• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Spieleentwickler: Achtung mit Stolperstein bei Spieleförderung

19. Februar 2020
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
200928 Computerspielefo rderung BMVI
Wichtigste Punkte
  • BMVI fördert Spieleentwicklung in Deutschland, aber die Antwortzeiten sind extrem lange und die Anforderungen hoch.
  • Viele Entwickler sind in der Gründungsphase und haben Anträge für die Computerspieleförderung eingereicht, drohen aber an den Bedingungen zu scheitern.
  • Einige Studios haben Anträge zurückgenommen; die Förderung könnte zu Insolvenzen in der Branche führen.
  • Es ist ein Eigenanteil erforderlich, der nur durch Bargeld oder Bankkredite nachgewiesen werden kann.
  • Gelder von Investoren gelten nur als Eigenkapital, wenn sie als Unternehmensinvestment deklariert sind.
  • Projektbezogene Gelder, wie Crowdfunding oder Publishingverträge, sind nicht ausreichend für die Förderrichtlinien.
  • Entwickler sollten eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung durchführen, um die Förderungsanforderungen zu erfüllen.

Achtung Spieleentwickler. Viele Studios sind gerade in der Bewerbungsphase für die deutschlandweite Förderung des BMVI. Allerdings gibt es hier einen großen Schwachpunkt.

Auch ich berate einige Entwickler, die sich gerade in der Gründungsphase befinden oder diese abgeschlossen haben, um im letzten Jahr Förderanträge für die Computerspieleförderung des BMVI einzureichen. Die meisten hängen auch weiterhin in den Seilen, da die Antwortzeiten des Ministerium unterirdisch lang sind, die Anforderungen hoch und gleichzeitig an den avisierten Computerspieletiteln, zumindest theoretisch, gearbeitet werden darf.

Einige haben daher auch die Anträge zurückgenommen und es ist zu befürchten, dass die eigentlich zu begrüßende Förderung zu organisatorisch zu einem Desaster wird und daher auch zu Insolvenzen in der Branche führt.

Ein weiteres Problem tauchte in der kürzeren Vergangenheit auf.

So ist eine Förderbedingung, dass  ein Eigenanteil erbracht werden muss. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dies nur in reinem Bargeld auf dem Bankkonto oder durch Bankkredite nachgewiesen werden darf. Ach Investorengelder sind natürlich möglich oder durch Konstruktionen wie Slicing the Pie (siehe meinen Beitrag dazu hier). Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass Investorengelder nur dann als Eigenkapital im Sinne der Förderung gelten, wenn diese allgemein als Investment in das Unternehmen vorgesehen sind. Investment in einzelne Produkte sind nicht zulässig bzw. ausreichend.

Sogenannte projektbezogene Gelder sind als Drittmittel zu beachten und von der Förderung abzuziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies vielen Spieleentwicklern nicht klar ist. Das BMVI unter Andreas Scheuer hat dies jedoch kürzlich noch einmal klar gestellt. Gleiches gilt übrigens für Gelder, die im Rahmen eines Publishingvertrages mit eine Publisher für ein bestimmtes Projekt bezahlt werden oder für Gelder die im Rahmen von Crowdfunding, z.B. über IndyGoGo oder Kickstarter eingesammelt werden. Diese Gelder sind allesamt nicht ausreichend, um den Förderrichtlinien zu genügen.

Hier sollte daher unbedingt, falls nicht bereits gesehen, jetzt, oder für die nächsten Jahre und Förderanträge, eine korrekte gesellschaftsrechtliche Planung erfolgen und die Investmentverträge entsprechend formuliert bzw. gestaltet werden. Unter Umständen kann es hier Umgehungsmethoden bzw. Konstruktionen geben, die ermöglichen dass Geld in die Kapitalgesellschaft gelangen, die trotzdem für die Förderung verwendbar sind.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankComputerComputerspielComputerspieleEigenkapitalFundingGesellschaftsrechtInsolvenzInvestmentInvestorKapitalgesellschaftKIPublishingSpieleentwicklerVerträge

Weitere spannende Blogposts

Google Analytics nur mit Einwilligung?

Besucherstatistiken: Was darf ich? Was darf ich nicht?
14. November 2019

Was sagt der Datenschutz zu Statistik-Tools? Sind sie zulässig? Und unter welchen Voraussetzungen? Reicht es, wenn Anonymisierungsoptionen genutzt werden? Vor...

Mehr lesenDetails

Verkauf auf Messen und das Widerrufsrecht?

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
18. Dezember 2018

Im Onlinehandel ist das Thema Widerrufsrecht eigentlich gegessen. Wer Produkte Online verkauft, muss den Kunden über sein Widerrufsrecht informieren. Aber...

Mehr lesenDetails

LinkedIn InMails: Zwischen Netzwerkpflege und Spam – Grenzen, Bedingungen und rechtliche Aspekte

LinkedIn InMails: Zwischen Netzwerkpflege und Spam – Grenzen, Bedingungen und rechtliche Aspekte
24. Mai 2023

 LinkedIn InMail - Ein großartiges Werkzeug für Geschäftskommunikation Als jemand, der sich regelmäßig auf LinkedIn bewegt, weiß ich, wie wertvoll...

Mehr lesenDetails

Feiern wir gemeinsam 1000 Artikel voller Fachwissen: IT-Recht, Blockchain, Datenschutz und mehr!

Über Rechtsanwalt Marian Härtel
7. April 2023

Ein bedeutender Meilenstein: 1000 Artikel Es freut mich, mitteilen zu können, dass dieser Blog nun stolze 1000 Artikel zu verschiedenen...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext

Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext
13. August 2023

Wettbewerbsrecht Das Wettbewerbsrecht, ein fundamentaler Pfeiler des Wirtschaftsrechts, wurde ins Leben gerufen, um einen ausgewogenen und fairen Wettbewerb zwischen den...

Mehr lesenDetails

Aussage „Neueröffnung“ erfordert tatsächliche Schließung

Aussage „Neueröffnung“ erfordert tatsächliche Schließung
5. August 2019

Irreführende Aussagen sind ein regelmäßiger Kandidat bei der Frage, ob ein Verstoß gegen das UWG vorliegt. Und wie bei so...

Mehr lesenDetails

Generative AI in der Entwicklung von Computerspiele?

Generative AI in der Entwicklung von Computerspiele?
31. Juli 2023

Kürzlich hatte ich die Gelegenheit mit dem International Games Magazin (IGM) über die Nutzung von Generative AI in der Spieleentwicklung...

Mehr lesenDetails

KI-Seminare für Rechtsanwälte: Digitale Kompetenz für die moderne Kanzlei

400dpiLogo trans
9. August 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt und Unternehmer freue ich mich, meine Expertise im Bereich KI und Recht mit Kolleginnen und Kollegen zu...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden

Datenschutzbeauftragter (DSB)

11. April 2025

Wichtigste Punkte Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die innerhalb einer Organisation die Einhaltung des Datenschutzes überwacht und berät. Er fungiert...

Mehr lesenDetails
Vindikation

Vindikation

16. Oktober 2024
Vorratsgesellschaft

Personengesellschaft

25. Juni 2023
Cloud-Service-Vertrag

Cloud-Service-Vertrag

15. Oktober 2024
kapitalerhoehung

Kapitalerhöhung

27. Juni 2023

Podcast Folgen

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung