltung der digitalen Elemente einer Ware, einschließlich Aktualisierungen. Zudem sollten Aspekte wie Datenschutz, Datensicherheit und die Möglichkeit zur Datenportabilität bei Vertragsende berücksichtigt werden.

  1. Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte und präzise Leistungsbeschreibung ist das Fundament eines jeden SaaS-Vertrages. Sie sollte nicht nur die Funktionalitäten der Software umfassen, sondern auch Aspekte wie Verfügbarkeit, Performance und Skalierbarkeit adressieren. Dabei ist es wichtig, eine Balance zwischen Detailgenauigkeit und Flexibilität zu finden, um zukünftige Weiterentwicklungen der Software zu ermöglichen.
  2. Service Level Agreements (SLAs): SLAs konkretisieren die Leistungspflichten des SaaS-Anbieters. Sie sollten klare Metriken für Verfügbarkeit, Reaktionszeiten bei Störungen und Wartungsfenster definieren. Zudem empfiehlt es sich, Regelungen für Kompensationen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Service Levels zu treffen.
  3. Haftungsbeschränkungen: Die Formulierung von Haftungsbeschränkungen erfordert besondere Sorgfalt. Sie müssen einerseits den Anbieter vor unverhältnismäßigen Risiken schützen, andererseits aber auch einer AGB-Kontrolle standhalten. Eine differenzierte Regelung, die zwischen verschiedenen Schadensarten und Verschuldensgraden unterscheidet, ist ratsam.
  4. Datenschutz und Datensicherheit: Angesichts der strengen Vorgaben der DSGVO müssen SaaS-Verträge klare Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten enthalten. Dies umfasst Aspekte wie die Zweckbindung der Datenverarbeitung, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie die Modalitäten einer eventuellen Auftragsdatenverarbeitung.

Rechtliche Risiken und Handlungsbedarf

Die Anwendung des Mietrechts auf SaaS-Verträge bei fehlenden individualvertraglichen Regelungen kann zu weitreichenden Haftungsrisiken für den Anbieter führen. Um diese zu minimieren, empfiehlt sich eine sorgfältige vertragliche Gestaltung, die die Besonderheiten von SaaS berücksichtigt. Eine klare Definition von Mängeln und Leistungsumfang ist unerlässlich, um Streitigkeiten vorzubeugen. Transparente Regelungen zu Verfügbarkeit und Qualität der Leistung schaffen Klarheit für beide Vertragsparteien. Bei der Formulierung von Haftungseinschränkungen müssen die Grenzen der AGB-Kontrolle beachtet werden, um eine Unwirksamkeit zu vermeiden. Zudem sollten Anbieter die Möglichkeit von Änderungen der Leistung während der Vertragslaufzeit berücksichtigen und entsprechende Anpassungsklauseln vorsehen.

  1. Anpassung von Gewährleistung und Haftung: Die Gewährleistungs- und Haftungsregelungen müssen an die Besonderheiten von SaaS angepasst werden. Dabei ist zu beachten, dass eine vollständige Haftungsfreizeichnung in der Regel nicht möglich ist. Es empfiehlt sich, differenzierte Regelungen zu treffen, die zwischen verschiedenen Schadensarten und Verschuldensgraden unterscheiden.
  2. Umgang mit Leistungsstörungen: Klare Regelungen zum Umgang mit Leistungsstörungen sind essenziell. Dies umfasst die Definition von Mängeln, Reaktionszeiten bei Störungen und mögliche Kompensationen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass bei SaaS-Lösungen oft eine schnelle Fehlerbehebung möglich ist, was sich auf die Gewährleistungsrechte auswirken kann.
  3. Vertragsanpassung und Änderungsmanagement: SaaS-Lösungen entwickeln sich kontinuierlich weiter. Daher sollten Verträge Regelungen enthalten, die es dem Anbieter ermöglichen, die Leistung anzupassen oder zu erweitern. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass wesentliche Funktionalitäten nicht ohne Zustimmung des Kunden entfallen.
  4. Exit-Strategien und Datenportabilität: Für den Fall einer Vertragsbeendigung sollten klare Regelungen zur Rückgabe oder Löschung von Daten sowie zur Unterstützung bei der Migration zu einem anderen Anbieter getroffen werden. Dies ist nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht relevant, sondern kann auch entscheidend für die Kundenakzeptanz sein.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die rechtskonforme Gestaltung von SaaS-Verträgen und AGBs erfordert aufgrund der komplexen Rechtslage und der jüngsten Gesetzesänderungen eine sorgfältige juristische Prüfung. Um Haftungsrisiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es ratsam, die Vertragsunterlagen und AGBs von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit mit dem neuen Sachmangelbegriff, die Gestaltung von Service Level Agreements und die Formulierung von Haftungsklauseln gelegt werden. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vertragswerke ist angesichts der dynamischen Entwicklung im IT-Recht unerlässlich. Nur so können SaaS-Anbieter sicherstellen, dass ihre Verträge den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig ihre Geschäftsinteressen angemessen schützen. Eine professionelle rechtliche Beratung kann dabei helfen, potenzielle Fallstricke zu vermeiden und eine ausgewogene Vertragsgestaltung zu erreichen, die sowohl den Interessen des Anbieters als auch den Erwartungen der Kunden gerecht wird.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zur Übermittlung von IP-Adressen

Gerichtsprozess via Internet-Chat
29. Januar 2019

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den...

Mehr lesenDetails

Brexit und der Datenschutz, Verträge und Dienstleister überprüfen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
15. September 2020

Anfang des Jahres habe ich bereits in diesem Artikel zum Thema Brexit und  Datenschutz gewarnt. Das war allerdings noch vor...

Mehr lesenDetails

LinkedIn InMails: Zwischen Netzwerkpflege und Spam – Grenzen, Bedingungen und rechtliche Aspekte

LinkedIn InMails: Zwischen Netzwerkpflege und Spam – Grenzen, Bedingungen und rechtliche Aspekte
24. Mai 2023

 LinkedIn InMail - Ein großartiges Werkzeug für Geschäftskommunikation Als jemand, der sich regelmäßig auf LinkedIn bewegt, weiß ich, wie wertvoll...

Mehr lesenDetails

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails

ITMediaLaw als AMP Version

ITMediaLaw als AMP Version
29. September 2019

Da immer mehr Menschen auch meine Homepage und meine über 1200 Artikel über Mobilgeräte besuchen, ansehen und mir Kontaktanfragen über...

Mehr lesenDetails

Kein Vertragsschluss bei Abo-Falle

Kein Vertragsschluss bei Abo-Falle
29. Oktober 2018

In den Fällen eines sogenannten "WAP-/WEB-Billings" wird dem Nutzer vorgetäuscht, dass er mit seinem Smartphone auf einen Videoplayer-Button klickt. Die...

Mehr lesenDetails

Die Gefahren von BYOD-Praktiken in Startups: Was Sie rechtlich beachten müssen

Die Gefahren von BYOD-Praktiken in Startups: Was Sie rechtlich beachten müssen
31. August 2023

Einleitung In der heutigen, schnelllebigen Geschäftswelt ist Flexibilität das A und O. Aus diesem Grund setzen viele Startups, vielleicht auch...

Mehr lesenDetails

KI-generierte Videos

192×192
11. Juli 2024

Vor ein paar Tagen habe ich mich in ein spannendes neues Projekt gestürzt: KI-generierte Videos für itmedialaw.com. Als begeisterter Verfechter...

Mehr lesenDetails

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen
28. April 2020

Durchkämmt man Businessportale wie LinkedIn oder auch Impressumsinhalte vieler Webseiten, findet man zahlreiche Berufsbezeichnungen wie CEO oder President. Aber welche...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
Recht und Computerspiele

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Spielgold ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Mehr lesenDetails
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung