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Wichtigste Punkte
  • Definition: Die sekundäre Darlegungslast ist eine Rechtsfigur im deutschen Zivilprozessrecht.
  • Funktion: Sie dient zur Wahrung der Chancengleichheit zwischen den Parteien im Prozess.
  • Abgrenzung: Sie verpflichtet die Gegenseite zur Offenlegung von Tatsachen, ohne die Beweislast umzudrehen.
  • Voraussetzungen: Die primär beweispflichtige Partei muss alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft haben.
  • Rechtsfolgen: Eine Verletzung kann zu Beweiserleichterungen für die beweispflichtige Partei führen.
  • Praktische Bedeutung: Häufig relevant in Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Haftungsfällen.
  • Rechtsgrundlagen: Entwickelt durch Rechtsprechung, vor allem auf Grundlage von § 138 ZPO.

Definition und Funktion der sekundären Darlegungslast Die sekundäre Darlegungslast ist eine prozessuale Rechtsfigur im deutschen Zivilprozessrecht. Sie greift dann ein, wenn eine Partei in einem Rechtsstreit nicht alle für sie günstigen Tatsachen vollständig beweisen kann, weil ihr die dafür notwendigen Informationen fehlen oder nicht zugänglich sind. In solchen Fällen wird die Gegenseite verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten näher zu den Tatsachen vorzutragen, die in ihrer Sphäre liegen. Die sekundäre Darlegungslast stellt somit eine Ergänzung der allgemeinen Beweislast dar und dient dazu, die Chancengleichheit der Parteien im Prozess zu wahren.

Abgrenzung zur Beweislast Während die Beweislast bestimmt, welche Partei eine Tatsache beweisen muss, wenn diese bestritten wird, verpflichtet die sekundäre Darlegungslast die Gegenpartei dazu, substantiiert Tatsachen offenzulegen oder näher darzulegen, auf die nur sie Zugriff hat. Sie führt also nicht zu einer Umkehr der Beweislast, sondern ergänzt diese lediglich, indem sie eine prozessuale Mitwirkungspflicht für denjenigen begründet, der über den relevanten Informationsvorsprung verfügt.

Voraussetzungen der sekundären Darlegungslast Damit eine sekundäre Darlegungslast besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die primär beweispflichtige Partei muss alle ihr zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft haben.
  • Der Prozessgegner muss über exklusive Kenntnisse oder Informationen verfügen, die zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich sind.
  • Die Tatsachen, die substantiiert dargelegt werden sollen, müssen sich typischerweise in der Sphäre des Gegners befinden.

Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, entsteht eine sekundäre Darlegungslast der Gegenseite.

Rechtsfolgen der Verletzung der sekundären Darlegungslast Kommt die Partei, der eine sekundäre Darlegungslast auferlegt wurde, dieser Pflicht nicht nach, kann dies im Prozess zu Beweiserleichterungen für die beweispflichtige Partei führen. Zwar findet grundsätzlich keine Beweislastumkehr statt, jedoch können Gerichte aus der Verletzung der sekundären Darlegungslast Schlüsse ziehen, die zulasten der nachlässigen Partei gehen. Dies kann im Ergebnis einer faktischen Beweislastumkehr nahekommen.

Praktische Bedeutung der sekundären Darlegungslast In der gerichtlichen Praxis tritt die sekundäre Darlegungslast häufig bei komplexen Sachverhalten auf, insbesondere in Bereichen wie dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht oder Haftungsfällen, in denen eine Partei typischerweise über entscheidende Informationen verfügt. Ein prominentes Beispiel ist der Bereich der Urheberrechtsverletzungen im Internet, wo regelmäßig dem Anschlussinhaber aufgegeben wird, konkret darzulegen, wer zum Tatzeitpunkt Zugriff auf seinen Internetanschluss hatte, weil diese Tatsachen in seiner Sphäre liegen.

Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast Die sekundäre Darlegungslast ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern wurde von der Rechtsprechung entwickelt, insbesondere auf Grundlage von § 138 Zivilprozessordnung (ZPO), der eine Pflicht zur Wahrheit und Vollständigkeit des Vortrags begründet. Die obersten Gerichte, insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH), haben durch ihre Urteile die Grundsätze und Voraussetzungen dieser Rechtsfigur konkretisiert und weiterentwickelt.

Fazit zur sekundären Darlegungslast Zusammenfassend ist die sekundäre Darlegungslast ein wichtiges prozessuales Instrument, das dazu dient, bestehende Informationsungleichgewichte zwischen den Parteien im Zivilprozess auszugleichen. Indem sie eine substantiierte Darlegungspflicht bei der Partei etabliert, die exklusiven Zugang zu relevanten Informationen hat, trägt sie zur gerechten Verteilung prozessualer Verantwortlichkeiten und letztlich zur Ermittlung der materiellen Wahrheit im Rechtsstreit bei.

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