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Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 13 Minuten Lesezeit
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ChatGPT Image 8. Sept. 2025 19 08 49 1

Mods erweitern Videospiele um neue Inhalte, verbessern Grafik oder fügen völlig neue Spielweisen hinzu. Kaum ein großer PC-Titel kommt heute ohne aktive Modding-Community aus – von Skyrim über Minecraft bis Grand Theft Auto. Diese von Fans erstellten Modifikationen bereichern Spiele und binden die Community, werfen aber auch rechtliche Fragen auf. Darf ein Spieler überhaupt ein Spiel modifizieren? Wem gehören die Inhalte eines Mods? Und was können Entwickler tun, um Modding zu erlauben oder zu begrenzen? Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen nach deutschem Recht und darauf, wie Endbenutzer-Lizenzverträge (EULAs) sowie spezielle Vereinbarungen mit Moddern diese Fragen regeln.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Modding und Urheberrecht: Warum Änderungen am Spiel problematisch sein können
2. Endbenutzer-Lizenzverträge: Modding verbieten oder erlauben?
3. Duldung vs. Durchgreifen: Warum viele Entwickler Mods erlauben (oder zumindest tolerieren)
4. Über die EULA hinaus: Modding-Richtlinien und offizielle Partnerschaften
5. Fazit: Klare Regeln schaffen, Kreativität ermöglichen
5.1. Author: Marian Härtel

Modding und Urheberrecht: Warum Änderungen am Spiel problematisch sein können

Rein technisch gesehen ist ein Mod nichts anderes als die Veränderung eines bestehenden Spiels oder das Hinzufügen fremder Inhalte. Juristisch betrachtet greift Modding jedoch ins Urheberrecht des Spieleentwicklers ein. Nach deutschem Recht sind Computerspiele als sogenannte multimediale Werke umfassend durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt – inklusive Programmcode, Grafiken, Sound und Story. Veränderungen an einem solchen geschützten Werk gelten als Bearbeitung oder Umgestaltung.

Gemäß § 23 UrhG dürfen Bearbeitungen eines Werks nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verbreitet werden. Das bedeutet: Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist das Veröffentlichen eines Mods in aller Regel rechtswidrig. Auch wenn Fans Mods meist unentgeltlich und aus Leidenschaft entwickeln, spielt das für das Urheberrecht kaum eine Rolle. Eine allgemeine Ausnahme wie die früher im Gesetz verankerte „freie Benutzung“ existiert heute praktisch nicht mehr. Lediglich ganz besondere Fälle – etwa eine satirische Parodie oder Pastiche gemäß § 51a UrhG – könnten einen Mod ohne Zustimmung rechtfertigen. Die meisten gängigen Mods (neue Quests, verbesserte Grafik, zusätzliche Items etc.) fallen aber nicht darunter, sondern verletzen ohne Erlaubnis die exklusiven Rechte des Entwicklers, sobald sie über den privaten Gebrauch hinausgehen.

Wichtig ist auch, dass ein Mod häufig auf dem Originalspiel aufbaut. Selbst wenn Modder alle neuen Grafiken, Modelle oder Sounds selbst erstellen, nutzen sie doch die Engine, Spielwelt oder Gameplay-Elemente des Originalspiels. Ohne das Hauptspiel läuft der Mod meist gar nicht. Aus rechtlicher Sicht bleibt der Mod somit ein abhängiges, abgeleitetes Werk. Der Modder mag Urheberrechte an seinen eigens geschaffenen Inhalten besitzen – aber um diese innerhalb des Spiels nutzen und verbreiten zu dürfen, braucht er die Zustimmung des Original-Entwicklers. Andernfalls könnte der Entwickler die Verbreitung untersagen.

Persönlichkeitsrechte des Urhebers spielen im Zusammenhang mit Mods ebenfalls eine Rolle. In Deutschland hat der Urheber eines Werks das Recht, Entstellungen oder grobe Veränderungen seines Werkes zu verbieten (§ 14 UrhG, „Wahrung der Werkintegrität“). Theoretisch könnte also ein Game-Designer argumentieren, ein bestimmter Mod verfälsche sein Spiel in unzumutbarer Weise – etwa indem ein familienfreundliches Spiel durch einen Mod drastisch brutalisiert wird. In der Praxis machen Entwickler davon selten Gebrauch, vor allem wenn sie wirtschaftlich ohnehin die Kontrolle haben. Dennoch bleibt im Hinterkopf: Mods mit problematischen Inhalten (z.B. verfassungswidrige Symbole, extreme Gewalt in einem Jugendspiel, pornographische Elemente) können nicht nur das Image des Spiels schädigen, sondern unter Umständen von den Urhebern oder Behörden untersagt werden.

Zusammengefasst schafft das Urheberrecht also eine klare Ausgangslage: Ohne Erlaubnis geht nichts. Jeder Mod ist nur so lange „geduldet“ legal, wie der Rechteinhaber es zulässt. Entwickler entscheiden daher letztlich, welche Mods leben und welche sterben – und sie haben das Recht, Verstöße gegen ihr geistiges Eigentum zu verfolgen. Allerdings haben sie auch die Freiheit, Mods bewusst zu erlauben oder zu fördern. Wie erfolgt diese Erlaubnis? Hier kommen vertragliche Regelungen ins Spiel, insbesondere EULAs und spezielle Modding-Vereinbarungen.

Endbenutzer-Lizenzverträge: Modding verbieten oder erlauben?

Der Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist das zentrale rechtliche Werkzeug der Spieleanbieter, um die Nutzungsrechte an einem Spiel festzulegen. Jeder Spieler stimmt beim Installieren oder ersten Start einem solchen Vertrag (oft in Form von allgemeinen Nutzungsbedingungen) zu. Darin kann der Entwickler klar regeln, ob und in welchem Umfang Modding gestattet ist.

Einige Spiele gehen den harten Weg und sprechen in der EULA ein klares Modding-Verbot aus. Typische Formulierungen in solchen Verträgen lauten etwa: „Dem Nutzer ist es untersagt, ohne Autorisierung des Herstellers Änderungen am Spiel vorzunehmen“ oder „Reverse Engineering, Dekompilierung und Modifikationen sind nicht erlaubt, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet.“ Gerade bei Online-Spielen finden sich häufig Klauseln, die jegliche Eingriffe in Client oder Spieldateien untersagen – meist um Cheating vorzubeugen oder die Integrität des Online-Erlebnisses zu schützen. Wenn ein Spieler dennoch moddet und damit gegen die EULA verstößt, kann der Anbieter ihn vertraglich belangen. In der Praxis bedeutet das vor allem: der Account kann gesperrt oder gekündigt werden, da ein Vertragsbruch vorliegt. Ein extremes Beispiel für rigorose Durchsetzung ist Nintendo, das selbst harmlose Fan-Projekte zu seinen Spielen konsequent per Unterlassungsaufforderung schließen lässt – sowohl mit Verweis auf die EULA als auch direkt mit urheberrechtlichen Schritten.

Interessanterweise enthalten selbst EULAs mancher modding-freundlicher Entwickler auf den ersten Blick strenge Verbote. Dies hat oft strategische Gründe: Der Entwickler möchte sich eine Handhabe für den Notfall sichern. Ein Beispiel ist Paradox Interactive, bekannt für seine stark modifizierbaren Strategiespiele. In manchen Versionen der Paradox-EULAs stand pauschal, dass keine Änderungen am Spiel vorgenommen werden dürfen, was die Community verunsicherte – faktisch unterstützt Paradox ja Mods und bietet offizielle Modding-Tools an. Hier ging es dem Unternehmen darum, rechtlich abgesichert zu sein, um im Zweifelsfall einschreiten zu können (etwa gegen schädliche Mods), obwohl alltägliche Mods geduldet wurden. Die Kommunikation solcher Klauseln ist heikel: Entwickler müssen klarstellen, dass sie normale Fan-Mods erlauben, aber trotzdem einen „Hebel“ haben, um im Ernstfall gegen Missbrauch vorzugehen.

Auf der anderen Seite des Spektrums nutzen viele Entwickler die EULA gezielt, um Modding zu erlauben – allerdings unter bestimmten Auflagen. Eine modding-freundliche EULA kann z.B. ausdrücklich festhalten: „Der Nutzer darf Inhalte des Spiels im Rahmen von Mods verändern und neue Inhalte einfügen, solange diese Mods unentgeltlich bleiben, keine rechtswidrigen oder störenden Inhalte enthalten und nur von Spielern genutzt werden, die eine legitime Kopie des Spiels besitzen.“ Mit solchen Klauseln gibt der Rechteinhaber den Fans grünes Licht, behält aber die Kontrolle: Kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen, illegale oder unpassende Inhalte sind tabu, und Mods sollen nicht die Notwendigkeit eines legal erworbenen Originals umgehen. Oft wird auch klargestellt, dass Mods nur für den privaten Gebrauch erstellt werden dürfen – was impliziert, dass eine Verbreitung nur in Fan-Kreisen und nicht via offizieller Märkte stattfinden darf.

Entscheidend ist zudem eine EULA-Klausel, die betont, dass Modder keinerlei Rechte am Originalspiel oder an der zugrundeliegenden IP erwerben. Das Originalspiel bleibt vollständig Eigentum des Entwicklers, und die Mod-Erlaubnis bedeutet nicht, dass die Fan-Erweiterungen plötzlich unter dem Schutz des Modders stünden. Eher das Gegenteil ist der Fall: Viele Publisher sichern sich in der EULA gleich noch weitreichende Nutzungsrechte an den von Spielern erstellten Mods. So enthält die Nutzungsvereinbarung von Electronic Arts (EA) beispielsweise eine Passage, dass alle von Nutzern erstellten und auf EA-Dienste hochgeladenen Inhalte (User-Generated Content) vom Unternehmen weltweit, zeitlich unbegrenzt und kostenlos genutzt, verändert und verbreitet werden dürfen. Mit anderen Worten: Wenn ein Spieler z.B. einen Mod oder auch nur einen Screenshot oder ein Design auf einer EA-Plattform veröffentlicht, räumt er EA automatisch eine Lizenz ein, dieses Material nach Belieben weiterzuverwenden – etwa in eigenen Spielen, in Marketing oder auf anderen Plattformen – ohne dafür eine Vergütung zahlen oder den Urheber extra fragen zu müssen. Die Spieler behalten zwar in solchen Konstruktionen formal das Urheberrecht an ihren Beiträgen, aber der Publisher erhält ein so umfassendes Nutzungsrecht, dass er faktisch frei darüber verfügen kann. Blizzard ging in jüngerer Zeit noch einen Schritt weiter: In den Bedingungen für Warcraft III: Reforged wurde festgelegt, dass sämtliche von Nutzern erstellten „Custom Games“ in Warcraft letztlich dem Unternehmen gehören bzw. vom Unternehmen übernommen werden können. Damit wollte Blizzard verhindern, dass erneut ein Mod wie DotA entsteht, der sich verselbständigt, ohne dass Blizzard daran partizipiert.

Solche extrem weitgehenden Forderungen in EULAs und AGB sind rechtlich allerdings nicht ganz unproblematisch. In Deutschland unterliegen vorformulierte Nutzungsbedingungen der Kontrolle nach AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB). Übermäßig überraschende oder den Nutzer krass benachteiligende Klauseln könnten unwirksam sein. Ob eine Klausel, die sämtliche Mod-Inhalte pauschal dem Entwickler zuschlägt, vor einem deutschen Gericht Bestand hätte, ist offen – hierzu gibt es bislang wenig Rechtsprechung. Verbraucher könnten argumentieren, dass sie durch solche Bedingungen unangemessen benachteiligt werden. Andererseits willigen die meisten Modder freiwillig ein, um überhaupt modden zu dürfen, und viele stören sich nicht daran, da sie kein kommerzielles Interesse an ihren Fan-Werken haben. In der Praxis kommt es selten zum Streit über solche Klauseln, weil die Fronten klar sind: Der Entwickler will sich absichern, der Modder möchte kreativ sein und die Community versorgen, ohne mit dem Rechteinhaber in Konflikt zu geraten.

Zusammengefasst: Eine EULA kann Modding komplett verbieten, eingeschränkt erlauben oder auch schweigen, was dann faktisch einem Verbot gleichkommt (ohne Erlaubnis kein Recht). Aus Entwicklersicht empfiehlt es sich, die EULA nicht vage zu lassen, sondern deutlich festzulegen, was erlaubt ist. So wissen die Spieler, woran sie sind, und der Anbieter hat im Zweifel eine vertragliche Grundlage, um gegen unerwünschte Aktivitäten vorzugehen. Wichtig ist aber auch, die Community-Kommunikation nicht zu vernachlässigen: Strenge Verbote in den Bedingungen sollten erklärt werden, damit man Fans nicht verschreckt, während erlaubende Klauseln klarmachen sollten, unter welchen Bedingungen die kreative Freiheit steht.

Duldung vs. Durchgreifen: Warum viele Entwickler Mods erlauben (oder zumindest tolerieren)

Selbst wenn rechtlich ein Verbot möglich wäre, entscheiden sich viele Studios bewusst dafür, Modding zu dulden oder sogar aktiv zu fördern. Die Gründe liegen auf der Hand: Mods verlängern die Lebensdauer eines Spiels, halten die Spieler bei der Stange und liefern kostenlosen Content, den der Entwickler selbst nicht produzieren muss. Ein Spiel mit lebendiger Modding-Szene – man denke an Skyrim oder Minecraft – verkauft sich oft über Jahre hinweg, weil immer neue Fan-Inhalte erscheinen. Die Spielerbindung steigt, die Marke bleibt im Gespräch, und es entsteht eine engere Beziehung zwischen Community und Entwickler. Manche Mods beseitigen sogar Bugs oder verbessern die Balance, was dem Entwickler zugutekommt. Kurz: Aus wirtschaftlicher und PR-Sicht können Mods äußerst wertvoll sein.

Demgegenüber birgt ein aggressives Vorgehen gegen Modder erhebliche Risiken. Schreitet ein Unternehmen hart gegen Fan-Projekte ein, droht der Streisand-Effekt: Durch die öffentliche Empörung bekommt das verbotene Mod-Projekt oft noch mehr Aufmerksamkeit, und der Ruf des Unternehmens bei den Fans leidet. Ein prominentes Beispiel ist der eingangs erwähnte Fall von Nintendo mit Fan-Remakes und Mods: Zwar agiert Nintendo im Rechtssinne konsequent, aber jeder Schlag gegen die Fan-Community erzeugt auch negative Schlagzeilen und Enttäuschung bei treuen Anhängern. Ein Entwickler, der Mods pauschal unterbindet, muss außerdem mit einem Wettbewerbsnachteil rechnen: Die Spielerschaft könnte sich abwenden und lieber Titel unterstützen, bei denen Fan-Kreativität willkommen ist.

Viele Studios suchen daher einen Mittelweg: Sie erlauben Mods grundsätzlich, behalten sich aber Eingriffe in Extremfällen vor. In der EULA oder separaten Modding-Richtlinien wird festgelegt, was geduldet wird und wo Schluss ist. Diese Balance zwischen Kontrolle und Kreativität zu finden, ist für Unternehmen strategisch wichtig. Erfolgreiche Beispiele zeigen, dass ein kluges Modding-Konzept Win-Win-Potenzial hat: Das Spiel bleibt frisch und wird von der Community mitentwickelt, während der Entwickler seine IP-Rechte wahrt und im Hintergrund die Zügel in der Hand behält.

Ein differenziertes Vorgehen kann auch nach Art der Mods abgestuft sein. Kleinere kosmetische Mods (etwa Interface-Anpassungen, fan-erstellte Patches zur Fehlerbehebung, Reskins) schaden dem Rechteinhaber kaum – viele Entwickler sehen großzügig darüber hinweg, selbst wenn die Lizenzbedingungen streng klingen. Solange solche Mini-Mods keine negativen Auswirkungen haben, werden sie meist stillschweigend toleriert. Größere Inhalts-Mods und Add-ons, die neue Quests, Levels oder Items hinzufügen, begrüßen manche Entwickler sogar ausdrücklich, da sie das Spielerlebnis erweitern. Hier lohnt es sich, klare Community-Regeln aufzustellen: „Ihr dürft unser Spiel modden und Mods teilen, aber nur kostenlos, mit Quellenangabe und ohne geschützte Marken Dritter zu verletzen“ – so in der Art lauten häufig die informellen Vorgaben. Damit behält sich das Unternehmen zwar ein Vetorecht vor, zeigt aber zugleich, dass es die Kreativität der Fans schätzt.

Kritisch wird es oft bei Total Conversions, also Mods, die das Spiel beinahe in ein neues Spiel verwandeln (neue Story, Welt, oft neue Assets, aber auf Basis der Original-Engine). Solche Projekte können enorm viel Aufmerksamkeit generieren – und damit die Frage aufwerfen, ob sie vielleicht zur Konkurrenz zum Originalspiel werden. Einige Entwickler handhaben das gelassen: Bethesda duldet seit vielen Jahren große Total Conversion-Mods für Elder Scrolls oder Fallout, solange sie das Originalspiel voraussetzen und nicht kommerziell sind. Das Basisspiel verkauft sich dadurch sogar oft besser, weil es benötigt wird. Andere Rechteinhaber sind strenger, vor allem wenn die Fan-Konvertierung in ein ähnliches Genre zielt wie geplante eigene Produkte.

Letztlich gilt: Jeder Entwickler muss für sich entscheiden, welche Modding-Strategie zu seinem Spiel passt. Rechtlich können sie Mods verbieten oder erlauben – die Herausforderung ist, dies so umzusetzen, dass die Community mitzieht und die Rechte des Entwicklers nicht verwässert werden. Viele setzen auf die Motivation der Fans: Solange Modder das Gefühl haben, fair behandelt zu werden und ihre Arbeit anerkannt wird, halten sie sich auch eher an die vorgegebenen Regeln.

Über die EULA hinaus: Modding-Richtlinien und offizielle Partnerschaften

Neben den allgemeinen EULA-Klauseln greifen manche Studios auf spezielle Modding-Richtlinien zurück. Das sind oft als FAQ oder Web-Dokument veröffentlichte Leitfäden, die in klarer Sprache erklären, was Fans dürfen und was nicht. Rechtlich sind solche Richtlinien zwar nicht so bindend wie ein Vertrag, aber sie wirken als einseitige Duldungserklärung: Der Entwickler signalisiert, dass er bestimmte Arten von Mods erlaubt. Beispielsweise hat Microsoft für die Halo Master Chief Collection ein Modding-FAQ herausgegeben, in dem sinngemäß stand: „Alles, was im Spiel enthalten ist, dürft ihr für Mods nutzen.“ Das ist eine sehr offene Erlaubnis und hat der Community grünes Licht gegeben, kreativ zu werden, ohne ständig um Erlaubnis zu fragen. Ebenso legen solche Richtlinien oft fest, dass Cheat-Tools oder unangemessene Inhalte tabu sind und dass Mods auf eigene Gefahr genutzt werden (der Entwickler übernimmt keine Haftung für Probleme, die durch inoffizielle Modifikationen entstehen). Für viele Fans sind solche klaren Aussagen Gold wert: Sie wissen genau, woran sie sind, ohne erst Juristendeutsch aus der EULA interpretieren zu müssen.

Noch einen Schritt weiter gehen offizielle Modding-Plattformen oder Workshops eines Spiels. Wenn ein Entwickler z.B. einen hauseigenen Mod-Upload-Service betreibt (sei es über die eigene Website oder über Partnerschaften wie den Steam Workshop), gibt es dafür eigene Nutzungsbedingungen. Typischerweise muss ein Modder beim Hochladen eines Mods bestätigen, dass er keine Rechte Dritter verletzt, dass er der Urheber der Mod-Inhalte ist und – ganz wichtig – dass er dem Entwickler eine bestimmte Lizenz an seinem Mod einräumt. So kann die Firma den Mod hosten, verbreiten, vielleicht auch anpassen oder entfernen, ohne in jedes Mal in rechtliche Grauzonen zu geraten. Manche Unternehmen verlangen hier ein einfaches Nutzungsrecht am Mod, andere gehen weiter: Blizzard etwa schrieb (wie erwähnt) für neue Warcraft-III-Inhalte fest, dass alle von Nutzern erstellten Custom Games dem Unternehmen zur freien Nutzung überlassen werden. Damit möchte man verhindern, dass Mods entstehen, an denen der Rechteinhaber nicht beteiligt ist, obwohl sie auf dessen Spiel basieren.

Allerdings ist Fingerspitzengefühl gefragt: Zu aggressive Forderungen (nach dem Motto „Alles, was ihr erschafft, gehört komplett uns“) können die Modder-Community demotivieren. Fans könnten sich ausgenutzt fühlen, wenn ihre jahrelange Arbeit an einem Mod am Ende vom Publisher vereinnahmt wird, ohne Gegenleistung oder Anerkennung. Deshalb wählen viele einen moderateren Weg: Der Modder behält sein Urheberrecht am Mod, räumt dem Entwickler aber ein unbefristetes, kostenloses Nutzungsrecht ein, den Mod im Umfeld des Spiels zu verwenden. Optional wird vereinbart, dass der Entwickler Mod-Inhalte z.B. in zukünftigen Updates, DLCs oder Marketing-Material einbauen darf – idealerweise unter Namensnennung des Modders, um dessen Beitrag zu würdigen. So fühlt sich die Community respektiert, während der Rechteinhaber trotzdem frei bleibt, die besten Fan-Ideen ins offizielle Spiel zu integrieren.

Neben allgemeinen Richtlinien und Upload-Bedingungen kommt es in manchen Fällen auch zu individuellen Verträgen mit Moddern. Wenn ein Mod außergewöhnlich erfolgreich ist oder dem Entwickler ins Konzept passt, kann er versuchen, das Mod-Projekt offiziell zu übernehmen oder zu vermarkten. Hier entstehen Vertragspartnerschaften im eigentlichen Sinne: Der Entwickler schließt mit dem Modder oder dem Mod-Team einen Vertrag, der die weitere Nutzung regelt. Das kann in Form eines Lizenzvertrags geschehen (der Modder erlaubt dem Publisher die Nutzung seiner Mod-Inhalte, eventuell exklusiv und gegen eine Lizenzgebühr) oder als Werkvertrag/Auftrag, bei dem der Modder quasi als externer Entwickler engagiert wird, um seine Mod ins Hauptspiel oder als DLC zu integrieren. In so einem Vertrag wird z.B. festgehalten, welche Rechte der Modder an den Entwickler überträgt – etwa die Übertragung von Urheberrechten an den neu geschaffenen Mod-Elementen oder zumindest die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts daran. Ebenso werden Pflichten definiert: Welche Qualitätsanforderungen gelten? Soll der ursprüngliche Modder künftigen Support und Updates für den integrierten Mod leisten? Wie sieht es mit Vergütung oder Gewinnbeteiligungen aus? All das sollte klar geregelt sein, um späteren Streit zu vermeiden.

Beispiele für solche Partnerschaften gibt es einige: Das Mod-Team hinter Black Mesa, einer totalen Fan-Überarbeitung des klassischen Half-Life, erhielt von Valve die offizielle Erlaubnis, ihre Mod als eigenständiges Spiel auf Steam kommerziell zu vertreiben. Hier musste natürlich sichergestellt werden, dass Valve als Rechteinhaber von Half-Life zustimmt – was erfolgte – und dass vermutlich eine bestimmte Revenue-Sharing- oder Lizenzvereinbarung getroffen wurde. Überraschenderweise durften die Entwickler von Black Mesa den Großteil der Einnahmen behalten, was in der Branche eher die Ausnahme ist und von Valve als Anerkennung der Fan-Leistung gewertet werden kann. Ein anderes Beispiel: Bethesda hat im Rahmen des Creation Club erfahrene Modder unter Vertrag genommen, um gegen Bezahlung neue Inhalte für Spiele wie Skyrim und Fallout bereitzustellen. Diese Inhalte werden dann offiziell als Mini-DLCs veröffentlicht, die Modder fungieren praktisch als freie Mitarbeiter und erhalten ein Honorar. Auch hier gibt es natürlich Verträge, die genau regeln, dass Bethesda die vollen Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten bekommt, während die Modder im Gegenzug bezahlt werden und im Abspann genannt werden.

Solche Schritte lohnen sich vor allem, wenn eine Fan-Kreation außergewöhnlich beliebt ist. Einige der bekanntesten Spiele der Welt sind sogar aus Mods entstanden – man denke an Counter-Strike (ursprünglich ein Mod für Half-Life) oder Dota (Defense of the Ancients, ein Mod für Warcraft III). In diesen Fällen haben die Rechteinhaber entweder die Modder ins Boot geholt oder – wie im Fall Dota – ein anderer Anbieter hat die Chance genutzt: Valve schnappte sich das Konzept Dota, weil Blizzard damals keine klaren Ansprüche daran gestellt hatte. Heute sind die Fronten geklärt und Unternehmen wollen solche Fälle nicht mehr dem Zufall überlassen: Lieber schließen sie frühzeitig Partnerschaften mit talentierten Moddern, um gemeinsam vom Erfolg zu profitieren, statt die Kontrolle zu verlieren.

Fazit: Klare Regeln schaffen, Kreativität ermöglichen

Modding bewegt sich stets im Spannungsfeld zwischen Fan-Kreativität und den Rechten der Entwickler. Nach deutschem Urheberrecht liegt die Ausgangsmacht beim Rechteinhaber des Spiels – ohne seine Zustimmung darf ein Spiel nicht verändert und öffentlich verbreitet werden. Doch in der Games-Praxis hat sich gezeigt, dass ein offener Umgang mit Mods für alle Seiten Vorteile bringen kann. Viele Entwickler schätzen die Leidenschaft ihrer Community und wollen diese Energie nutzen, ohne aber die Zügel völlig aus der Hand zu geben.

Der Schlüssel liegt in klaren vertraglichen Regelungen: Eine gut formulierte EULA oder Modding-Richtlinie kann genau abstecken, was Fans tun dürfen. Dadurch erhalten Modder eine rechtliche Erlaubnis für ihre Kreativität und müssen keine Angst haben, plötzlich mit Abmahnungen konfrontiert zu werden – solange sie sich an die Spielregeln halten. Der Entwickler wiederum behält die Kontrolle über sein geistiges Eigentum, kann bei problematischen Mods einschreiten und sichert sich idealerweise sogar Nutzungsrechte an tollen Fan-Inhalten.

Für Entwickler gilt es, die Balance zwischen Kontrolle und Freiraum klug zu gestalten. Ein zu striktes Regime könnte die Community vergraulen; ein zu laxer Umgang birgt das Risiko, die eigene IP zu verwässern oder Chancen zu verpassen. Deutsche Entwickler müssen zudem die Besonderheiten des hiesigen Rechts beachten: EULA-Klauseln sollten transparent und fair sein, um gegenüber Verbrauchern Bestand zu haben.

Am Ende zeigt die Erfahrung: Modding kann ein Spiel bereichern und am Leben halten – wenn man es richtig angeht. Mit einem allgemeinen Verbot und rechtlichen Drohungen vergibt man viel Potenzial. Besser ist es, kreative Fanprojekte willkommen zu heißen, sie durch kluge Vertragsklauseln in geordnete Bahnen zu lenken und herausragende Mods vielleicht sogar aktiv ins eigene Portfolio zu übernehmen. So entsteht eine lebendige Win-Win-Situation: Spieler können sich entfalten und ihr Lieblingsspiel mitgestalten, während Entwickler von einer treuen Community, verlängerten Verkaufsphasen und manchmal sogar neuen Einnahmequellen profitieren. Kurz gesagt: Klare Regeln und etwas Vertrauen schaffen eine Modding-Landschaft, in der Rechtssicherheit und Kreativität Hand in Hand gehen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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