• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Was ist der Artificial Intelligence Act?

Was ist der Artificial Intelligence Act?

6. Januar 2023
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Was ist der Artificial Intelligence Act?

6. Januar 2023
in Sonstiges, EU-Recht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
mockup 5288034 1920

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Inhalt des Entwurfs
2.1. Definition eines KI-Systems
2.2. Verbotene KI-Praktiken
2.3. Einstufung von KI-Systemen als hochriskant
2.4. Anforderungen für AI-Systeme mit hohem Risiko
2.5. KI-Systeme für allgemeine Zwecke
2.6. Anwendungsbereich und Bestimmungen über die Strafverfolgungsbehörden
2.7. Compliance-Rahmen und KI-Vorstand
2.8. Transparenz und andere Bestimmungen zugunsten der Betroffenen
2.9. Maßnahmen zur Unterstützung der Innovation
3. Die nächsten Schritte
3.1. Author: Marian Härtel

Der Artificial Intelligence Act ist ein Vorschlag für ein europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) – das erste Gesetz. Damit soll sichergestellt werden, dass Systeme der künstlichen Intelligenz (KI), die in der EU in Verkehr gebracht und genutzt werden, sicher sind und die geltenden Rechtsvorschriften zu den Grundrechten und Werten der Union einhalten.

Wichtigste Punkte
  • Der Artificial Intelligence Act ist das erste EU-Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz, um Sicherheit und Grundrechte zu gewährleisten.
  • Anwendungen mit inakzeptablem Risiko, wie staatliches Social Scoring, werden verboten, während hochriskante Systeme strengen Anforderungen unterliegen.
  • Das Gesetz fördert Investitionen und Innovation im Bereich der KI, während es die bestehende Rechtsordnung zum Schutz der Grundrechte verbessert.
  • Die Definition eines KI-Systems ist klar umrissen, um es von einfacheren Softwaresystemen zu unterscheiden.
  • Neue Bestimmungen berücksichtigen die Nutzung von Allzweck-KI und stellen Anforderungen für hochriskante Systeme sicher.
  • Der Gesetzesentwurf gewährleistet Transparenz und regelt die Nutzung von Emotionserkennungssystemen durch Informationspflichten.
  • Klare Compliance-Rahmen und Maßnahmen zur Unterstützung der Innovation ermöglichen Tests unter sicherheitsgerechten Bedingungen.

Das Gesetz ordnet Anwendungen von KI drei Risikokategorien zu. Erstens werden Anwendungen und Systeme verboten, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie z. B. ein staatlich betriebenes Social Scoring, wie es in China eingesetzt wird. Zweitens unterliegen Anwendungen mit hohem Risiko, wie z. B. ein Tool zum Scannen von Lebensläufen, das eine Rangfolge von Bewerbern erstellt, besonderen rechtlichen Anforderungen.

Anwendungen schließlich, die nicht ausdrücklich verboten oder als risikoreich eingestuft sind, bleiben weitgehend unreguliert.

Inhalt des Entwurfs

Der von der Kommission im April 2021 vorgelegte Verordnungsentwurf ist ein Schlüsselelement der EU-Politik zur Förderung der Entwicklung und Verbreitung von sicherer und rechtmäßiger KI im gesamten Binnenmarkt, die die Grundrechte achtet.

Der Vorschlag folgt einem risikobasierten Ansatz und legt einen einheitlichen, horizontalen Rechtsrahmen für KI fest, der Rechtssicherheit gewährleisten soll. Er fördert Investitionen und Innovationen im Bereich der KI, verbessert die Governance und die wirksame Durchsetzung des bestehenden Rechts in Bezug auf Grundrechte und Sicherheit und erleichtert die Entwicklung eines Binnenmarktes für KI-Anwendungen. Sie geht Hand in Hand mit anderen Initiativen, einschließlich des Koordinierten Plans für Künstliche Intelligenz, der darauf abzielt, Investitionen in KI in Europa zu beschleunigen.

Definition eines KI-Systems

Um sicherzustellen, dass die Definition eines KI-Systems hinreichend klare Kriterien für die Unterscheidung zwischen KI und einfacheren Softwaresystemen liefert, grenzt der Ratstext die Definition auf Systeme ein, die mit Hilfe von Ansätzen des maschinellen Lernens sowie logik- und wissensbasierten Ansätzen entwickelt werden.

Verbotene KI-Praktiken

Was die verbotenen KI-Praktiken betrifft, so dehnt der Text das Verbot des Einsatzes von KI für Social Scoring auf private Akteure aus. Darüber hinaus gilt das Verbot des Einsatzes von KI-Systemen, die die Schwächen einer bestimmten Personengruppe ausnutzen, nun auch für Personen, die aufgrund ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Lage gefährdet sind.

Was das Verbot des Einsatzes von biometrischen Fernerkennungssystemen in öffentlich zugänglichen Räumen durch Strafverfolgungsbehörden betrifft, so wird im Text klargestellt, für welche Ziele ein solcher Einsatz für Strafverfolgungszwecke unbedingt erforderlich ist und für welche Strafverfolgungsbehörden daher ausnahmsweise der Einsatz solcher Systeme zulässig sein sollte.

Einstufung von KI-Systemen als hochriskant

Was die Einstufung von KI-Systemen als risikoreich angeht, so fügt der Text eine horizontale Ebene über der Einstufung als risikoreich hinzu, um sicherzustellen, dass KI-Systeme, die wahrscheinlich keine schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen oder andere erhebliche Risiken verursachen, nicht erfasst werden.

Anforderungen für AI-Systeme mit hohem Risiko

Viele der Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko wurden klarer formuliert und so angepasst, dass sie technisch besser umsetzbar und für die Beteiligten weniger aufwändig zu erfüllen sind, z. B. in Bezug auf die Qualität der Daten oder die technischen Unterlagen, die von KMU erstellt werden sollten, um nachzuweisen, dass ihre KI-Systeme mit hohem Risiko den Anforderungen entsprechen.

Da KI-Systeme über komplexe Wertschöpfungsketten entwickelt und vertrieben werden, enthält der Text Änderungen, die die Verteilung der Verantwortlichkeiten und Rollen der verschiedenen Akteure in diesen Ketten, insbesondere der Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, klarstellen. Außerdem wird das Verhältnis zwischen den Zuständigkeiten im Rahmen des KI-Gesetzes und den Zuständigkeiten geklärt, die bereits im Rahmen anderer Rechtsvorschriften bestehen, z. B. der einschlägigen Datenschutzvorschriften der Union oder der sektoralen Rechtsvorschriften, auch in Bezug auf den Finanzdienstleistungssektor.

KI-Systeme für allgemeine Zwecke

Es wurden neue Bestimmungen hinzugefügt, um Situationen zu berücksichtigen, in denen KI-Systeme für viele verschiedene Zwecke eingesetzt werden können (Allzweck-KI) und in denen eine Allzweck-KI-Technologie anschließend in ein anderes Hochrisikosystem integriert wird.

Der Text legt fest, dass bestimmte Anforderungen für hochriskante KI-Systeme in solchen Fällen auch für KI-Systeme für allgemeine Zwecke gelten würden. Anstelle einer direkten Anwendung dieser Anforderungen würde jedoch in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt, wie sie in Bezug auf KI-Systeme für allgemeine Zwecke anzuwenden sind, und zwar auf der Grundlage einer Konsultation und einer detaillierten Folgenabschätzung und unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale dieser Systeme und der damit verbundenen Wertschöpfungskette, der technischen Machbarkeit sowie der Markt- und Technologieentwicklungen.

Anwendungsbereich und Bestimmungen über die Strafverfolgungsbehörden

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nationale Sicherheit, die Verteidigung und militärische Zwecke vom Anwendungsbereich des KI-Gesetzes ausgenommen sind. Ebenso wurde klargestellt, dass das KI-Gesetz nicht für KI-Systeme und ihre Ergebnisse gelten sollte, die ausschließlich zu Forschungs- und Entwicklungszwecken eingesetzt werden, und dass die Verpflichtungen von Personen, die KI zu nicht-beruflichen Zwecken nutzen, nicht in den Anwendungsbereich des KI-Gesetzes fallen, mit Ausnahme der Transparenzpflichten.

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Strafverfolgungsbehörden wurden mehrere Änderungen an den Bestimmungen über die Nutzung von KI-Systemen zu Strafverfolgungszwecken vorgenommen. Diese Änderungen sollen insbesondere – vorbehaltlich angemessener Schutzmaßnahmen – die Notwendigkeit widerspiegeln, die Vertraulichkeit sensibler operativer Daten im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten zu wahren.

Compliance-Rahmen und KI-Vorstand

Um den Rahmen für die Einhaltung des AI-Gesetzes zu vereinfachen, enthält der Text mehrere Klarstellungen und Vereinfachungen der Bestimmungen über die Konformitätsbewertungsverfahren. Der Text ändert auch die Bestimmungen über den Ausschuss für künstliche Intelligenz erheblich, um ihm mehr Autonomie zu verleihen und seine Rolle in der Governance-Architektur des Gesetzes über künstliche Intelligenz zu stärken. Um die Beteiligung der Interessengruppen an allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des AI-Gesetzes, einschließlich der Ausarbeitung von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten, zu gewährleisten, wurde eine neue Anforderung hinzugefügt, wonach der Ausschuss eine ständige Untergruppe einsetzen muss, die als Plattform für ein breites Spektrum von Interessengruppen dient.

Was die Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen des AI-Gesetzes betrifft, so sieht der Text verhältnismäßigere Obergrenzen für Bußgelder für KMU und Start-ups vor.

Transparenz und andere Bestimmungen zugunsten der Betroffenen

Der Text enthält mehrere Änderungen, die die Transparenz in Bezug auf den Einsatz von risikoreichen KI-Systemen erhöhen. Insbesondere wurden einige Bestimmungen dahingehend aktualisiert, dass bestimmte Nutzer von KI-Systemen mit hohem Risiko, bei denen es sich um öffentliche Einrichtungen handelt, ebenfalls verpflichtet sind, sich in der EU-Datenbank für KI-Systeme mit hohem Risiko zu registrieren.

Darüber hinaus wird in einer neu hinzugefügten Bestimmung die Verpflichtung der Nutzer eines Emotionserkennungssystems hervorgehoben, natürliche Personen zu informieren, wenn sie einem solchen System ausgesetzt sind.

Der Text stellt auch klar, dass eine natürliche oder juristische Person bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde eine Beschwerde über die Nichteinhaltung des KI-Gesetzes einreichen kann und erwarten kann, dass eine solche Beschwerde im Einklang mit den speziellen Verfahren dieser Behörde behandelt wird.

Maßnahmen zur Unterstützung der Innovation

Mit dem Ziel, einen innovationsfreundlicheren Rechtsrahmen zu schaffen und evidenzbasiertes regulatorisches Lernen zu fördern, wurden die Bestimmungen über innovationsfördernde Maßnahmen im Text wesentlich geändert.

Insbesondere wurde klargestellt, dass KI-Sandkästen, die ein kontrolliertes Umfeld für die Entwicklung, Erprobung und Validierung innovativer KI-Systeme schaffen sollen, auch die Erprobung innovativer KI-Systeme unter realen Bedingungen ermöglichen sollten.

Darüber hinaus wurden neue Bestimmungen hinzugefügt, die unbeaufsichtigte Tests von KI-Systemen in der realen Welt unter bestimmten Bedingungen und Sicherheitsvorkehrungen ermöglichen. Um den Verwaltungsaufwand für kleinere Unternehmen zu verringern, enthält der Text eine Liste von Maßnahmen, die zur Unterstützung solcher Betreiber ergriffen werden müssen, und sieht einige begrenzte und klar spezifizierte Ausnahmen vor.

Die nächsten Schritte

Die Verabschiedung der allgemeinen Ausrichtung wird es dem Rat ermöglichen, in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament („Trilog“) einzutreten, sobald dieses seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat, um eine Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zu erzielen.

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComplianceDatenschutzDienstleistungEntwicklungGesetzeInvestitionJuristische PersonKIKünstliche IntelligenzMotionNatürliche PersonRechtssicherheitSanktionSicherheitSoftwareTestVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
6. November 2019

Pflicht seit Geltung der DSGVO Bei vielen ist in seit letztem Mai das Bewusstsein dafür geschärft worden, dass man auf...

Mehr lesenDetails

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails

2x Gamesrecht beim Bundesgerichtshof, betreut von RA Marian Härtel

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
26. September 2016

Neun Jahre bin ich nun also Rechtsanwalt zugelassen und nächste Woche, genauer gesagt am 6.10.2016 bin ich um diese Zeit...

Mehr lesenDetails

Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für unterschiedliche Produkte sind zulässig

Lastschrift im Onlinehandel am Ende? Die SEPA-VO der EU!
24. Juni 2021

Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den...

Mehr lesenDetails

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen
14. Dezember 2022

Einleitung: Warum AGB, Regulierung & Compliance im Blockchain- und Computerspielbereich wichtig sind Der Eintritt in neue Technologien und Branchen birgt...

Mehr lesenDetails

Darf Facebook Daten an Spieleanbieter weitergeben?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
21. November 2022

Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell drüber zu entscheiden, unter welchen Umständen die gegenüber...

Mehr lesenDetails

Fiverr & Umsatzsteuer: Liegt eine Leistungskomission vor?

Fiverr & Umsatzsteuer: Liegt eine Leistungskomission vor?
23. Juni 2020

Das Thema Upwork und Fiverr gehört bei mir auf dem Blog mit zu den beliebtesten Themen. Die Unsicherheit scheint groß....

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht bei mit Esport-Teams verbundenen Streamern?

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
3. Dezember 2019

Einleitung Heute ist hier auf dem Blog der Tag der Rechtsfragen rund um das Impressum. Daher eine  heute eine kurze...

Mehr lesenDetails

BGH und der Todesstoß fürs Sampling

BGH und der Todesstoß fürs Sampling
5. Mai 2020

Der Bundesgerichtshofs hat erneut über die die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling verletzt werden. Siehe...

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?
Steuerrecht

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Inzwischen ist der Influencer-Markt steuerlich kein Sonderfall mehr, sondern ein klar erkennbares Geschäftsmodell. Das zeigt sich besonders deutlich am Beispiel...

Mehr lesenDetails
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung