Achtung Spieleentwickler. Viele Studios sind gerade in der Bewerbungsphase für die deutschlandweite Förderung des BMVI. Allerdings gibt es hier einen großen Schwachpunkt.
Auch ich berate einige Entwickler, die sich gerade in der Gründungsphase befinden oder diese abgeschlossen haben, um im letzten Jahr Förderanträge für die Computerspieleförderung des BMVI einzureichen. Die meisten hängen auch weiterhin in den Seilen, da die Antwortzeiten des Ministerium unterirdisch lang sind, die Anforderungen hoch und gleichzeitig an den avisierten Computerspieletiteln, zumindest theoretisch, gearbeitet werden darf.
Einige haben daher auch die Anträge zurückgenommen und es ist zu befürchten, dass die eigentlich zu begrüßende Förderung zu organisatorisch zu einem Desaster wird und daher auch zu Insolvenzen in der Branche führt.
Ein weiteres Problem tauchte in der kürzeren Vergangenheit auf.
So ist eine Förderbedingung, dass ein Eigenanteil erbracht werden muss. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dies nur in reinem Bargeld auf dem Bankkonto oder durch Bankkredite nachgewiesen werden darf. Ach Investorengelder sind natürlich möglich oder durch Konstruktionen wie Slicing the Pie (siehe meinen Beitrag dazu hier). Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass Investorengelder nur dann als Eigenkapital im Sinne der Förderung gelten, wenn diese allgemein als Investment in das Unternehmen vorgesehen sind. Investment in einzelne Produkte sind nicht zulässig bzw. ausreichend.
Sogenannte projektbezogene Gelder sind als Drittmittel zu beachten und von der Förderung abzuziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies vielen Spieleentwicklern nicht klar ist. Das BMVI unter Andreas Scheuer hat dies jedoch kürzlich noch einmal klar gestellt. Gleiches gilt übrigens für Gelder, die im Rahmen eines Publishingvertrages mit eine Publisher für ein bestimmtes Projekt bezahlt werden oder für Gelder die im Rahmen von Crowdfunding, z.B. über IndyGoGo oder Kickstarter eingesammelt werden. Diese Gelder sind allesamt nicht ausreichend, um den Förderrichtlinien zu genügen.
Hier sollte daher unbedingt, falls nicht bereits gesehen, jetzt, oder für die nächsten Jahre und Förderanträge, eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung erfolgen und die Investmentverträge entsprechend formuliert bzw. gestaltet werden. Unter Umständen kann es hier Umgehungsmethoden bzw. Konstruktionen geben, die ermöglichen dass Geld in die Kapitalgesellschaft gelangen, die trotzdem für die Förderung verwendbar sind.