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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Spieleentwickler: Achtung mit Stolperstein bei Spieleförderung

19. Februar 2020
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Achtung Spieleentwickler. Viele Studios sind gerade in der Bewerbungsphase für die deutschlandweite Förderung des BMVI. Allerdings gibt es hier einen großen Schwachpunkt.

Wichtigste Punkte
  • BMVI fördert Spieleentwicklung in Deutschland, aber die Antwortzeiten sind extrem lange und die Anforderungen hoch.
  • Viele Entwickler sind in der Gründungsphase und haben Anträge für die Computerspieleförderung eingereicht, drohen aber an den Bedingungen zu scheitern.
  • Einige Studios haben Anträge zurückgenommen; die Förderung könnte zu Insolvenzen in der Branche führen.
  • Es ist ein Eigenanteil erforderlich, der nur durch Bargeld oder Bankkredite nachgewiesen werden kann.
  • Gelder von Investoren gelten nur als Eigenkapital, wenn sie als Unternehmensinvestment deklariert sind.
  • Projektbezogene Gelder, wie Crowdfunding oder Publishingverträge, sind nicht ausreichend für die Förderrichtlinien.
  • Entwickler sollten eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung durchführen, um die Förderungsanforderungen zu erfüllen.

Auch ich berate einige Entwickler, die sich gerade in der Gründungsphase befinden oder diese abgeschlossen haben, um im letzten Jahr Förderanträge für die Computerspieleförderung des BMVI einzureichen. Die meisten hängen auch weiterhin in den Seilen, da die Antwortzeiten des Ministerium unterirdisch lang sind, die Anforderungen hoch und gleichzeitig an den avisierten Computerspieletiteln, zumindest theoretisch, gearbeitet werden darf.

Einige haben daher auch die Anträge zurückgenommen und es ist zu befürchten, dass die eigentlich zu begrüßende Förderung zu organisatorisch zu einem Desaster wird und daher auch zu Insolvenzen in der Branche führt.

Ein weiteres Problem tauchte in der kürzeren Vergangenheit auf.

So ist eine Förderbedingung, dass  ein Eigenanteil erbracht werden muss. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dies nur in reinem Bargeld auf dem Bankkonto oder durch Bankkredite nachgewiesen werden darf. Ach Investorengelder sind natürlich möglich oder durch Konstruktionen wie Slicing the Pie (siehe meinen Beitrag dazu hier). Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass Investorengelder nur dann als Eigenkapital im Sinne der Förderung gelten, wenn diese allgemein als Investment in das Unternehmen vorgesehen sind. Investment in einzelne Produkte sind nicht zulässig bzw. ausreichend.

Sogenannte projektbezogene Gelder sind als Drittmittel zu beachten und von der Förderung abzuziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies vielen Spieleentwicklern nicht klar ist. Das BMVI unter Andreas Scheuer hat dies jedoch kürzlich noch einmal klar gestellt. Gleiches gilt übrigens für Gelder, die im Rahmen eines Publishingvertrages mit eine Publisher für ein bestimmtes Projekt bezahlt werden oder für Gelder die im Rahmen von Crowdfunding, z.B. über IndyGoGo oder Kickstarter eingesammelt werden. Diese Gelder sind allesamt nicht ausreichend, um den Förderrichtlinien zu genügen.

Hier sollte daher unbedingt, falls nicht bereits gesehen, jetzt, oder für die nächsten Jahre und Förderanträge, eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung erfolgen und die Investmentverträge entsprechend formuliert bzw. gestaltet werden. Unter Umständen kann es hier Umgehungsmethoden bzw. Konstruktionen geben, die ermöglichen dass Geld in die Kapitalgesellschaft gelangen, die trotzdem für die Förderung verwendbar sind.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankComputerComputerspielComputerspieleEigenkapitalFundingGesellschaftsrechtInsolvenzInvestmentInvestorKapitalgesellschaftKIPublishingSpieleentwicklerVerträge

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