- Eine Kapitalerhöhung mit Agio erfolgt durch Ausgabe neuer Anteile über dem Nennwert.
- Die Differenz zwischen Ausgabepreis und Nennwert wird als Agio in die Kapitalrücklage eingestellt.
- Schenkungsteuerliche Risiken entstehen, wenn der Ausgabepreis unter dem Verkehrswert liegt.
- Eine Schenkung an die Zeichner kann steuerpflichtig sein, wenn der Ausgabepreis niedrig ist.
- Der Ausgabepreis sollte dem Verkehrswert entsprechen, um Schenkungssteuer zu vermeiden.
- Ein Bewertungsgutachten kann helfen, den Verkehrswert korrekt zu bestimmen.
- Eine Preisanpassungsklausel kann den Ausgabepreis nachträglich erhöhen, wenn der Verkehrswert steigt.
Was ist eine Kapitalerhöhung mit Agio?
Eine Kapitalerhöhung mit Agio bedeutet, dass neue Gesellschaftsanteile zu einem höheren Preis ausgegeben werden als dem Nennwert. Die Differenz zwischen Ausgabepreis und Nennwert wird als Agio bezeichnet und in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt[1].
Schenkungsteuerliche Risiken
Problematisch kann eine Kapitalerhöhung mit Agio aus schenkungsteuerlicher Sicht sein, wenn der Ausgabepreis der neuen Anteile unter dem Verkehrswert liegt. In diesem Fall kann es zu einer Schenkung an die Zeichner der neuen Anteile kommen, die der Schenkungsteuer unterliegt[1].
Lösungsansätze
Um eine Schenkungsteuerpflicht zu vermeiden, sollte der Ausgabepreis der neuen Anteile dem Verkehrswert entsprechen. Dieser kann durch ein Bewertungsgutachten ermittelt werden. Alternativ kann eine Preisanpassungsklausel vereinbart werden, nach der sich der Ausgabepreis nachträglich erhöht, wenn der Verkehrswert höher ist[1].
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