• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Open Source Lizenzen: GPL, AGPL, MIT und Apache?

28. März 2023
in Urheberrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 2

Open-Source-Lizenzen sind ein wichtiger Aspekt der Softwareentwicklung und spielen eine entscheidende Rolle in der Funktionsweise und Verbreitung von Open-Source-Software. Es gibt viele verschiedene Arten von Open-Source-Lizenzen, darunter die AGPL, GPL, MIT und Apache-Lizenz. In diesem Blogpost werden -in großer Kürze – und nur zu groben Übersicht, die Unterschiede zwischen diesen Lizenzen erläutert und ihre Vor- und Nachteile erläutert.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. AGPL v3
2. GPL
3. MIT
4. Apache
5. Kommerzielle Nutzung
6. Modifikationen und Weitergabe
7. Kompatibilität
8. Verbreitung
9. Zusammenfassung
9.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Open-Source-Lizenzen sind entscheidend für Softwareentwicklung und Verbreitung von Open-Source-Software.
  • AGPL und GPL sind Copyleft-Lizenzen, die Änderungen der Software der Community zugänglich machen.
  • MIT und Apache-Lizenzen sind permissiv, erlauben Nutzung in proprietären Projekten ohne Quellcode-Offenlegung.
  • AGPL und GPL können problematisch für Unternehmen sein, die proprietäre Software entwickeln.
  • Die Apache-Lizenz enthält eine Patentlizenz, schützt Unternehmen vor Patentverletzungen.
  • Kompatibilität zwischen AGPL und GPL erleichtert Nutzung von Code aus verschiedenen Quellen.
  • Die Lizenzwahl beeinflusst die Verbreitung und den Erfolg des Open-Source-Projekts.

AGPL v3

Die Affero General Public License (AGPL) ist eine Copyleft-Lizenz, die auf der GPL basiert. Der Hauptunterschied zwischen AGPL und GPL besteht darin, dass AGPL auch für Webanwendungen gilt. Das bedeutet, dass, wenn Sie eine Webanwendung erstellen, die AGPL-lizenzierte Code enthält, Sie den Quellcode der Anwendung offenlegen müssen, wenn Sie sie an die Öffentlichkeit weitergeben.

 

Vorteile: Die AGPL ist eine sehr strenge Lizenz, die sicherstellt, dass alle Änderungen an der Software auch der Community zugänglich gemacht werden. Das bedeutet, dass die Software immer offen und transparent bleibt.

Nachteile: Die AGPL ist sehr restriktiv und kann für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln, problematisch sein. Es kann schwierig sein, AGPL-lizenzierten Code in proprietärer Software zu verwenden, da die Anforderungen der Lizenz die Offenlegung des Quellcodes erfordern.

 

GPL

Die General Public License (GPL) ist eine Copyleft-Lizenz, die sicherstellt, dass alle Änderungen an der Software auch der Community zugänglich gemacht werden. Die GPL gilt für alle Arten von Software, einschließlich Desktop- und Serveranwendungen.

 

Vorteile: Die GPL ist eine sehr strenge Lizenz, die sicherstellt, dass alle Änderungen an der Software auch der Community zugänglich gemacht werden. Das bedeutet, dass die Software immer offen und transparent bleibt.

Nachteile: Die GPL ist sehr restriktiv und kann für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln, problematisch sein. Es kann schwierig sein, GPL-lizenzierten Code in proprietärer Software zu verwenden, da die Anforderungen der Lizenz die Offenlegung des Quellcodes erfordern.

 

MIT

Die MIT-Lizenz ist eine permissive Open-Source-Lizenz, die es Entwicklern erlaubt, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden, ohne den Quellcode offenlegen zu müssen. Die MIT-Lizenz gilt für alle Arten von Software, einschließlich Desktop- und Serveranwendungen.

 

Vorteile: Die MIT-Lizenz ist sehr flexibel und erlaubt es Entwicklern, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden. Das macht die Lizenz sehr attraktiv für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln.

Nachteile: Die MIT-Lizenz ist nicht so restriktiv wie die AGPL oder GPL, was bedeutet, dass Änderungen an der Software nicht unbedingt der Community zugänglich gemacht werden müssen. Das kann zu einem Mangel an Transparenz führen.

 

Apache

Die Apache-Lizenz ist eine permissive Open-Source-Lizenz, die es Entwicklern erlaubt, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden, ohne den Quellcode offenlegen zu müssen. Die Apache-Lizenz gilt für alle Arten von Software, einschließlich Desktop- und Serveranwendungen.

 

Vorteile: Die Apache-Lizenz ist sehr flexibel und erlaubt es Entwicklern, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden. Das macht die Lizenz sehr attraktiv für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln.

Nachteile: Die Apache-Lizenz ist nicht so restriktiv wie die AGPL oder GPL, was bedeutet, dass Änderungen an der Software nicht unbedingt der Community zugänglich gemacht werden müssen. Das kann zu einem Mangel an Transparenz führen.

 

Kommerzielle Nutzung

Die AGPL und die GPL erlauben es Unternehmen nicht, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden, es sei denn, sie veröffentlichen den Quellcode ihrer Anwendung. Die MIT- und Apache-Lizenzen erlauben es Unternehmen, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden, ohne den Quellcode offenlegen zu müssen.

 

Vorteile: Die MIT- und Apache-Lizenzen sind sehr attraktiv für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln, da sie es ihnen erlauben, den lizenzierten Code in ihren Anwendungen zu verwenden, ohne den Quellcode offenlegen zu müssen. Das kann dazu beitragen, dass Unternehmen ihre geistigen Eigentumsrechte schützen und Wettbewerbsvorteile erzielen können.

Nachteile: Die AGPL und die GPL können für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln, problematisch sein, da sie den Quellcode ihrer Anwendung offenlegen müssen. Das kann dazu führen, dass andere Unternehmen den Code kopieren und in ihren eigenen Anwendungen verwenden.

 

Modifikationen und Weitergabe

Die AGPL und die GPL erfordern, dass alle Änderungen an der Software auch der Community zugänglich gemacht werden müssen. Die MIT- und Apache-Lizenzen erfordern dies nicht.

 

Vorteile: Die AGPL und die GPL stellen sicher, dass alle Änderungen an der Software auch der Community zugänglich gemacht werden, was dazu beitragen kann, dass die Software immer offen und transparent bleibt.

Nachteile: Die Anforderungen der AGPL und der GPL können für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln, problematisch sein, da sie den Quellcode ihrer Anwendung offenlegen müssen. Das kann dazu führen, dass andere Unternehmen den Code kopieren und in ihren eigenen Anwendungen verwenden.

 

Kompatibilität

Die AGPL und die GPL sind untereinander kompatibel, was bedeutet, dass Code, der unter einer dieser Lizenzen veröffentlicht wurde, in einem Projekt verwendet werden kann, das unter der anderen Lizenz veröffentlicht wurde. Die MIT- und Apache-Lizenzen sind auch untereinander kompatibel.

 

Vorteile: Die Kompatibilität zwischen den Lizenzen kann dazu beitragen, dass Entwickler und Unternehmen Code aus verschiedenen Quellen verwenden und in ihren Anwendungen integrieren können.

Nachteile: Die AGPL und die GPL sind nicht mit allen Lizenzen kompatibel, was bedeutet, dass es Einschränkungen bei der Verwendung von Code geben kann, der unter einer dieser Lizenzen veröffentlicht wurde. Die MIT- und Apache-Lizenzen sind zwar untereinander kompatibel, aber nicht unbedingt mit anderen Lizenzen.

 

Verbreitung

Die AGPL und die GPL erfordern, dass der Quellcode der Anwendung offen gelegt wird, wenn sie an die Öffentlichkeit weitergegeben wird. Die MIT- und Apache-Lizenzen erfordern dies nicht.

 

Vorteile: Die Anforderungen der AGPL und der GPL stellen sicher, dass der Quellcode der Anwendung immer offen und transparent bleibt, was dazu beitragen kann, dass die Software verbessert und weiterentwickelt wird.

Nachteile: Die Anforderungen der AGPL und der GPL können für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln, problematisch sein, da sie den Quellcode ihrer Anwendung offenlegen müssen. Das kann dazu führen, dass andere Unternehmen den Code kopieren und in ihren eigenen Anwendungen verwenden.

 

Zusammenfassung

Die AGPL, GPL, MIT und Apache-Lizenzen sind die bekanntesten Open-Source-Lizenzen. Die AGPL und die GPL sind Copyleft-Lizenzen, die sicherstellen, dass alle Änderungen an der Software auch der Community zugänglich gemacht werden. Die MIT- und Apache-Lizenzen sind permissive Lizenzen, die es Entwicklern erlauben, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden, ohne den Quellcode offenlegen zu müssen. Die AGPL und die GPL sind restriktiver als die MIT- und Apache-Lizenzen und können für Unternehmen, die proprietäre Software entwickeln, problematisch sein. Die Apache-Lizenz enthält eine Patentlizenz, die es Unternehmen erlaubt, den lizenzierten Code zu verwenden, ohne gegen Patente zu verstoßen, die mit der Software verbunden sind. Die AGPL und die GPL sind untereinander kompatibel, ebenso wie die MIT- und Apache-Lizenzen. Die Kompatibilität zwischen den Lizenzen kann dazu beitragen, dass Entwickler und Unternehmen Code aus verschiedenen Quellen verwenden und in ihren Anwendungen integrieren können. Die Anforderungen der AGPL und der GPL stellen sicher, dass der Quellcode der Anwendung immer offen und transparent bleibt, was dazu beitragen kann, dass die Software verbessert und weiterentwickelt wird. Die Anforderungen der MIT- und Apache-Lizenzen sind flexibler und erlauben es Unternehmen, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden.

Bei der Wahl einer Lizenz für ein Open-Source-Projekt sollten Entwickler und Unternehmen sorgfältig abwägen, welche Anforderungen und Einschränkungen für sie akzeptabel sind. Wenn das Ziel darin besteht, die Software offen und transparent zu halten und die Community zu unterstützen, können die AGPL oder GPL eine gute Wahl sein. Wenn das Ziel darin besteht, den lizenzierten Code in proprietären Projekten zu verwenden, können die MIT- oder Apache-Lizenzen eine bessere Wahl sein.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Wahl der Lizenz Auswirkungen auf die Verbreitung und den Erfolg des Projekts haben kann. Eine restriktivere Lizenz kann dazu führen, dass weniger Entwickler und Unternehmen den Code verwenden und zur Entwicklung des Projekts beitragen. Eine permissive Lizenz kann dazu beitragen, dass mehr Entwickler und Unternehmen den Code verwenden und zur Entwicklung des Projekts beitragen, aber auch dazu führen, dass der Code in proprietären Projekten verwendet wird, ohne dass Änderungen an die Community zurückgegeben werden.

Insgesamt ist die Wahl der Lizenz ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung von Open-Source-Software. Entwickler und Unternehmen sollten sorgfältig abwägen, welche Anforderungen und Einschränkungen für sie akzeptabel sind und welche Auswirkungen die Wahl der Lizenz auf die Verbreitung und den Erfolg des Projekts haben kann.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogEntwicklungLizenzPatenteSoftwareTestWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

Kein Google-Löschungsanspruch aus DSGVO

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
14. Februar 2019

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass sich aus der Datenschutzgrundverordnung kein Anspruch gegen Google auf Löschung eines Suchtreffers zu einem...

Mehr lesenDetails

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain
15. Mai 2024

In der Softwarebranche werden seit langem Lizenzschlüssel verwendet, um die Nutzung von Programmen zu kontrollieren und zu monetarisieren. Der Käufer...

Mehr lesenDetails

Alterssperre: Was YouTuber vom neuesten OLG Schleswig Urteil lernen können

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
30. Mai 2023

Ein neuer Präzedenzfall: Was war der Ausgangspunkt? YouTube bietet uns eine leistungsstarke Plattform, um Gedanken und Ideen zu vermitteln, kreative...

Mehr lesenDetails

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups
8. Oktober 2024

Das digitale Marketing bietet Startups vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Allerdings...

Mehr lesenDetails

BGH: Lexfox vereinbar mit Rechtsdienstleistungsgesetz

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
27. November 2019

Im Grundsatz Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung...

Mehr lesenDetails

Wann wird ein Projektmitarbeiter ein Angestellter?

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
22. Juli 2019

Das Problem Oft genug habe ich bei Mandanten und auch hier auf dem Blog gepredigt, dass man nicht unterschätzen sollte,...

Mehr lesenDetails

Der Rechtsfragen – Bot, wie geht es weiter?

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot
16. Januar 2023

Vor  kurzem habe ich hier auf dem Blog das Spaßprojekt des Rechtsanfragen-Bots vorgestellt. Die Grundlage ist natürlich noch arg begrenzt,...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz
15. Dezember 2023

Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Verfahren Natsionalna agentsia za prihotide (C-340/21) und Gemeinde Ummendorf (C-456/22) setzen...

Mehr lesenDetails

Esport ist die Speerspitze der Digitalisierung?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
7. November 2019

In der letzten Zeit häufen sich Gespräche mit Mandanten aus der Esport-Branche oder potenziellen Investoren und Sponsoren, die den Bereich...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
Steuerrecht

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025

Digitale Produkte werden selten noch „direkt“ vom Entwickler an Endkunden verkauft. In App-Ökosystemen steht fast immer ein App-Store zwischen Entwickler...

Mehr lesenDetails
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Mehr lesenDetails
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung